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Aktuelles

 

06.04.2023

Achtung, Kontrolle! Die Abfallwirtschaft des Landkreises Cuxhaven kontrolliert den Inhalt der Biotonnen

Rund 41.000 Biotonnen sind in den letzten zwei Jahren im gesamten Landkreis Cuxhaven verteilt und überdurchschnittlich gut von den Bürgerinnen und Bürgern angenommen worden. Um den hohen Qualitätsansprüchen an den Bioabfall weiterhin gewährleisten zu können, führen Mitarbeitende der Abfallwirtschaft des Landkreises Cuxhaven seit einigen Tagen stichpunktartige Kontrollen des Inhaltes der Biotonnen durch.

Bei den bereits durchgeführten Kontrollen wurden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abfallwirtschaft vereinzelt eine Fehlbefüllung der Biotonne festgestellt. Diese reichte von kompostierbaren Kunststoffbeuteln bis hin zum Bauschutt. Sollten die Kontrolleure einen der folgenden Fremdstoffe in der Biotonne finden, wird diese mit einem Aufkleber markiert. Die Folge wäre, dass die Biotonne so nicht geleert wird. Der Besitzer der Tonne muss die Fehlbefüllung entfernen und als Restmüll entsorgen, erst dann wird die Tonnen bei der nächsten regulären Tour geleert.

Aus dem Inhalt der Biotonne soll hochwertiger Kompost entsteht. Um ein wirtschaftlich gutes Ergebnis zu erzielen, muss die Qualität des Abfalls stimmen. Aus diesem Grund weißt die Abfallwirtschaft des Landkreises darauf hin, was in die Biotonne darf und was nicht.

Das gehört in die Biotonne:
Obst- und Gemüsereste, Kaffee- und Teesatz mit Papierfilter, gekochte Lebensmittel, Eier und Eierschalen, Brot- und Backwarenreste, Milchprodukte, Wurst- und Käsereste, Nussschalen, Küchenkrepp und alle anderen Lebensmittel ohne Verpackung dürfen über die Biotonne entsorgt werden. Auch die festen – manchmal chemisch behandelten – Schalen von Zitrusfrüchten dürfen in die Biotonne, ebenso wie die Naturrinde vom Käse. Ungeöffnete, verdorbene Lebensmittel müssen aus der Verpackung genommen werden. Wer sich vor möglichen Schimmelsporen in Acht nehmen möchte, kann die ungeöffnete Packung im Restmüll entsorgen oder sollte sie im Freien öffnen. Aus dem Garten wird vom ersten Moos im Frühjahr über Pflanzenreste, Rasen- und Heckenschnitt und Wildkräuter des Sommers bis hin zum herbstlichen Ast- und Strauchschnitt, Fallobst und Laub alles in der Biotonne verschwinden. Auch Federn und Haare sowie Topfblumen und Blumensträuße dürfen in die Tonne.


Das darf nicht in die Biotonne:
Die Tonne wird nicht geleert, wenn sich Störstoffe darin befinden.
Störstoffe sind: Verpackungen mit oder ohne Inhalt, Grillkohle, Asche und Zigarettenreste, Fäkalien von Mensch und Tier, Windeln, Tierkadaver, Bau- und Renovierungsabfälle, Metalle, Textilien, Kaffeekapseln, und sonstiger Restmüll. Störstoffe sind zudem jede Art von Plastik, ausdrücklich auch solche, die als kompostierbar bezeichnet werden, sogenannte Biokunststoffe. Diese zersetzen sich nur unter Laborbedingungen optimal und bleiben sonst als Plastikfetzen erhalten. Es darf KEIN PLASTIK in die Biotonne. Dies gilt auch für Teebeutel aus Plastik, Kaffeekapseln aus Metall oder Plastik und beispielsweise Gummibänder vom Blumenstrauß. Ebenfalls nicht erlaubt sind, wegen der eingesetzten Verfahren in den Verwertungsanlagen, rohe Fleisch- und Fischreste sowie Knochen und Gräten, da bei der Kompostierung dieser giftige Gase entstehen können. Auch Speiseöle und –fette gehören wie bisher in die Restmülltonne. Eine stichpunktartige Auflistung ist auch auf dem Deckel der Biotonne zu finden.

Sollten Fragen offen sein, können Sie sich gerne an die Mitarbeitenden der Abfallberatung wenden. Mail abfallberatung@landkreis-cuxhaven.de oder Tel.: 04721/66-1990

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven