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Aktuelles

 

06.08.2021

Afrikanische Schweinepest: jedes Schwein kann sich infizieren

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) wird nach wie vor auch in Teilen Deutschlands festgestellt. Auch Hausschweinbestände sind inzwischen betroffen. Das verdeutlicht: jedes Schwein kann sich infizieren – unabhängig davon, ob es sich um ein Wild- oder Hausschwein handelt – und auch unabhängig von der Haltungsform. Schweinehalter sind zu hoher Aufmerksamkeit aufgefordert, denn die Folgen eines Ausbruchs sind schwerwiegend.

Im September 2020 wurde die Afrikanische Schweinepest (ASP) zum ersten Mal bei Wildschweinen in Deutschland festgestellt. Die ASP ist eine reine Erkrankung der Schweine. Menschen und andere Tierarten können sich nicht mit der ASP infizieren. Dennoch sind die Folgen eines Ausbruchs schwerwiegend. Wird in einer Schweinehaltung der Ausbruch der ASP festgestellt, müssen alle weiteren Schweine des betroffenen Bestandes getötet werden. Darüber hinaus werden umfangreiche Restriktionsmaßnahmen eingeleitet. Die damit verbundenen Einschränkungen sind deutlich umfangreicher, als diejenigen, die nach Feststellung der ASP im Wildschweinebestand gelten.

Im Juli dieses Jahres kam es in Brandenburg erstmals zu Ausbrüchen bei Hausschweinen. Betroffen waren auch Kleinsthaltungen mit sehr wenigen Tieren. Es wird deutlich: Unabhängig von der Größe des Bestandes kann jedes Tier erkranken und an der ASP sterben.

Anlässlich der Ausbrüche der ASP in Hausschweinebeständen in Brandenburg hat das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bereits deutlich gemacht, wie bedeutend wirksame Biosicherheitsmaßnahmen in Schweinehaltungen jeder Größe sind, um einen Seucheneintrag dieser für Schweine tödlichen Viruserkrankung zu verhindern (siehe Pressemitteilung vom 30. Juli 2021).

Das Veterinäramt weist nachdrücklich darauf hin, dass jede Schweinehaltung, unabhängig von der Bestandsgröße und dem Zweck der Haltung, die Vorgaben der Schweinehaltungshygieneverordnung aus allgemeinen Präventionsgründen, vor allem aber vor dem Hintergrund der aktuellen ASP-Seuchenlage unbedingt einhalten muss.

Zu den wichtigsten Maßnahmen gehört, den direkten Kontakt von Hausschweine zu Wildschweinen unbedingt zu unterbinden. Bei draußen gehaltenen Schweinen muss eine doppelte Einzäunung dies sicherstellen. Neben einer direkten Übertragung von Tier zu Tier kann das Virus auch indirekt übertragen werden. Daher müssen Futter und Einstreu vor Wildschweinen sicher aufbewahrt werden. Für das Betreten der Ställe ist speziell dafür vorgesehene Kleidung, inklusive Schuhwerk, zu tragen. Ein Zugang betriebsfremder Personen zu den Schweinen ist sicher zu verhindern und ein Zutritt nur in betriebseigener oder Einmalschutzkleidung zu gestatten. Mäuse und Ratten sollten konsequent bekämpft werden.

Es sind aber nicht nur Schweinehalter aufgefordert, das Risiko einer Einschleppung der ASP in die (Wildschwein-)bestände des Landkreises Cuxhaven zu minimieren: Jeder einzelne kann dazu beitragen, indem er Lebensmittelreste, insbesondere Fleisch- und Wurstwaren, ausschließlich in fest schließenden Abfallbehältern entsorgt und Wildschweinen damit den Zugriff verwehrt.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven