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Änderung des Schutzstatus des Wolfs – Kreisverwaltung schiebt Initiative mit an
„Dies ist der entscheidende erste Schritt – aber nun müssen wir uns noch einige Zeit gedulden.“ begrüßt Landrat Thorsten Krüger die Initiative der Europäischen Kommission (EU-Kommission), den Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ auf „geschützt“ zu senken.
Der Landkreis Cuxhaven hatte die Änderung mit angestoßen, indem Landrat Thorsten Krüger im September 2023 einen Brief an die EU-Kommission geschickt hatte. Darin nennt Krüger die vergleichsweise hohe Anzahl der Wolfsübergriffe auf Nutztiere im Landkreis Cuxhaven (laut wolfsmonitoring.com: 167 Übergriffe von 2012 bis Ende August 2023) und schildert die Einrichtung des Arbeitskreises Wolf im Landkreis Cuxhaven: Vertreterinnen und Vertreter u. a. aus den Bereichen Jagd, Landwirtschaft, Naturschutz, Kommunen und Tourismus treffen sich regelmäßig, um transparent und sachlich über mögliche Lösungen im Gespräch zu bleiben und immer wieder Forderungen an das Land Niedersachsen und den Bund zu richten.
Für den Küstenlandkreis Cuxhaven ist in dem Schreiben an die EU-Kommission erklärtes Ziel, ein aktives regionales Bestandsmanagement zu erreichen, um im Cuxland die Deichsicherheit gewährleisten zu können und um die Vereinbarkeit des Wildtieres Wolf in einer Kulturlandschaft mit Weidetierhaltung herstellen zu können. „Wir sind dazu auch im Austausch mit unseren Nachbarlandkreisen und dem Land Niedersachsen. Mit den Mitteln, die wir haben, bleiben wir hartnäckig, damit die Änderung auf europäischer Ebene weiterverfolgt wird.“ unterstreicht Krüger die Wichtigkeit einer rechtlichen Änderung als Voraussetzung für weitere notwendige Schritte.
Der Weg der gesetzlichen Änderung
Nach mehrmonatigen Debatten haben sich die EU-Mitgliedstaaten nun auf eine Absenkung des Schutzstatus des Wolfes geeinigt. Nach formaler Billigung im EU-Ministerrat wir die EU-Kommission den Antrag zur Herabstufung des Wolfes Anfang Dezember bei der Berner Konvention (1979 verabschiedeter völkerrechtlicher Vertrag des Europarates zum Schutz europäischer wildlebender Tiere und Pflanzen) einbringen. Der Ständige Ausschuss zur Berner Konvention muss dem Antrag zustimmen, damit die EU-Kommission daraufhin die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie: EU-Abkommen zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen auf europäischer Ebene) anpassen kann.
Europäische Richtlinien sind dann nicht unmittelbar in den Mitgliedstaaten gültig. Sie müssen erst von den einzelnen Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. In diesem Fall muss dann u. a. das Bundesnaturschutzgesetz geändert werden.
Bis dahin ist noch ein ordentliches Stück Weg zu gehen. Doch die Kreisverwaltung bleibt hier – auch in Richtung Land, Bund und EU – mit Nachdruck am Thema dran „damit wir endlich Lösungen bekommen“, so Landrat Thorsten Krüger.