Aktuelles
Aktuelle Informationen des Landkreises Cuxhaven zum Thema "Corona-Virus"
Zeitpunkt der Veröffentlichung: Mittwoch, 24.11.2021, 15:30 Uhr
Bitte beachten Sie, dass es aufgrund unterschiedlicher Meldesysteme und -zeitpunkte zu Abweichungen und Unterschieden zwischen den kommunalen Zahlen des Landkreises und den Angaben des RKI kommen kann.
Aktuelle Zahl der Infektionen:
(Stand der Zahlen: Dienstag, 23.11.2021, 24:00 Uhr)
Anzahl der bestätigten Infektionen: | 6.235 Personen (+50 im Vergleich zur letzten Meldung) |
Davon: |
|
Anzahl ohne akute Infektion: | 5.704 Personen (+22 im Vergleich zur letzten Meldung) |
Anzahl der Todesfälle: | 182 Personen (keine Veränderung zur letzten Meldung) |
Anzahl der akuten Infektionen: | 350 Personen (+50/-22) im Vergleich zur letzten Meldung) |
|
|
Person auf Intensivstation: |
2 Person (-1 im Vergleich zur letzten Meldung) |
davon an der Beatmung: |
0 Person (keine Veränderung zur letzten Meldung) |
Auflistung nach Gemeinden
Summe | Keine akute Infektion mehr |
Akute Infektion |
Verstorben | |
Gem. Beverstedt | 401 (+3) |
378 |
18 (+3) |
5 |
SG Börde Lamstedt | 135 |
121 (+2) |
13 (-2) |
1 |
Gem. Hagen i. Br. | 310 |
292 (+4) |
12 (-4) |
6 |
SG Hemmoor |
320 (+1) |
306 (+1) |
12 (+4/-1) |
2 |
SG Land Hadeln | 579 (+4) |
532 (+1) |
27 (+4/-1) |
20 |
Gem. Loxstedt |
662 (+11) |
614 (+4) |
35 (+11/-4) |
13 |
Gem. Schiffdorf |
625 (+6) |
566 (+3) |
45 (+6/-3) |
14 |
Stadt Cuxhaven | 1.659 (+10) |
1.523 (+1) |
73 (+10/-1) |
63 |
Stadt Geestland | 1.197 (+13) |
1.060 (+4) |
86 (+13/-4) |
51 |
Gem. Wurster Nordseeküste | 347 (+2) |
312 (+2) |
28 (+2/-2) |
7 |
Wohnort wird noch ermittelt |
0 |
0 |
0 |
0 |
Gesamt |
6.235 (+50) |
5.704 (+22) |
350 (+50/-22) |
182 |
|
|||||||
Durchgeführte Impfungen Impfzentrum und Impfbus (Endstand 18.09.2021): | |||||||
Erstimpfungen: |
81.625 |
||||||
Zweitimpfungen: |
78.097 |
||||||
Drittimpfungen: |
0 |
Hinweis: Bei der Anzahl der Zweitimpfungen werden die Impfungen mit Johnson & Johnson sowie die Genesenen mit einer Impfung nicht abgebildet. Das Impfzentrum hat den Betrieb zum 18.9.2021 eingestellt. Aus diesem Grund fährt der Impfbus ebenfalls nicht mehr.
Durchgeführte Impfungen mobile Teams (Stand 23.11.2021): | |
Erstimpfungen: |
303 |
Zweitimpfungen: |
125 |
Drittimpfungen: |
3.209 |
Durchgeführte Impfungen Arztpraxen (Stand 20.11.2021): |
|
Erstimpfungen: |
65.372 |
Zweitimpfungen: |
66.045 |
Drittimpfungen: |
11.132 |
Hinweis: Bei der Anzahl der Erstimpfungen werden die Impfungen mit Johnson & Johnson sowie die Genesenen mit einer Impfung nicht abgebildet.
Durchgeführte Impfungen gesamt (Impfzentrum, Arztpraxen, Mobile Teams): |
|
Erstimpfungen: |
147.300 |
Zweitimpfungen: |
144.267 |
Drittimpfungen: |
14.341 |
Entwicklung der letzten sieben Tage
Quelle: www.rki.de/inzidenzen
Stand der Zahlen: Mittwoch, 24.11.2021, 03:00 Uhr
Datum |
Infektionsquote |
18.11.2021 |
73,9 |
19.11.2021 |
96,6 |
20.11.2021 |
93,0 |
21.11.2021 |
105,1 |
22.11.2021 |
105,1 |
23.11.2021 |
117,7 |
24.11.2021 |
128,3 |
Einwohnende | 198.826* |
Quote Neuinfektionen |
128,3 |
* Das Robert-Koch-Institut legt für seine Auswertungen die Zahlen vom Landesamt für Statistik Niedersachsen zugrunde. Diese Zahl wurde nun an den Stand vom 31.12.2020 mit 198.826 Einwohnern angepasst.
Bewertung der Lage
Weiterhin steigen die Infektionszahlen im Landkreis deutlich an. Der Inzidenzwert im Landkreis überschreitet schon seit mehreren Tagen den Schwellenwert für die Warnstufe zwei, auch wenn er weiterhin unter dem Durchschnitt auf Bundes- und Landesebene liegt. Heute liegt nun erstmals auch die Hospitalisierungsinzidenz über dem maßgeblichen Schwellenwert. Landrat Kai-Uwe Bielefeld macht deutlich, dass die Ausrufung der zweiten Warnstufe damit im Landkreis Cuxhaven bereits im Raum steht. „Die zweite Warnstufe gilt mit Überschreiten dieses Wertes nicht augenblicklich“, erläutert er. „Sollte die Hospitalisierungsinzidenz aber in den kommenden fünf Werktagen nicht mehr unter den Wert von 6 sinken, werden wir gemäß der aktuellen Verordnung die zweite Warnstufe für den Landkreis ausrufen. In dem Fall gilt ab dem kommenden Mittwoch die 2G-plus Regel für viele Bereiche.“
Bei der Anwendung der 2Gplus Regel muss zusätzlich zu einem Impf- oder Genesenennachweis ein Nachweis über ein aktuelles negatives Testergebnis vorgelegt werden, um die von dieser Regelung betroffenen Bereiche zu nutzen. Sobald dies zutrifft, werden an dieser Stelle weitere Informationen zur Verfügung gestellt.
2G gilt ab jetzt für viele Bereiche – keine Ausnahmen bei Maskenpflicht und Abstandsgebot
Da auch in Niedersachsen die Infektionszahlen merklich ansteigen, sind durch eine neue Landesverordnung die Schutzmaßnahmen deutlich ausgeweitet und intensiviert worden. Seit heute gelten nun verschärfte Regeln.
Die erste Warnstufe ist landesweit ausgerufen worden. Dadurch findet in den allermeisten Bereichen des öffentlichen Lebens ab sofort die 2G-Regel Anwendung. Die Beschränkung auf geimpfte und genesene Personen wurde auf nahezu den gesamten Innenbereich ausgeweitet und gilt für alle Veranstaltungen, in Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen, Discotheken, Gastronomie, Beherbergung und bei der Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen. Ausgenommen von dieser Nachweispflicht sind Kinder und Jugendliche. Auch Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen dürfen, sind von der 2G-Regel ausgenommen, müssen jedoch einen aktuellen negativen Test vorlegen. Ausnahmen von Maskenpflicht und Abstandsgebot sind mit der neuen Verordnung auch bei der Anwendung der 2G-Regel nicht mehr vorgesehen.
Für die kommenden Wochen geplante Weihnachtsfeiern und ähnliche Veranstaltungen müssen unter diesen geänderten Vorzeichen stattfinden. Sofern die Weihnachtsfeier im Innenbereich geplant ist, können demnach nur vollständig geimpfte oder genesene Personen teilnehmen. Im Außenbereich ist alternativ ein Nachweis über ein aktuelles negatives Testergebnis zulässig. Es gilt eine Maskenpflicht und die Pflicht, Kontaktdaten zu erheben.
Da bereits die Ausrufung der zweiten Warnstufe im Raum steht, sollte bei der Planung von Veranstaltungen jeglicher Art die 2G plus Regel bereits Berücksichtigung finden.
Für Clubs und Diskotheken gelten Regeln, die nochmal darüber hinausgehen. Für den Zutritt zu den Innenbereichen müssen auch Jugendliche unter 18 Jahren einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen. Im Außenbereich ist alternativ ein aktueller negativer PCR-Test zulässig. Die Auslastung in Diskotheken und Clubs muss auf die Hälfte der maximalen Kapazität begrenzt werden. Die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher muss auf jeden Fall in digitaler Form erfolgen. Sobald die zweite Warnstufe gilt, ist für die Gäste dort das Tragen von FFP2 Masken obligatorisch.