Aktuelles
Aktuelle Informationen des Landkreises Cuxhaven zum Thema "Corona-Virus"
Stand der Zahlen: Montag, 30.11.2020, 00:00 Uhr *)
Zeitpunkt der Veröffentlichung: Dienstag, 01.12.2020, 14:00 Uhr
Aktuelle Zahl der Infektionen:
Anzahl der bestätigten Infektionen: | 1.288 Personen (+2 im Vergleich zur letzten Meldung) |
Anzahl ohne akute Infektion: | 1.138 Personen (+9 im Vergleich zur letzten Meldung) |
Anzahl der Todesfälle: | 31 Personen (keine Veränderung zur letzten Meldung) |
Anzahl der akuten Infektionen: | 119 Personen (+2/-9 im Vergleich zur letzten Meldung) |
Anzahl der stationär Behandelten: | 9 Personen (+3 im Vergleich zur letzten Meldung) |
Davon intensiv-medizinisch Behandelte: | 5 Personen (+3 im Vergleich zur letzten Meldung) |
Quote der Neuinfektionen pro 100.000 Einw. |
39,33 |
Auflistung nach Gemeinden
Summe | Keine akute Infektion mehr |
Akute Infektion |
Verstorben | |
Gem. Beverstedt | 78 |
66 |
11 | 1 |
SG Börde Lamstedt | 17 | 16 (+1) | 0 (-1) | 1 |
Gem. Hagen i. Br. | 107 | 97 (+1) | 8 (-1) | 2 |
SG Hemmoor | 61 | 60 | 1 | 0 |
SG Land Hadeln | 102 | 93 | 9 | 0 |
Gem. Loxstedt | 97 | 79 | 17 | 1 |
Gem. Schiffdorf | 149 | 129 | 17 | 3 |
Stadt Cuxhaven | 444 (+2) |
405 (+4) |
26 (+2/-4) | 13 |
Stadt Geestland | 190 | 157 (+2) | 23 (-2) | 10 |
Gem. Wurster Nordseeküste | 41 | 36 (+1) | 5 (-1) | 0 |
Wohnort wird noch ermittelt | 2 | 0 | 2 | 0 |
Gesamt | 1.288 (+2) |
1.138 (+9) |
119 (+2/-9) |
31 |
*) Die angegebenen Zahlen basieren auf den jeweils um 00:00 Uhr des Tages vorliegenden Meldungen.
Entwicklung der letzten sieben Tage
Datum |
Infektionsquote | Neuinfektionen |
23.11.2020 | 54,96 | |
24.11.2020 | 49,91 | +11 |
25.11.2020 | 45,38 | +17 |
26.11.2020 | 49,41 | +25 |
27.11.2020 | 41,85 | +8 |
28.11.2020 | 38,82 | +2 |
29.11.2020 | 42,35 | +13 |
30.11.2020 | 39,33 | +2 |
Gesamt: | +78 | |
Einwohnende | 198.344 | |
Quote Neuinfektionen pro 100.000 Einw. | 39,33 |
Bewertung der Lage:
„Erneut sinkt die Zahl der Neuinfektionen im Landkreis Cuxhaven. Damit wächst bei mir die Zuversicht, dass wir uns auf einem guten Weg befinden“, mit diesen Worten bewertet Landrat Kai- Uwe Bielefeld die heutige Lage und macht deutlich: „Das ist nicht zuletzt dem umsichtigen Verhalten und der gegenseitigen Rücksichtnahme der Einwohnerinnen und Einwohner zu verdanken. Die Einhaltung der geltenden Regeln wird im Verlauf der Monate nicht eben leichter. Umso mehr bin ich dankbar dafür, dass dies im Cuxland nach wie vor weit überwiegend funktioniert.“
„Bedrückend ist allerdings die Zunahme der Patienten, die intensivmedizinisch versorgt werden müssen“, fährt Bielefeld fort. „Dass die Belegung der Betten mit einer gewissen Verzögerung zu den Infektionszahlen ansteigt, konnten wir schon während der ersten Infektionswelle beobachten. Nun scheint sich das zu bestätigen. Umso wichtiger ist es, die Infektionszahlen weiterhin auf diesem vergleichsweise niedrigen Niveau zu halten, um die Versorgung der Patienten jederzeit in vollem Umfang gewährleisten zu können.“
Neue Regeln aus der Landesverordnung gelten ab heute
Durch die seit heute geltende Landesverordnung wurden einige Regeln nochmals angepasst und punktuell verschärft. Die wesentlichen Änderungen sehen Sie in diesem Überblick:
- In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch fünf Personen aus dem eigenen oder einem weiteren Hausstand treffen, wobei Kinder unter 14 Jahren nicht eingerechnet werden. Die Begrenzung auf zwei Haushalte ist für Angehörige in gerader Linie (Ehegatte, Lebenspartner, Verlobte, Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister, Geschwister der Ehegatten oder Lebenspartner, Pflegeeltern und Pflegekinder) ausgenommen.
- Zusammenkünfte und Feiern mit Personen aus dem eigenen und einem weiteren Hausstand sind nur noch bis zur Höchstgrenze von fünf Personen zulässig. Auch davon sind Kinder bis 14 Jahre und Angehörige in gerader Linie ausgenommen.
- Eine besondere Regelung gilt für Weihnachten und Silvester: In der Zeit vom 23. Dezember 2020 bis zum Ablauf des 1. Januar 2021 darf man sich in der Öffentlichkeit und auch in der eigenen Wohnung mit bis zu zehn Personen treffen. Die Begrenzung auf zwei Haushalte und auf nahe Angehörige entfällt während dieser Zeit.
- Die Alltagsmaskenpflicht gilt jetzt nicht mehr nur in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, sondern auch für die vor den betreffenden Räumen liegenden Eingangsbereiche und die zugehörigen Parkplätze.
- Auch für Arbeits- oder Betriebsstätten gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, es sei denn, man befindet sich an seinem Arbeitsplatz und kann zu allen anderen Personen den Mindestabstand einhalten.
- In Geschäften müssen für jeden Kunden in Betrieben mit bis zu 800 m² Verkaufsfläche 10 Quadratmeter und in Betrieben mit größerer Verkaufsfläche je Kunde 20 m² Verkaufsfläche zur Verfügung stehen.
Diese Aufzählung soll einen Überblick darstellen und ist nicht abschließend. Die vollständige Landesverordnung kann hier eingesehen werden.
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