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Anforderung einer Isolations-Bescheinigung mit PCR-Abstrich AB dem 07.05.2022

Bitte füllen Sie das Formular nur aus, sollte die Anforderung über das Corona-Portal nicht möglich sein.

Wir weisen darauf hin, dass eine Bescheinigung über das Corona-Portal schneller bearbeitet werden kann.

Anforderung einer Isolations-Bescheinigung mit PCR-Abstrich AB dem 07.05.2022

Sollten Sie aufgrund dieser Erkrankung nicht arbeitsfähig sein, d.h. auch nicht für eine Tätigkeit im Homeoffice eingesetzt werden können, benötigen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU). Bitte kontaktieren Sie dazu Ihren Hausarzt.

Wenn Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch Ihren Arzt erhalten haben, ersetzt diese eine Isolationsbescheinigung und somit ist diese nicht mehr zwingend notwendig.

Sollten Sie über die AU-Bescheinigung hinaus eine Bescheinigung über die Zeit der Isolationspflicht benötigen und Ihr PCR-Abstrich war AB dem 07.05.2022, dann senden Sie dieses ausgefüllte Formular ab.

VOR Anforderung einer Bescheinigung...

ist das Formular zur Meldung eines positiven PCR-Tests auszufüllen.

Dieses finden Sie hier.


Personendaten der positiv getesteten Person






Isolationszeitraum

Befanden Sie sich vor dem PCR-Test bereits aufgrund eines pos. Schnell- / Selbsttests in Absonderung?



Bitte beachten Sie:

Sie erhalten eine Bescheinigung über 5 Tage ab dem PCR-Abstrich.
Sollten Sie (weiterhin) symptomatisch sein, benötigen Sie eine AU.
Andernfalls ist es nach den 5 Tagen eine freiwillige Absonderung - dieser Zeitraum wird nicht bescheinigt.

Wenn Sie „Formular absenden“ klicken, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Daten noch einmal zu überprüfen.

(Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder)