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Pressearchiv
19.01.2006
- allein die Androhung dieser Maßnahme
erhöht die Zahlungsmoral
Die in der Kreisverwaltung Cuxhaven eingesetzten beiden Vollstreckungsbeamten (VB) verfügen seit dem 16.06.2005 jeder über zwei Parkkrallen. Bisher kam es jedoch in keinem Vollstreckungsfall zu deren Einsatz.
Die Sachbearbeitung im Aufgabenbereich „Vollstreckung“ ist schwerpunktmäßig auf die so genannte „Forderungspfändung“ aus dem Innendienst mittels eines speziellen Vollstreckungsprogrammes ausgerichtet und buchstabenmäßig auf vier Mitarbeiter/innen aufgeteilt. Von diesen Mitarbeitern/innen sind zwei als „Vollstreckungsbeamte“ – auch im Außendienst – bestellt.
Nachdem säumige Schuldner nach Mahnung ihre Forderungen nicht beglichen haben, wird von den Sachbearbeitern über die EDV zunächst versucht, eine Lohn-, Konten- oder Steuerrückzahlungspfändung etc. zu betreiben. Bleibt dieser Versuch erfolglos, geben die Mitarbeiter/innen die entsprechenden Fälle an die beiden VB ab, die mittels eines Vordruckes einen Termin zur Zwangsvollstreckung ankündigen.
Dieser Vordruck wurde bisher in 528 dafür geeigneten Fällen mit einem zusätzlichen roten Stempel „Achtung – es droht der Einsatz einer Wegfahrsperre für Ihr Fahrzeug“ versehen. Daraufhin wurden in ca. 200 Fällen die Forderungen direkt vor Ort vollständig oder teilweise gezahlt oder nach dem Besuch des VB überwiesen bzw. Ratenzahlungen vereinbart.
In den verbleibenden Fällen musste die momentane Unpfändbarkeit des Schuldners festgestellt werden, waren weitere Aufenthaltsermittlungen wegen Umzugs zu tätigen, wurden die Schuldner vor Ort nicht angetroffen, so dass weitere Besuche erforderlich wurden bzw. werden oder die Fälle waren an die zuständigen Stellen zwecks Beantragung anderer, geeigneter Zwangsmittel zurückzugeben.
Eine Aussage darüber, inwieweit die v.g. Ergebnisse auch ohne die Androhung des Einsatzes einer Wegfahrsperre erzielt worden wären, kann nicht getroffen werden. Die zuständigen VB versichern jedoch, dass nach ihren Erfahrungen die Zahlungsmoral deutlich gestiegen ist und selbst bekannte „Stammkunden“ mit diesem zusätzlichen „Vollstreckungsmittel“ zu Reaktionen zu bewegen sind, die vorher nicht zu verzeichnen gewesen wären.
Es bleibt abschliessend zu bemerken, dass sich die bisher gemachten Erfahrungen und die Erwartungen des Landkreises Cuxhaven mit denen anderer Institutionen decken, die ebenfalls Wegfahrsperren im Vollstreckungsbereich einsetzen. Es sind zwar keine zusätzlichen Einnahmen zu erzielen – die Zahlungsbereitschaft der säumigen Zahler hingegen steigt merkbar. Die relativ geringen Investitionskosten von ca. 350,-- € sind – auch auf längere Sicht – in jedem Falle wirtschaftlich.
Nachdem säumige Schuldner nach Mahnung ihre Forderungen nicht beglichen haben, wird von den Sachbearbeitern über die EDV zunächst versucht, eine Lohn-, Konten- oder Steuerrückzahlungspfändung etc. zu betreiben. Bleibt dieser Versuch erfolglos, geben die Mitarbeiter/innen die entsprechenden Fälle an die beiden VB ab, die mittels eines Vordruckes einen Termin zur Zwangsvollstreckung ankündigen.
Dieser Vordruck wurde bisher in 528 dafür geeigneten Fällen mit einem zusätzlichen roten Stempel „Achtung – es droht der Einsatz einer Wegfahrsperre für Ihr Fahrzeug“ versehen. Daraufhin wurden in ca. 200 Fällen die Forderungen direkt vor Ort vollständig oder teilweise gezahlt oder nach dem Besuch des VB überwiesen bzw. Ratenzahlungen vereinbart.
In den verbleibenden Fällen musste die momentane Unpfändbarkeit des Schuldners festgestellt werden, waren weitere Aufenthaltsermittlungen wegen Umzugs zu tätigen, wurden die Schuldner vor Ort nicht angetroffen, so dass weitere Besuche erforderlich wurden bzw. werden oder die Fälle waren an die zuständigen Stellen zwecks Beantragung anderer, geeigneter Zwangsmittel zurückzugeben.
Eine Aussage darüber, inwieweit die v.g. Ergebnisse auch ohne die Androhung des Einsatzes einer Wegfahrsperre erzielt worden wären, kann nicht getroffen werden. Die zuständigen VB versichern jedoch, dass nach ihren Erfahrungen die Zahlungsmoral deutlich gestiegen ist und selbst bekannte „Stammkunden“ mit diesem zusätzlichen „Vollstreckungsmittel“ zu Reaktionen zu bewegen sind, die vorher nicht zu verzeichnen gewesen wären.
Es bleibt abschliessend zu bemerken, dass sich die bisher gemachten Erfahrungen und die Erwartungen des Landkreises Cuxhaven mit denen anderer Institutionen decken, die ebenfalls Wegfahrsperren im Vollstreckungsbereich einsetzen. Es sind zwar keine zusätzlichen Einnahmen zu erzielen – die Zahlungsbereitschaft der säumigen Zahler hingegen steigt merkbar. Die relativ geringen Investitionskosten von ca. 350,-- € sind – auch auf längere Sicht – in jedem Falle wirtschaftlich.
Autor/in: PresseInformationsDienst des Landkreises Cuxhaven