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17.09.2021

Aktuelle Informationen des Landkreises Cuxhaven zum Thema "Corona-Virus"

Zeitpunkt der Veröffentlichung: Freitag, 17.09.2021, 13:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass es aufgrund unterschiedlicher Meldesysteme und -zeitpunkte zu Abweichungen und Unterschieden zwischen den kommunalen Zahlen des Landkreises und den Angaben des RKI kommen kann. 

Aktuelle Zahl der Infektionen:

(Stand der Zahlen: Donnerstag, 16.09.2021, 24:00 Uhr)

Anzahl der bestätigten Infektionen: 5.084 Personen
(+22 im Vergleich zur letzten Meldung)
Davon:

     Anzahl ohne akute Infektion: 4.717Personen
(+18 im Vergleich zur letzten Meldung)
     Anzahl der Todesfälle: 180 Personen
(keine Veränderung zur letzten Meldung)
     Anzahl der akuten Infektionen: 187 Personen
(+22/-18 im Vergleich zur letzten Meldung)
   

Auflistung nach Gemeinden

  Summe Keine akute
Infektion mehr
Akute
Infektion
Verstorben
Gem. Beverstedt 314 (+3)

287 (+2)

22 (+3/-2)

5
SG Börde Lamstedt 105
100
4
1
Gem. Hagen i. Br. 276 (+2)
254 (+1)
16 (+2/-1)
6
SG Hemmoor

287 (+2)

279
6 (+2)
2
SG Land Hadeln 493 
461
13
19
Gem. Loxstedt
550 (+9)
510 (+4)
27 (+9/-4)
13
Gem. Schiffdorf
425

401 (+3)

10 (-3)
14
Stadt Cuxhaven 1.478 (+2)

1.366 (+7)

49 (+2/-7)
63
Stadt Geestland 884 (+2)
810
24 (+2)
50
Gem. Wurster Nordseeküste 272 (+2)
249 (+1)
16 (+2/-1)
7
Gesamt 5.084 (+22)
4.717 (+18) 
187 (+22/-18)
180





Neuinfektionen pro 100.000 EW
im Landkreis Cuxhaven:
45,3
Inzidenz Niedersachsen
Aufnahme Krankenhaus:
4,7
Prozentuale Intensivbettenbelegung:
5,3 %

Durchgeführte Impfungen im Impfzentrum (Stand 16.09.2021):
Erstimpfungen:
66.383                                                
Zweitimpfungen:
62.483

Hinweis: Bei der Anzahl der Zweitimpfungen werden die Impfungen mit Johnson & Johnson sowie die Genesenen mit einer Impfung nicht abgebildet.

Durchgeführte Impfungen Arztpraxen (Stand 14.09.2021):

Erstimpfungen:

60.245                         
Zweitimpfungen:
58.015

Hinweis: Bei der Anzahl der Erstimpfungen werden die Impfungen mit Johnson & Johnson sowie die Genesenen mit einer Impfung nicht abgebildet.

Quote                    
Erstimpfungen: 63,94 %;
Zweitimpfungen: 60,84 %


Entwicklung der letzten sieben Tage

Quelle: www.rki.de/inzidenzen

Stand der Zahlen: Freitag, 17.09.2021, 03:00 Uhr

Datum
Infektionsquote
11.09.2021
60,9
12.09.2021
59,3
13.09.2021
54,8
14.09.2021
52,3
15.09.2021
35,7
16.09.2021
42,2
17.09.2021
45,3
Einwohnende 198.038

Quote Neuinfektionen
pro 100.000 Einw. heute

45,3

Bewertung der Lage

„Die Lage im Landkreis Cuxhaven ist nach wie vor diffus. Im ganzen Landkreis treten immer wieder Neuinfektionen auf. Auch Schulen und Kindergärten sind leider immer wieder betroffen“, teilt Landrat Kai-Uwe Bielefeld mit. Weiterhin weist er darauf hin:„ Da heute der Leitindikator der Intensivbettenbelegung des Land Niedersachsen den fünften Tag in Folge den Schwellenwert von 5 überschritten hat und der Landkreis außerdem seit fünf Tagen in Folge eine Inzidenz von über 35 aufweist, war heute die Warnstufe 1 per Allgemeinverfügung auszurufen. Die Schutzmaßnahmen dieser Warnstufe gelten ab dem kommenden Sonntag.“

Erreichen der Warnstufe 1 führt zu geringfügigen Änderungen
Kinder- und Jugendangebote betroffen

Für das Erreichen der Warnstufe 1 müssen laut Landesverordnung zwei der drei Leitindikatoren „Inzidenzwert des Landkreises“, „Hospitalisierung“ und „Intensivbettenbelegung“ an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den festgelegten Schwellenwert überschreiten.

Die landesweite Belegung der Intensivbetten überschreitet den maßgeblichen Wert nun am fünften Tag in Folge. Da der Inzidenzwert im Landkreis die Schwelle von 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern innerhalb einer Woche bereits seit längerem überschritten hat, ist heute das Erreichen der ersten Warnstufe festzustellen. Die Allgemeinverfügung zur Feststellung der Warnstufe 1 für den Landkreis Cuxhaven wurde hier veröffentlicht.

Aufgrund der seit Sonntag geltenden Allgemeinverfügung, wird die 3-G-Regel in vielen Bereichen bereits umgesetzt. Für die Einwohnerinnen und Einwohner ergeben sich daher durch die Feststellung der ersten Warnstufe kaum Änderungen. Die 3–G–Regel gilt für die bisherigen Bereiche entsprechend diesem Schaubild fort:

Änderungen ergeben sich allerdings bei Betreuungsangeboten für Gruppen von Kindern und Jugendlichen z.B. in Jugendherbergen, Familienferien- und Freizeitstätten, Zeltlagern, Kreissportschulen oder vergleichbaren Einrichtungen. Nach Feststellung der Warnstufe 1 gelten dort nachfolgende Einschränkungen:

  • Die Betreuungsangebote dürfen nicht mehr als 50 gleichzeitig anwesende fremde Kinder und Jugendliche umfassen.
  • Bei mehrtägigen Angeboten muss vor Beginn und zweimal innerhalb einer Woche ein negativer Test (Schnelltest oder Selbsttest unter Aufsicht) nachgewiesen werden.

Nach Empfehlung des Robert Koch-Institut neue Quarantäne Regeln für Kontaktpersonen

Die bis zum September 2021 empfohlene Dauer der Quarantäne betrug laut dem Robert-Koch-Institut (RKI) 14 Tage. Eine geringere Risikoreduktion aufgrund einer kürzeren Quarantänedauer erscheint angesichts der aktuellen Rahmenbedingungen - viele Menschen in der Bevölkerung sind bereits geimpft, serielle Testungen bei Schüler*innen werden vorgenommen und ein weitgehender Impfschutz von Bevölkerungsgruppen, die ein hohes Risiko für einen schweren Verlauf haben ist vorhanden - vertretbar, so das RKI.

Das Robert Koch-Institut empfiehlt daher folgende Quarantäneoptionen für Kontaktpersonen, welche ab sofort im Landkreis Cuxhaven auch so kommuniziert werden:

  1. 10 Tage Quarantäne ohne abschließenden Test
  2. 5 Tage Quarantäne mit PCR-Test bei Probenentnahme frühestens am 5. Tag.
    Die Entlassung aus der Quarantäne erfolgt erst nach Erhalt des negativen Testergebnisses. Wird bereits vor dem 5. Tag der Quarantäne eine PCR-Testung auf SARS-CoV-2 durchgeführt, so verkürzt ein negatives Testergebnis die Quarantänedauer nicht.
    Ausnahme: Bei Personen, die regelmäßig im Rahmen einer seriellen Teststrategie getestet werden (z.B. Schülerinnen und Schüler), kann der negative Nachweis auch mittels qualitativ hochwertigen Antigen-Schnelltests erwogen werden. Die Testung mittels Antigen-Schnelltest sollte als Fremdtestung durch oder unter Aufsicht vor Ort von geschulten Personen (überwachter Antigen-Test zur Eigenanwendung) erfolgen.
  3. 7 Tage Quarantäne mit Antigen-Schnelltest bei Probenentnahme frühestens am 7. Tag.
    Die Entlassung aus der Quarantäne erfolgt erst nach Erhalt des negativen Testergebnisses. Wird bereits vor dem 7. Tag der Quarantäne eine Testung mittels Antigen-Schnelltest auf SARS-CoV-2 durchgeführt, so verkürzt ein negatives Testergebnis die Quarantänedauer nicht (Ausnahme: siehe Punkt 2 (in serielle Teststrategie eingebundene Personen)). Es sind qualitativ hochwertige Antigen-Schnelltests zu verwenden. Die Testung sollte als Fremdtestung durch oder unter Aufsicht vor Ort von geschulten Personen (überwachter Antigen-Test zur Eigenanwendung) erfolgen.

Nach § 2 der Bundes TestVO haben Kontaktpersonen Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Freitestung.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven