Informationen zum Genesenennachweis
Sofern kein positives PCR-Testergebnis vorliegt, kann kein Genesenen-Nachweis ausgestellt werden. Die Durchführung eines Antigen-Schnelltests oder Antikörpertests reicht nach den Bestimmungen der SchAusnahmV und des IfSG nicht aus, um als genesene Person zu gelten.
Personen, die bereits vor oder nach ihrer Corona-Infektion eine Impfung erhalten haben, sollen weiterhin das bereits ausgestellte digitale Impfzertifikat der EU und den Testnachweis über die positive PCR-Testung als Nachweis für den Impfstatus nutzen.
Ein Genesenen- oder Impfzertifikat mit QR Code erhalten Sie in Apotheken, da hierfür eine spezielle Software nötig ist. Legen Sie dort den vom Landkreis ausgestellten Genesenennachweis und / oder den positiven PCR-Test vor. Wenn Sie den QR Code des Genesenen- oder Impfzertifikats scannen, kann der Genesenen- und Impfstatus in der App nachgewiesen werden.