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22.12.2021

Aktuelle Informationen des Landkreises Cuxhaven zum Thema "Corona-Virus"

Zeitpunkt der Veröffentlichung: Mittwoch, 22.12.2021, 12:30 Uhr

Bitte beachten Sie, dass es aufgrund unterschiedlicher Meldesysteme und -zeitpunkte zu Abweichungen und Unterschieden zwischen den kommunalen Zahlen des Landkreises und den Angaben des RKI kommen kann. 

Aktuelle Zahl der Infektionen:

(Stand der Zahlen: Dienstag, 21.12.2021, 24:00 Uhr)

Anzahl der bestätigten Infektionen: 7.176 Personen
(+45) im Vergleich zur letzten Meldung)
Davon:

     Anzahl ohne akute Infektion: 6.601 Personen
(+44 im Vergleich zur letzten Meldung)
     Anzahl der Todesfälle: 187 Personen
(keine Veränderung zur letzten Meldung)
     Anzahl der akuten Infektionen: 388 Personen
(+45/-44 im Vergleich zur letzten Meldung)
   
Person auf Intensivstation:
2 Person
(+1 im Vergleich zur letzten Meldung)
davon an der Beatmung:
0 Person
(keine Veränderung zur letzten Meldung)

Auflistung nach Gemeinden

  Summe Keine akute
Infektion mehr
Akute
Infektion
Verstorben
Gem. Beverstedt 472 (+1)

443 (+2)

24 (+1/-2)

5
SG Börde Lamstedt 150 (+1)
141 (+1)
8 (+1/-1)
1
Gem. Hagen i. Br. 358 (+1)
336 (+3)
16 (+1/-3)
6
SG Hemmoor

363 (+3)

341 (+2)
19 (+3/-2)
3
SG Land Hadeln 665 (+1)

610 (+4)

35 (+1-4)
20
Gem. Loxstedt
731 (+6)
684 (+2)
34 (+6/-2)
13
Gem. Schiffdorf
733 (+3)

662 (+1)

54 (+3/-1)
17
Stadt Cuxhaven 1.822 (+3)

1.718 (+7)

40 (+3/-7)
64
Stadt Geestland 1.426 (+19)
1.267 (+16)
108 (+19/-16)
51
Gem. Wurster Nordseeküste 456 (+7)
399 (+6)
50 (+7/-6)
7
Wohnort wird noch ermittelt
0
0
0
0
Gesamt

7.176 (+45) 

6.601 (+44)

388 (+45/-44)

187  

Neuinfektionen pro 100.000 EW
im Landkreis Cuxhaven:
121,2
Inzidenz Niedersachsen
Neuaufnahme Krankenhaus:
5,3
Prozentuale Intensivbettenbelegung:
10,0%


Seit dem 01.12.2021 gilt laut dieser Allgemeinverfügung im Landkreis Cuxhaven Warnstufe 2.

Mit der Allgemeinverfügung des Land Niedersachsen hier hat dieses festgestellt, dass ab dem 17. Dezember 2021 (0000 Uhr) die Warnstufe 2 gemäß § 2 Abs. 2 der Niedersächsischen Corona-Verordnung landesweit für das Land Niedersachsen gilt.


Durchgeführte Impfungen Impfzentrum und Impfbus (Endstand 18.09.2021):
Erstimpfungen:
81.625                                          
Zweitimpfungen:
78.097
Drittimpfungen:
0

Hinweis: Bei der Anzahl der Zweitimpfungen werden die Impfungen mit Johnson & Johnson sowie die Genesenen mit einer Impfung nicht abgebildet. Das Impfzentrum hat den Betrieb zum 18.09.2021 eingestellt. Aus diesem Grund fährt der Impfbus ebenfalls nicht mehr.

Durchgeführte Impfungen mobile Teams (Stand 21.12.2021):
Erstimpfungen:
1.862
Zweitimpfungen:
1.221
Drittimpfungen:
23.259


Durchgeführte Impfungen Arztpraxen (Stand 18.12.2021):

Erstimpfungen:

67.513
Zweitimpfungen:

68.072

Drittimpfungen:
46.609

Hinweis: Bei der Anzahl der Erstimpfungen werden die Impfungen mit Johnson & Johnson sowie die Genesenen mit einer Impfung nicht abgebildet.

Durchgeführte Impfungen gesamt (Impfzentrum, Arztpraxen, Mobile Teams):

Erstimpfungen:

151.000
Zweitimpfungen:
147.390
Drittimpfungen:
69.870

Entwicklung der letzten sieben Tage

Quelle: www.rki.de/inzidenzen

Stand der Zahlen: Mittwoch, 22.12.2021, 03:00 Uhr

Datum
Infektionsquote
16.12.2021
127,7
17.12.2021
126,7
18.12.2021
108,6
19.12.2021
105,1
20.12.2021
105,1
21.12.2021
126,7
22.12.2021
121,2
Einwohnende 198.826*

Quote Neuinfektionen
pro 100.000 Einw. heute

121,2

* Das Robert-Koch-Institut legt für seine Auswertungen die Zahlen vom Landesamt für Statistik Niedersachsen zugrunde. Diese Zahl wurde nun an den Stand vom 31.12.2020 mit 198.826 Einwohnern angepasst.

Beurteilung der Lage

„Nach wie vor werden täglich Neuinfektionen im zweistelligen Bereich festgestellt, insgesamt beobachten wir noch eine leicht positive Entwicklung bei allen maßgeblichen Parametern“, berichtet Landrat Kai-Uwe Bielefeld. „Das stimmt mich zunächst einmal ruhig für die kommenden Feiertage. Andererseits deutet derzeit alles darauf hin, dass die Omikron-Variante des Virus auch bei uns im Land und damit auch im Landkreis die bisher vorherrschende Delta-Variante ablösen wird. Wann das so sein wird und was das für uns bedeutet, wissen wir noch nicht. Wichtig ist aber: Auch über die Feiertage bleiben wir handlungsfähig und können auch auf kurzfristige Entwicklungen reagieren.“

Familienfest Weihnachten – was gilt während der Feiertage

Für Weihnachten und den Jahreswechsel sieht die aktuelle Landesverordnung eine „Weihnachtsruhe“ vor. Angelehnt an die dritte Warnstufe der Verordnung gelten damit über die Feiertage besondere Regelungen, die auch Geimpfte oder Genesene nicht ausnehmen. Für private Treffen gehen die Vorgaben dabei noch über die Warnstufe drei hinaus.

Folgendes gilt zunächst für das Weihnachtsfest im Familienkreis:

  • Treffen im Innenbereich sind auf maximal 25 vollständig geimpfte oder genesene Personen begrenzt (Kinder und Jugendliche werden mitgezählt)

  • Ungeimpfte Personen dürfen sich nur mit Personen aus dem eigenen Haushalt und bis zu zwei weiteren Personen aus einem weiteren Haushalt treffen (Kinder bis 14 Jahre sowie erforderliche Begleitpersonen und Betreuungskräfte werden nicht eingerechnet; nicht zusammenlebende Paare gelten als ein Haushalt)

  • Bei Zusammenkünften mit mehr als 10 Personen besteht eine zusätzliche Testpflicht für alle, die weder geboostert sind noch nach vollständiger Impfung eine Durchbruchsinfektion überstanden haben.

  • Der Besuch einer Teststation wird empfohlen. Über die Feiertage geöffnete Teststationen finden Sie hier. Ausreichend ist während der Weihnachtsruhe aber ein Selbsttest, kontrolliert von der Gastgeberin/dem Gastgeber oder einer von diesen beauftragten Person

  • Kinder und Jugendliche müssen sich nicht testen lassen

  • es muss während der privaten Weihnachtsfeier keine Maske getragen werden

Die oben beschriebenen Regelungen gelten voraussichtlich nicht für den Jahreswechsel. Ministerpräsident Stephan Weil hat angekündigt, dass spätestens ab dem 28. Dezember 2021 private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen im Innenbereich auch in Niedersachsen nur noch mit maximal 10 Personen erlaubt sein sollen. Kinder bis 14 Jahre sollen davon ausgenommen werden. Die Änderung der Landesverordnung ist derzeit in Vorbereitung. Weil hat angekündigt, dass in diesem Zusammenhang auch über eine zeitliche Ausweitung der Weihnachts- und Neujahrsruhe über den 2. Januar 2022 hinaus entschieden werden soll.

Sobald Näheres feststeht, werden wir auch an dieser Stelle darüber informieren.

STIKO ändert Empfehlung zum Impfabstand

Die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Institutes (RKI) hat ihre Empfehlung zum Impfabstand für die Auffrischungsimpfung geändert. Die Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff wird nun für Erwachsene bereits ab dem vollendeten 3. Monat nach Abschluss der Grundimmunisierung empfohlen. Ältere oder vorerkrankte Personen sollen allerdings wegen des höheren Risikos für einen schweren Krankheitsverlauf dabei unbedingt bevorzugt berücksichtigt werden. Die mobilen Impfteams im Landkreis führen ihre Impfungen auf Grundlage der STIKO-Empfehlungen durch und werden auch diese entsprechend berücksichtigen.



Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven