Aktuelles
Aktuelle Informationen des Landkreises Cuxhaven zum Thema "Corona-Virus"
Zeitpunkt der Veröffentlichung: Freitag, 26.11.2021, 12:30 Uhr
Bitte beachten Sie, dass es aufgrund unterschiedlicher Meldesysteme und -zeitpunkte zu Abweichungen und Unterschieden zwischen den kommunalen Zahlen des Landkreises und den Angaben des RKI kommen kann.
Aktuelle Zahl der Infektionen:
(Stand der Zahlen: Donnerstag, 25.11.2021, 24:00 Uhr)
Anzahl der bestätigten Infektionen: | 6.334 Personen (+45 im Vergleich zur letzten Meldung) |
Davon: |
|
Anzahl ohne akute Infektion: | 5.758 Personen (+27 im Vergleich zur letzten Meldung) |
Anzahl der Todesfälle: | 182 Personen (keine Veränderung zur letzten Meldung) |
Anzahl der akuten Infektionen: | 394 Personen (+45/-27) im Vergleich zur letzten Meldung) |
|
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Person auf Intensivstation: |
3 Person (-1 im Vergleich zur letzten Meldung) |
davon an der Beatmung: |
1 Person (-1 im Vergleich zur letzten Meldung) |
Auflistung nach Gemeinden
Summe | Keine akute Infektion mehr |
Akute Infektion |
Verstorben | |
Gem. Beverstedt | 406 (+2) |
381 (+1) |
20 (+2/-1) |
5 |
SG Börde Lamstedt | 135 |
124 (+2) |
10 (-2) |
1 |
Gem. Hagen i. Br. | 312 |
294 (+2) |
12 (-2) |
6 |
SG Hemmoor |
322 (+2) |
306 |
14 (+2) |
2 |
SG Land Hadeln | 591 (+8) |
542 (+7) |
29 (+8/-7) |
20 |
Gem. Loxstedt |
671 (+4) |
619 (+1) |
39 (+4/-1) |
13 |
Gem. Schiffdorf |
633 (+3) |
575 (+3) |
44 (+3/-3) |
14 |
Stadt Cuxhaven | 1.687 (+14) |
1.527 (+3) |
97 (+14/-3) |
63 |
Stadt Geestland | 1.220 (+11) |
1.075 (+6) |
94 (+11/-6) |
51 |
Gem. Wurster Nordseeküste | 357 (+1) |
315 (+2) |
35 (+1/-2) |
7 |
Wohnort wird noch ermittelt |
0 |
0 |
0 |
0 |
Gesamt | 6.334 (+45) |
5.758 (+27) |
394 (+45/-27) |
182 |
Gemäß § 3 Abs. 5 der neuen Corona-Verordnung vom 23.11.2021 gilt derzeit die Warnstufe 1. |
|||||||
Durchgeführte Impfungen Impfzentrum und Impfbus (Endstand 18.09.2021): | |||||||
Erstimpfungen: |
81.625 |
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Zweitimpfungen: |
78.097 |
||||||
Drittimpfungen: |
0 |
Hinweis: Bei der Anzahl der Zweitimpfungen werden die Impfungen mit Johnson & Johnson sowie die Genesenen mit einer Impfung nicht abgebildet. Das Impfzentrum hat den Betrieb zum 18.9.2021 eingestellt. Aus diesem Grund fährt der Impfbus ebenfalls nicht mehr.
Durchgeführte Impfungen mobile Teams (Stand 25.11.2021): | |
Erstimpfungen: |
568 |
Zweitimpfungen: |
174 |
Drittimpfungen: |
4.205 |
Durchgeführte Impfungen Arztpraxen (Stand 20.11.2021): |
|
Erstimpfungen: |
65.372 |
Zweitimpfungen: |
66.045 |
Drittimpfungen: |
11.132 |
Hinweis: Bei der Anzahl der Erstimpfungen werden die Impfungen mit Johnson & Johnson sowie die Genesenen mit einer Impfung nicht abgebildet.
Durchgeführte Impfungen gesamt (Impfzentrum, Arztpraxen, Mobile Teams): |
|
Erstimpfungen: |
147.565 |
Zweitimpfungen: |
144.316 |
Drittimpfungen: |
15.339 |
Entwicklung der letzten sieben Tage
Quelle: www.rki.de/inzidenzen
Stand der Zahlen: Freitag, 26.11.2021, 03:00 Uhr
Datum |
Infektionsquote |
20.11.2021 |
93,0 |
21.11.2021 |
105,1 |
22.11.2021 |
105,1 |
23.11.2021 |
117,7 |
24.11.2021 |
128,3 |
25.11.2021 |
139,3 |
26.11.2021 |
129,8 |
Einwohnende | 198.826* |
Quote Neuinfektionen |
129,8 |
* Das Robert-Koch-Institut legt für seine Auswertungen die Zahlen vom Landesamt für Statistik Niedersachsen zugrunde. Diese Zahl wurde nun an den Stand vom 31.12.2020 mit 198.826 Einwohnern angepasst.
