Seiteninhalt

Aktuelles

 

04.11.2020

Aktuelle Informationen des Landkreises Cuxhaven zum Thema "Corona-Virus"

Stand der Zahlen: Mittwoch, 04.11.2020, 00:00 Uhr *)

Zeitpunkt der Veröffentlichung: 16:00 Uhr

Aktuelle Zahl der Infektionen:

Anzahl der bestätigten Infektionen: 765 Personen
(+29 im Vergleich zur letzten Meldung)
Anzahl ohne akute Infektion: 516 Personen
(+11 im Vergleich zur letzten Meldung)
Anzahl der Todesfälle: 24 Personen
(keine Veränderung zur letzten Meldung)
Anzahl der akuten Infektionen: 225 Personen
(+29/-11 im Vergleich zur letzten Meldung)
   
Anzahl der stationär Behandelten: 7 Personen
(+2 im Vergleich zur letzten Meldung)
Davon intensiv-medizinisch Behandelte: 0 Person
(-1 im Vergleich zur letzten Meldung)
   
Quote der Neuinfektionen pro 100.000 Einw.
71,70
   

Auflistung nach Gemeinden

  Summe Keine akute
Infektion mehr
Akute
Infektion
Verstorben
Gem. Beverstedt 29 (+6) 13 (+1) 15 (+6/-1) 1
SG Börde Lamstedt 9 8 0 1
Gem. Hagen i. Br. 76 57 17 2
SG Hemmoor 42 (+3) 35 (+3) 7 (+3/-3) 0
SG Land Hadeln 81 (+1) 48 (+2) 33 (+1/-2) 0
Gem. Loxstedt 52 35 (+2) 16 (-2) 1
Gem. Schiffdorf 95 (+4) 65 (+1) 28 (+4/-1) 2
Stadt Cuxhaven 229 (+21) 141 (+2) 80 (+21/-2) 8
Stadt Geestland 110 (+2) 85 16 (+2) 9
Gem. Wurster Nordseeküste 27 (+2) 18 9 (+2) 0
Wohnort noch nicht ermittelt **) 3 **) 0 3 **)  
Schiffe (Mein Schiff 3 / Polonus / Ella F) 12 11 1 0
Gesamt 765 (+29)
516 (+11)
225 (+29/-11)
24

*) Die angegebenen Zahlen basieren auf den jeweils um 00:00 des Tages vorliegenden Meldungen.

**) bei 10 Personen konnte nunmehr eine Zuordnung zu den Gemeinden vorgenommen werden

Entwicklung der letzten sieben Tage

Datum Infektionsquote Neuinfektionen
28.10.2020 57,56  
29.10.2020 67,66 +28 
30.10.2020 72,71 +31
31.10.2020 74,73 +19
01.11.2020 66,65 +9
02.11.2020 69,18 +7
03.11.2020 77,76 +19
04.11.2020 71,70 +29
Gesamt: +142
Einwohnende 198.038
Quote Neuinfektionen pro 100.000 Einw. 71,70

Bewertung der Lage:

„Auf wenn die Quote heute im Cuxland wieder leicht sinkt, bleibt die Lage unverändert anspruchsvoll.“ Mit diesen Worten kommentiert Landrat Kai- Uwe Bielefeld die Zahlen vom heutigen Tage. Zu den aktuellen Zahlen gibt er folgende Erläuterungen:

„Weiterhin ist das Geschehen im Landkreis als diffus zu bezeichnen. Nennenswerte Cluster sind deswegen nicht zu verzeichnen, weil es sich einerseits um vereinzelte Infektionen handelt, die wir einzelnen Einrichtungen zuordnen können. Daneben ereignen sich nach wie vor viele Neuinfektionen im Familien- und Bekanntenkreis. Das rechtzeitige Handeln im Rahmen der Kontaktverfolgung trägt dazu bei, dass weitgreifende Ausbrüche in Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern, Schulen oder Kindestagesstätten bisher glücklicherweise nicht zu verzeichnen sind. Ich wünsche mir durch unser aller umsichtiges Verhalten, dass das auch so bleibt.“

Hinweise zu noch zu ermittelnden Wohnorten:

Mit dem starken Anstieg der Infektionszahlen in den vergangen 14 Tagen auch im Landkreis Cuxhaven ist auch verbunden, dass die jeweiligen Wohnorte nicht immer klar sind.

„Hier gibt es verschiedene Fehlerquellen“, berichtet Landrat Kai- Uwe Bielefeld. Hauptsächlich kommt es zu Fehlern bei der Übertragung vom Labor und den Testergebnissen an das Gesundheitsamt. Auch bei der Datenerfassung im Rahmen der Testung passieren tw. falsche Zuordnungen bzw. es erfolgt lediglich die Aufnahme der Telefonnummer der getesteten Person. Nach dem telefonischen Kontakt mit den infizierten Personen werden auch fehlerhafte Daten berichtigt bzw. fehlende Angaben aufgenommen. Dieser Umstand unterstützt die Verbreitung des Virus` jedoch nicht. Der Wohnort ist im Rahmen der Kontaktverfolgung insofern nicht relevant.

Landrat Kai- Uwe Bielefeld: „Ich bitte bzgl. der von uns veröffentlichten Tabellen allerdings um Verständnis, wenn diese Darstellung immer erst nach der konkreten Ermittlung des Wohnortes vollständig erfolgen kann.“

Informationen zur Fußpflege:

Viele Fragen, die das Bürgertelefon erreichen, haben einen Zusammenhang zum Thema „Fußpflege“. Das Land Niedersachsen führt dazu in seiner Internetdarstellung zu häufig gestellten Fragen folgendes aus:

„Weiterhin zulässig sind medizinisch notwendige Behandlungen in der Fußpflege und Podologie. Dies umfasst nicht nur die medizinisch verordnete Fußpflege, sondern auch Fußpflege für Menschen, die sich nicht mehr allein in diesem Bereich pflegen können. Diese Dienstleistungen können von Podologinnen/Podologen wie auch Fußpflegerinnen/Fußpfleger unter Beachtung der Hygienestandards durchgeführt werden.
Eine rein kosmetische Fußpflege zur Verschönerung der Nägel zählt allerdings hier nicht zu und ist somit nicht zulässig."

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven