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Aktuelles

 

13.11.2018

Abfallrechtliche Räumung zweier Grundstücke in Geestland

Aus gegebenem Anlass teilt der Landkreis Cuxhaven mit, dass durch die untere Abfallbehörde die Räumung zweier Grundstücke in Geestland veranlasst worden ist.

Der Verursacher hatte dort seit einigen Jahren zunächst verwertbare Abfälle in immer größerem Ausmaß im Freien abgelagert. Dabei handelte es sich zunächst um Kunststoffgegenstände des täglichen Bedarfs und bepfandete Verpackungen. Gefährliche Abfälle waren nur geringfügig vorhanden. Die Gesamtmenge war aber auf eine solche Größenordnung angewachsen, dass der Verursacher die Verpackungen und Kunststoffe nicht mehr angemessen verwerten, insbesondere Pfandgelder nicht mehr zeitnah einlösen konnte.

Auch an sich verwertbare Gegenstände werden mit der Zeit zu Abfall, wenn diese nicht sachgerecht gelagert werden. Eine sachgerechte Lagerung ist bei norddeutschen Wetterverhältnissen über einen längeren Zeitraum aber nur in geschlossenen Räumen möglich. Da sich immer auch eine kleine Menge Lebensmittel zwischen den Abfällen befunden hat, bestand zudem die Gefahr, dass auch die hygienischen Verhältnisse auf den Grundstücken nicht mehr vom Verursacher beherrscht werden konnten. Dieser Verdacht wurde während der Räumung bestätigt.


Die immense Menge der Abfälle und deren Zustand gaben schließlich den Ausschlag, die Grundstücke räumen zu lassen. Der Verursacher war dazu nicht in der Lage. Letztendlich beseitigte das beauftragte Entsorgungsunternehmen an drei Tagen ca. 200 m³ Abfälle, wodurch Kosten von über 10000 € entstanden sind. Diese Kosten werden vom Verursacher getragen.


Zum rechtlichen Hintergrund: Der Umgang mit Abfällen ist speziell im Kreislaufwirtschaftsgesetz geregelt. Das Vorgehen des Landkreises wird auch durch zahlreiche Gerichtsurteile gestützt, in denen wiederholt zum Ausdruck gebracht wird, dass Lagerzeiträume für nichtgefährliche Abfälle zeitlich eng begrenzt werden müssen, zumal wenn die Verursacher auch auf behördlichen Druck nicht tätig werden. Gefährliche Abfälle sind sofort zu entsorgen. Dabei spielt es in den Gerichtsurteilen kaum eine Rolle, aus welchen Materialien die Abfälle sind.

Abfälle auf dem betroffenen Grundstück

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven