Aktuelles
Aktuelle Informationen des Landkreises Cuxhaven zum Thema "Corona-Virus"
Zeitpunkt der Veröffentlichung: Donnerstag, 25.11.2021, 17:30 Uhr
Bitte beachten Sie, dass es aufgrund unterschiedlicher Meldesysteme und -zeitpunkte zu Abweichungen und Unterschieden zwischen den kommunalen Zahlen des Landkreises und den Angaben des RKI kommen kann.
Aktuelle Zahl der Infektionen:
(Stand der Zahlen: Mittwoch, 24.11.2021, 24:00 Uhr)
Anzahl der bestätigten Infektionen: | 6.289 Personen (+54 im Vergleich zur letzten Meldung) |
Davon: |
|
Anzahl ohne akute Infektion: | 5.731 Personen (+27 im Vergleich zur letzten Meldung) |
Anzahl der Todesfälle: | 182 Personen (keine Veränderung zur letzten Meldung) |
Anzahl der akuten Infektionen: | 376 Personen (+54/-27) im Vergleich zur letzten Meldung) |
|
|
Person auf Intensivstation: |
4 Person (+2 im Vergleich zur letzten Meldung) |
davon an der Beatmung: |
2 Person (+2 im Vergleich zur letzten Meldung) |
Auflistung nach Gemeinden
Summe | Keine akute Infektion mehr |
Akute Infektion |
Verstorben | |
Gem. Beverstedt | 404 (+3) |
380 (+2) |
19 (+3/-2) |
5 |
SG Börde Lamstedt | 135 |
122 (+1) |
12 (-1) |
1 |
Gem. Hagen i. Br. | 312 (+2) |
292 |
14 (+2) |
6 |
SG Hemmoor |
320 |
306 |
12 |
2 |
SG Land Hadeln | 583 (+4) |
535 (+3) |
28 (+4/-3) |
20 |
Gem. Loxstedt |
667 (+5) |
618 (+4) |
36 (+5/-4) |
13 |
Gem. Schiffdorf |
630 (+5) |
572 (+6) |
44 (+5/-6) |
14 |
Stadt Cuxhaven | 1.673 (+14) |
1.524 (+1) |
86 (+14/-1) |
63 |
Stadt Geestland | 1.209 (+12) |
1.069 (+9) |
89 (+12/-9) |
51 |
Gem. Wurster Nordseeküste | 356 (+9) |
313 (+1) |
36 (+9/-1) |
7 |
Wohnort wird noch ermittelt |
0 |
0 |
0 |
0 |
Gesamt | 6.289 (+54) |
5.731 (+27) |
376 (+54/-27) |
182 |
Gemäß § 3 Abs. 5 der neuen Corona-Verordnung vom 23.11.2021 gilt derzeit die Warnstufe 1. |
|||||||
Durchgeführte Impfungen Impfzentrum und Impfbus (Endstand 18.09.2021): | |||||||
Erstimpfungen: |
81.625 |
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Zweitimpfungen: |
78.097 |
||||||
Drittimpfungen: |
0 |
Hinweis: Bei der Anzahl der Zweitimpfungen werden die Impfungen mit Johnson & Johnson sowie die Genesenen mit einer Impfung nicht abgebildet. Das Impfzentrum hat den Betrieb zum 18.9.2021 eingestellt. Aus diesem Grund fährt der Impfbus ebenfalls nicht mehr.
Durchgeführte Impfungen mobile Teams (Stand 24.11.2021): | |
Erstimpfungen: |
348 |
Zweitimpfungen: |
144 |
Drittimpfungen: |
3.478 |
Durchgeführte Impfungen Arztpraxen (Stand 20.11.2021): |
|
Erstimpfungen: |
65.372 |
Zweitimpfungen: |
66.045 |
Drittimpfungen: |
11.132 |
Hinweis: Bei der Anzahl der Erstimpfungen werden die Impfungen mit Johnson & Johnson sowie die Genesenen mit einer Impfung nicht abgebildet.
Durchgeführte Impfungen gesamt (Impfzentrum, Arztpraxen, Mobile Teams): |
|
Erstimpfungen: |
147.345 |
Zweitimpfungen: |
144.286 |
Drittimpfungen: |
14.610 |
Entwicklung der letzten sieben Tage
Quelle: www.rki.de/inzidenzen
Stand der Zahlen: Donnerstag, 25.11.2021, 03:00 Uhr
Datum |
Infektionsquote |
19.11.2021 |
96,6 |
20.11.2021 |
93,0 |
21.11.2021 |
105,1 |
22.11.2021 |
105,1 |
23.11.2021 |
117,7 |
24.11.2021 |
128,3 |
25.11.2021 |
139,3 |
Einwohnende | 198.826* |
Quote Neuinfektionen |
139,3 |
* Das Robert-Koch-Institut legt für seine Auswertungen die Zahlen vom Landesamt für Statistik Niedersachsen zugrunde. Diese Zahl wurde nun an den Stand vom 31.12.2020 mit 198.826 Einwohnern angepasst.
Bewertung der Lage
„Bedauerlicherweise befinden sich derzeit vier mit dem Corona-Virus infizierte Personen auf den Intensivstationen im Kreisgebiet. Zwei davon kommen leider nicht mehr ohne eine Beatmung aus“, informiert Landrat Kai-Uwe Bielefeld. „Nicht zwingend handelt es sich bei den Betroffenen um Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Cuxhaven. Dargestellt werden allgemein die Belegungen in den Krankenhäusern im Kreisgebiet. Es kann sich dabei jedoch durchaus um Personen aus anderen Regionen handeln. Ich wünsche allen Patienten viel Kraft und eine baldige Genesung.“
Pflicht zur Selbstisolierung unbedingt ernst nehmen
Angesichts weiter steigender Infektionszahlen weist der Landrat die Bürgerinnen und Bürger nochmals auf die Einhaltung der Niedersächsischen Absonderungsverordnung hin. „Bei dieser dynamischen Entwicklung mit einem solch hohen Fallaufkommen ist es den Mitarbeitenden der Fall- und Kontaktermittlung nicht mehr möglich, zu jedem Verdachtsfall Kontakt aufzunehmen“, macht er deutlich. „Umso mehr gilt: Begeben Sie sich bitte unbedingt selbst in Absonderung, sobald ein positives Testergebnis den Verdacht auf eine Infektion nahelegt. Nur so ist es möglich, Infektionsketten frühzeitig zu unterbrechen.“
Informationen zur Absonderungsverordnung finden Sie auf der Internetseite des Landes Niedersachsen.
Verschärfte Corona-Maßnahmen in Schulen
Um in der derzeit schwierigen Corona-Lage den Schülerinnen und Schülern weiterhin eine höchstmögliche Präsenz in den Schulen zu ermöglichen, wurde gestern in dem Ministerbrief des Niedersächsischen Kultusministers Grant Hendrik Tonne ein Maßnahmenpaket für die Schulen in Niedersachsen verkündet. Das Maßnahmenpaket beinhaltet folgende Punkte:
Positiver Corona-Test:
Wenn es einen positiven Test in der Klasse gibt, testen sich alle Mitschülerinnen und Mitschüler dieser Klasse – auch die Geimpften und Genesenen – an fünf Schultagen zu Hause. Die Tests dafür gibt es von der Schule. Schülerinnen und Schüler, die keine Symptome haben und negativ getestet sind, können im Präsenzunterricht bleiben und müssen nicht in Quarantäne.
Feiern und Veranstaltungen nur mit Schülerinnen und Schülern:
Damit auch keine Infektionen von außen in die Schulen eingetragen werden, werden die Maßnahmen für Personen, die nicht zum Schulbetrieb gehören, verschärft. Veranstaltungen wie Adventsfeiern, Weihnachtskonzerte, Theateraufführungen usw. können stattfinden, allerdings ohne Besucherinnen und Besucher von außen. Dazu gehören auch Eltern und andere Angehörige.
Klassenfahrten mit Übernachtung fallen aus:
Da das Infektionsrisiko beim Übernachten im selben Zimmer, beim gemeinsamen Essen und Spielen viel höher ist als zum Beispiel im Unterricht in der Schule, sind Klassenfahrten mit Übernachtung bis zum Ende des Schulhalbjahres (30.01.2022) nicht gestattet und fallen aus.
Ob die Weihnachtsferien in diesem Schuljahr früher beginnen als bisher vorgesehen, steht zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest. Ziel ist es, so viel Unterricht wie möglich stattfinden zu lassen. Sollten die Ferien nicht wie geplant beginnen, wird das Kultusministerium hierzu Anfang Dezember eine weitere Mitteilung machen. Die Mitteilungen des Ministers sind auf der Seite des Niedersächsischen Kultusministeriums hier zu finden.
Welche Corona-Regeln gelten aktuell im Sport-Bereich?
Grundsätzlich gilt beim Sport, drinnen sowie draußen, Abstand halten (soweit die Sportart dies zulässt) und die allgemeinen Hygieneregeln beachten. Sollte die Sportart in geschlossenen Räumen ausgeführt werden, dann ist ausreichend zu lüften.
Derzeit befinden wir uns in Warnstufe 1.
Bei der Sportausübung im Freien gilt die 3G-Regel. Daher hat jede Person, welche die Einrichtung oder Anlage nutzen möchte bei Betreten einen Impf-, Genesenen- oder negativen Testnachweis vorzulegen. Vor und nach der Sportausübung im Freien ist die Nutzung von Umkleideräumen und Duschen nur unter Anwendung der 2G-Regel möglich, d.h. Duschen und Umkleiden dürfen nur von Personen genutzt werden, die vollständig geimpft, oder genesen sind.
Für die Sportausübung in geschlossenen Räumen (einschließlich Fitnessstudios, Kletterhallen, Schwimmhallen und ähnlichen Einrichtungen wie Spaßbädern, Thermen und Saunen) gilt die 2G-Regel. Die Person hat bei Betreten der Räume einen Impf- oder Genesenennachweis vorzulegen. Die Betreiberinnen und Betreiber der Sportanlagen haben einen entsprechenden Nachweis aktiv einzufordern. Die Nutzung von Umkleideräumen und Duschen ist selbstverständlich auch nur für die vorgenannten Personengruppen möglich.
Diese Regelungen drinnen sowie draußen gelten nicht für Kinder, Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Personen, die ein ärztliches Attest vorlegen, dass sie sich aufgrund medizinischer Kontraindikation oder der Teilnahme an einer klinischen Studie nicht impfen lassen dürfen. Letztere müssen allerdings ein negatives Testergebnis vorlegen.