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Landkreis startet Aktion zur Vorhaltung
Die Deckel ließen sich nicht mehr schließen oder waren sogar ganz heruntergeklappt. Zum Teil lag auch Abfall in nicht zugelassenen Beuteln oder Kartons neben der Tonne.
Nach der Abfallentsorgungssatzung des Landkreises können die Haushalte die Größe ihrer Mülltonne frei wählen, allerdings muss pro Person mindestens ein Volumen von 20 Liter bei vierzehntäglicher Abfuhr vorgehalten werden. Die Abfalltonnen dürfen nur so gefüllt sein, dass sich der Deckel noch gut schließen lässt. Das Einstampfen der Abfälle in der Tonne ist nicht erlaubt.
Der Landkreis hat die von ihm beauftragten Entsorgungsfirmen jetzt angewiesen, ab sofort überfüllte Mülltonnen nicht mehr zu leeren und Abfälle, die in nicht amtlichen Säcken bereitgestellt werden, liegen zu lassen. Der Verstoß gegen die abfallrechtlichen Bestimmungen wird mit einer roten Banderole an der Tonne kenntlich gemacht. Dem Landkreis geht es dabei nicht um Kleinlichkeit, sondern um größere Gebührengerechtigkeit. Wer einen zu kleinen Behälter vorhält und mehr Müll daneben legt, zahlt weniger als der, der ausreichend große Behälter vorhält. Das ist aber nicht hinzunehmen.
Bei vorübergehend verstärkt anfallenden Abfällen können auch amtlich zugelassene Abfallsäcke mit dem Aufdruck „Abfallbeseitigung“ oder „Landkreis Cuxhaven“ genutzt werden. Die Abfallsäcke können beim Einzelhandel zum Preis von 2,74 € (80 l) bzw. 0,68 € (20 l) erworben werden. Die entsprechenden Geschäfte sind im Abfallkalender aufgeführt.
Mit Fragen zur Abfallentsorgung wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung des Landkreises Cuxhaven unter Telefon 04721 / 66 25 25 oder 66 26 06, Fax 04721 / 66 25 38 oder E-Mail: abfallberatung@landkreis-cuxhaven.de.
Dieser Müllsack ist
nicht amtlich zugelassen!
...und richtig:
Ein amtlich zugelassener
Abfallsack.
Zum Foto in Originalgröße
Auch falsch:
Der Deckel muss sich ganz schließen lassen.