Bewertung der Lage
Der Anstieg der täglichen Fallzahlen zeigt sich heute nicht ganz so deutlich, wie in den vergangenen Tagen. Der Inzidenzwert geht damit zurück. Als Trendwende mag Landrat Kai-Uwe Bielefeld dies aber nicht bewerten: „Bundesweit steigen die Zahlen und die nächste Warnstufe rückt näher. Die Hospitalisierungsinzidenz liegt nun schon am dritten Tag in Folge über dem maßgeblichen Schwellenwert. Sofern dies so bleibt, und davon gehe ich aus, werden wir am kommenden Montag die Warnstufe zwei ausrufen, die dann ab Mittwoch gelten wird.“
Impfungen – Termine bitte bei Verhinderung absagen
Die Impfungen im Landkreis Cuxhaven schreiten gut voran. Die mobilen Impfteams und Arztpraxen weisen aber darauf hin, dass die Kapazität noch erhöht werden könnte, wenn gebuchte Impftermine abgesagt werden, sofern sie nicht wahrgenommen werden können. „Es wird beobachtet, dass Impfwillige vermehrt mehrere Termine buchen, um sicherzustellen, dass sie ihre Impfung auch wirklich erhalten“, berichtet Bielefeld. „Eine solche Praxis ist meines Erachtens unnötig und belegt Termine, die anderen zur Verfügung stehen könnten. Sollten Sie spontan ein freies Impfangebot wahrgenommen haben oder ihre Impfung auf anderem Weg erhalten haben, denken Sie bitte auf jeden Fall daran, noch offene Termine für andere Impfwillige wieder frei zu geben.“
Infektionsschutzgesetz - neue Regeln für Beschäftigte sowie Besucherinnen und Besucher von Alten- und Pflegeheimen, Praxen und Krankenhäusern
Das am Mittwoch in Kraft getretenen Infektionsschutzgesetz bringt insbesondere für den medizinischen und den Betreuungsbereich (Krankenhäuser, Arztpraxen, Alten- und Pflegeheime und ähnliche Einrichtungen) umfassende Änderungen mit sich. Die Testpflichten für Beschäftigte sowie Besucherinnen und Besucher wurden verschärft. Um die Sicherheit und den Schutz vor Ansteckungen zu erhöhen, müssen unter anderem alle Besucherinnen und Besucher seit Mittwoch einen negativen Corona-Test vorlegen.
Die Umsetzung der Vorschriften wirft derzeit viele Fragen auf, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht alle hinreichend beantwortet werden können. Einige Dinge wurden von Seiten des Niedersächsischen Sozialministeriums jedoch bereits klargestellt.
So sind neben den betreuten, gepflegten oder in den Praxen und Einrichtungen untergebrachten oder behandelten Personen auch jeweils eine sorgeberechtigte Person bei der Behandlung minderjähriger Kinder nicht von der Testpflicht betroffen. Ferner gelten Personen, die in Eilfällen oder aufgrund hoheitlicher Befugnisse die Einrichtungen betreten, beispielsweise Rettungsdienste oder Seelsorgepersonen bei der Sterbebegleitung, aber auch Personen, die die Einrichtung nur kurzzeitig betreten, insbesondere Post- und Paketbotinnen und -boten, nicht als Besucherinnen und Besucher.
Das Sozialministerium stellt zudem fest, dass die vorgesehene regelmäßige Testung für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und Beschäftige, die geimpft oder genesen sind, auch durch Antigen-Tests zur Eigenanwendung ohne Überwachung erfolgen kann. Dies muss bis auf Weiteres nicht täglich, aber zweimal pro Kalenderwoche erfolgen. Sofern dies sichergestellt ist, kann auf die tägliche Testung dieses Personenkreises verzichtet werden.
Das Gesundheitsamt des Landkreises hat sich bereits der Klärung weiterer noch offener Fragen, insbesondere zur Umsetzung der vorgegebenen Dokumentation, angenommen und arbeitet hier in enger Abstimmung mit dem Niedersächsischen Landesgesundheitsamt an einer einheitlichen und möglichst gut umsetzbaren Lösung.
Näheres hierzu finden Sie auch auf der Internetseite des Landes Niedersachsen unter diesem Link.