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Aktuelles

 

24.04.2020

Aktuelle Informationen des Landkreises Cuxhaven zum Thema "Corona-Virus"

Stand: 24.04.2020, 15:30 Uhr

Aktuelle Zahl der Infektionen:

Anzahl der bestätigten Fälle: 92 Personen
(+4 im Vergleich zum Vortag)
Anzahl der wieder Gesunden: 64 Personen
(+1 im Vergleich zum Vortag)
Anzahl der Todesfälle 6 Personen
(+1 im Vergleich zum Vortag)
Anzahl der noch Erkrankten: 22 Personen
(+2 im Vergleich zum Vortag)
   
Anzahl der stationär Behandelten: 7 Personen
(-1 im Vergleich zum Vortag)
Davon intensiv- medizinisch Behandelte: 1 Person
(keine Veränderung zum Vortag)

Auflistung nach Gemeinden

  Summe Gesund Erkrankt Verstorben
Gem. Beverstedt 4 (+1) 1 2 1 (+1)
SG Börde Lamstedt 7 5 1 1
Gem. Hagen i. Br. 1 1 (+1) 0 (-1)  
SG Hemmoor 5 4 1  
SG Land Hadeln 17 16 1  
Gem. Loxstedt 4 3 0 1
Gem. Schiffdorf 8 (+1) 7 1 (+1)  
Stadt Cuxhaven 30 (+2) 18 10 (+2) 2
Stadt Geestland 10 7 2  1
Gem. Wurster Nordseeküste 6 2 4  
 Gesamt 92 (+4) 64 (+1)
22 (+2)
6 (+1)

Infektionsort

Außerhalb Europa 3  
Bremen / Bremerhaven 12 (+3)  
Frankreich 4  
Innerhalb LK Cuxhaven 43 (+1)  
Italien 6  
Österreich 10  
Restliches Deutschland 9  
Spanien 1  
Unbekannt 4  
 Gesamt 92 (+4)
 


Bewertung der Lage:

„Eine weitere Person aus dem Landkreis Cuxhaven ist leider verstorben“, berichtet Landrat Kai- Uwe Bielefeld und ergänzt: „Ich spreche den Hinterbliebenen auf diesem Wege mein Mitgefühl aus.“

Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen

Ab kommendem Montag wird das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in Niedersachsen, und damit auch im Landkreis Cuxhaven, zur Pflicht. Dies wird zunächst im Personenverkehr und im Einzelhandel gelten.

Ausgenommen von dieser Pflicht sind Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sowie Menschen mit Erkrankungen, die das Tragen einer Maske nicht erlauben, wie zum Beispiel Menschen mit Herz-Kreislauferkrankungen.

"Diese Maßnahme kann zukünftige Lockerungen, die zu einer weiteren Belebung führen können, unterstützen", sagt Landrat Kai Uwe Bielefeld. "Wichtig ist aber, nicht zu hohe Erwartungen an Mund-Nase-Bedeckungen zu knüpfen. Der Infektionsschutz durch Alltagsmasken ist sinnvoll, damit andere Menschen nicht angesteckt werden können. Am bedeutendsten ist und bleibt eine strikte Einhaltung der Hygieneregeln.“

Ausdrücklich werden für die Mund-Nase-Bedeckung keine professionellen Atemschutzmasken verlangt, denn diese sollen medizinischem Personal vorbehalten bleiben. Auch ein Schal oder ein Tuch kann ausdrücklich als Alltagsmaske genutzt werden. "Es muss sich also niemand Sorgen machen, wenn er es bis Montag nicht schafft, noch eine Alltagsmaske zu kaufen oder zu nähen", beruhigt Bielefeld.

Das Gesundheitsamt des Landkreises weist darauf hin, dass der richtige Umgang mit den Mund-Nasen-Bedeckungen sehr wichtig ist, um einen größtmöglichen Schutz zu erreichen. Es muss darauf geachtet werden, sich vor dem Anlegen einer Mund-Nasen-Bedeckung gründlich die Hände zu waschen. Nase und Mund müssen bis zum Kinn abgedeckt sein und die Bedeckung an den Rändern möglichst eng anliegen.

