Aktuelles
Aktuelle Informationen des Landkreises Cuxhaven zum Thema "Corona-Virus"
Zeitpunkt der Veröffentlichung: Dienstag, 23.11.2021, 17:00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass es aufgrund unterschiedlicher Meldesysteme und -zeitpunkte zu Abweichungen und Unterschieden zwischen den kommunalen Zahlen des Landkreises und den Angaben des RKI kommen kann.
Aktuelle Zahl der Infektionen:
(Stand der Zahlen: Montag, 22.11.2021, 24:00 Uhr)
Anzahl der bestätigten Infektionen: | 6.185 Personen (+44 im Vergleich zur letzten Meldung) |
Davon: |
|
Anzahl ohne akute Infektion: | 5.682 Personen (+28 im Vergleich zur letzten Meldung) |
Anzahl der Todesfälle: | 182 Personen (keine Veränderung zur letzten Meldung) |
Anzahl der akuten Infektionen: | 321 Personen (+44/-28) im Vergleich zur letzten Meldung) |
|
|
Person auf Intensivstation: |
3 Person (+1 im Vergleich zur letzten Meldung) |
davon an der Beatmung: |
0 Person (keine Veränderung zur letzten Meldung) |
Auflistung nach Gemeinden
Summe | Keine akute Infektion mehr |
Akute Infektion |
Verstorben | |
Gem. Beverstedt | 398 (+1) |
378 (+2) |
15 (+1/-2) |
5 |
SG Börde Lamstedt | 135 |
119 (+5) |
15 (-5) |
1 |
Gem. Hagen i. Br. | 310 (+2) | 288 |
16 (+2) |
6 |
SG Hemmoor |
319 (+4) |
305 |
12 (+4) |
2 |
SG Land Hadeln | 575 (+2) |
531 (+1) |
24 (+2/-1) |
20 |
Gem. Loxstedt |
651 (+1) |
610 (+2) |
28 (+1/-2) |
13 |
Gem. Schiffdorf |
619 (+2) |
563 (+6) |
42 (+2/-6) |
14 |
Stadt Cuxhaven | 1.649 (+20) |
1.522 (+4) |
64 (+20/-4) |
63 |
Stadt Geestland | 1.184 (+11) |
1.056 (+8) |
77 (+11/-8) |
51 |
Gem. Wurster Nordseeküste | 345 (+1) |
310 |
28 (+1) |
7 |
Wohnort wird noch ermittelt |
0 |
0 |
0 |
0 |
Gesamt |
6.185 (+44) |
5.682 (+28) |
321 (+44/-28) |
182 |
|
|||||||
Durchgeführte Impfungen Impfzentrum und Impfbus (Endstand 18.09.2021): | |||||||
Erstimpfungen: |
81.625 |
||||||
Zweitimpfungen: |
78.097 |
||||||
Drittimpfungen: |
0 |
Hinweis: Bei der Anzahl der Zweitimpfungen werden die Impfungen mit Johnson & Johnson sowie die Genesenen mit einer Impfung nicht abgebildet. Das Impfzentrum hat den Betrieb zum 18.9.2021 eingestellt. Aus diesem Grund fährt der Impfbus ebenfalls nicht mehr.
Durchgeführte Impfungen mobile Teams (Stand 22.11.2021): | |
Erstimpfungen: |
259 |
Zweitimpfungen: |
107 |
Drittimpfungen: |
2.825 |
Durchgeführte Impfungen Arztpraxen (Stand 20.11.2021): |
|
Erstimpfungen: |
65.372 |
Zweitimpfungen: |
66.045 |
Drittimpfungen: |
11.132 |
Hinweis: Bei der Anzahl der Erstimpfungen werden die Impfungen mit Johnson & Johnson sowie die Genesenen mit einer Impfung nicht abgebildet.
Durchgeführte Impfungen gesamt (Impfzentrum, Arztpraxen, Mobile Teams): |
|
Erstimpfungen: |
147.256 |
Zweitimpfungen: |
144.249 |
Drittimpfungen: |
13.957 |
Entwicklung der letzten sieben Tage
Quelle: www.rki.de/inzidenzen
Stand der Zahlen: Dienstag, 23.11.2021, 03:00 Uhr
Datum |
Infektionsquote |
17.11.2021 |
77,0 |
18.11.2021 |
73,9 |
19.11.2021 |
96,6 |
20.11.2021 |
93,0 |
21.11.2021 |
105,1 |
22.11.2021 |
105,1 |
23.11.2021 |
117,7 |
Einwohnende | 198.826* |
Quote Neuinfektionen |
117,7 |
* Das Robert-Koch-Institut legt für seine Auswertungen die Zahlen vom Landesamt für Statistik Niedersachsen zugrunde. Diese Zahl wurde nun an den Stand vom 31.12.2020 mit 198.826 Einwohnern angepasst.
Neue Corona-Landesverordnung ab morgen gültig
Ab morgen gilt eine neue Corona – Landesverordnung, welche die Schutzmaßnahmen noch einmal deutlich intensiviert. Mit der neuen Verordnung befinden wir uns ab morgen in ganz Niedersachsen in Warnstufe 1. Das Zusammentreffen vieler Menschen in Innenräumen wird im Rahmen der Verordnung nur noch geimpften oder genesenen Menschen (2G-Regel) gestattet sein. Außerdem müssen diese eine Medizinische Maske tragen. Ausgenommen von der 2G-Regel sind Personen, die sich nicht impfen lassen können sowie weitgehend auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Nähere Informationen zu den Änderungen sind der heutigen Pressemitteilung des Landes hier zu entnehmen. Die ab morgen gültige Corona-Verordnung ist auf der Seite des Land Niedersachsen hier veröffentlicht.
3G-Regel am Arbeitsplatz und Homeoffice Pflicht
Ab morgen gilt das geänderte Infektionsschutzgesetz, welches im Wesentlichen zwei neue Regelungen für alle Arbeitsstätten vorsieht:
- 3G-Regel am Arbeitsplatz: Arbeitgeber und Beschäftigte müssen bei Betreten der Arbeitsstätte einen Impf- und Genesenennachweis oder eine aktuelle Bescheinigung über einen negativen Coronatest mitführen. Der Coronatest kann im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten - derzeit täglich - kostenlos bei einer zertifizierten Teststation durchgeführt werden. Eine Übersicht der Teststationen im Landkreis Cuxhaven finden Sie hier.
- Homeoffice Pflicht: Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Beschäftigten haben dieses Angebot anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen. Die zuständigen Behörden für den Vollzug der Sätze 1 und 2 bestimmen die Länder nach § 54 Satz 1.
Weiter Informationen zu Fragen bezüglich der Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes finden Sie auf der Seite des Bundesministerium für Arbeit und Soziales hier.