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04.04.2005

Wohngeldanträge werden zukünftig vom

Landkreis bearbeitet Aufgrund der umfangreichen und weitgreifenden gesetzlichen Neuregelungen in verschiedenen Sozialgebieten hat der Landkreis entschieden, zahlreiche Aufgaben im Umfeld der Sozialhilfegewährung künftig in eigener Zuständigkeit zu bearbeiten.

In diesen Entscheidungsprozess ist auch das Wohngeld eingebunden. Das bedeutet, dass der Miet- bzw. Lastenzuschuss künftig direkt beim Landkreis Cuxhaven im Amt Finanzielle Hilfen bearbeitet werden wird.
Bis zum Ablauf der derzeit bewilligten Miet- und Lastenzuschüsse treten für die Empfänger dieser Leistungen keine Veränderungen ein.

Für wichtige Mitteilungen (Änderungen der wirtschaftlichen Verhältnissen/Umzüge etc.) oder Weiterbewilligungsanträge ist ab 18.04.2005 die

Wohngeldstelle des
Landkreises Cuxhaven
27470 Cuxhaven
Tel.: (04721) 66-0

zuständig.

Um die Erreichbarkeit vor Ort sicher zu stellen, wird der Landkreis Cuxhaven jeweils eine Außenstelle in Otterndorf (Rathaus) und Bremerhaven (Rheinstr.) einrichten. Bei den dortigen Stellen können sich die Antragsteller qualifiziert beraten lassen.

Über die Öffnungszeiten und die genaue Adresse der Außenstellen wird zu gegebener Zeit berichtet. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Beratung der Wohngeldempfänger weiterhin in den örtlichen Rathäusern/Sozialämtern vorgenommen.
Unabhängig von der vorgenannten Regelung können auch in Zukunft Anträge bei den jeweiligen Gemeindeverwaltungen zur Weiterleitung an den Landkreis abgegeben werden. Eine Beratung ist dann allerdings nicht mehr möglich.

Autor/in: PresseInformationsDienst des Landkreises Cuxhaven