Um die Ansiedlung von Keimen zu vermeiden, sollte die Mund-Nasen-Bedeckung spätestens, wenn sie durch die Atemluft durchfeuchtet ist, gewechselt werden. Auch sollte sie beim Tragen nicht angefasst oder verschoben werden.

Detaillierte Hinweise zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen finden Sie auch in dem Merkblatt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

Die entsprechende Rechtsverordnung des Landes finden Sie hier.

Unterstützung der Pflegeheime durch geschultes Personal

Die Pflegeheime im Landkreis Cuxhaven sind derzeit noch in der Lage, ihren Betrieb aufrecht zu erhalten. Unter Berücksichtigung der derzeitigen Corona-Pandemie und den damit verbundenen Maßnahmen, kann es in den Pflegeheimen aber zu einem erhöhten Bedarf an Pflegekräften kommen, der nicht mit dem eigenen Personalbestand sichergestellt werden kann. Kreisdezernent Friedhelm Ottens bittet daher examiniertes und nicht examiniertes Pflegepersonal um die Bereitschaft, in einem Pflegeheim auszuhelfen.

„Derzeit sind Kurkliniken und Tagespflegeeinrichtungen bis auf bestehende Notgruppen geschlossen“, erläutert Ottens. „Auch wenn viele Kräfte nun in der ambulanten Pflege eingesetzt werden, gibt es vielleicht in Einzelfällen derzeit keine Beschäftigung. Diese Personen möchten wir genauso ansprechen wie diejenigen, die gerade aus anderen Gründen nicht in diesem Beruf tätig sind, sich aber in dieser besonderen Lage den Wiedereinstieg vorstellen können.“

Entsprechend ausgebildete Personen, die über einen Einsatz im Pflegeheim nachdenken, können eine Nachricht mit den Kontaktdaten, der Berufsqualifikation und der möglichen wöchentlichen Arbeitszeit an das Postfach Heimaufsicht(at)landkreis-cuxhaven.de senden. Einzelheiten werden im Bedarfsfall geklärt.

Schuleingangsuntersuchungen fallen aus

Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst des Gesundheitsamtes informiert alle Eltern schulpflichtiger Kinder darüber, dass die noch ausstehenden Schuleingangsuntersuchungen für die neuen Schulanfänger nicht mehr erfolgen können. Näheres finden Sie in dieser Pressemitteilung.

Der Bücherbus nimmt wieder Fahrt auf

Ab Montag, 27.04.2020 fährt der Bücherbus des Landkreises Cuxhaven unter Beachtung der derzeit geltenden Vorschriften wieder nach dem bisherigen Fahrplan. Nähere Informationen finden Sie in einer gesonderten Pressemitteilung.

Öffnung der Friseursalons

Ab dem 4. Mai 2020 dürfen auch Friseure in Niedersachsen ihre Dienste unter Auflagen wieder anbieten. Das sieht die heute veröffentlichte Rechtsverordnung des Landes vor.

Die geltenden Hygieneregeln müssen natürlich auch beim Frisieren beachtet werden. Es muss zum Beispiel gewährleistet sein, dass ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Kundinnen und Kunden gewährleistet ist. Die Friseurin bzw. der Friseur muss nach jedem Kunden und jeder Kundin die Hände desinfizieren und eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Um eine Infektionskette gegebenenfalls nachweisen zu können, müssen die Daten der Kundinnen und Kunden dokumentiert werden.

„Dies ist ein weiterer Schritt in Richtung einer gewissen Normalität“ meint Landrat Kai Uwe Bielefeld. „Ich bin mir sicher, dass die Friseurinnen und Friseure im Cuxland diese zusätzlichen Auflagen gewissenhaft umsetzen werden.“

Nähere Informationen finden Sie in der Rechtsverordnung des Landes.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven