Pressearchiv
Aktuelle Informationen des Landkreises Cuxhaven zum Thema "Corona- Virus"
Stand: 23.03.2020, 17:00 Uhr
Aktuelle Situation im Landkreis Cuxhaven:
„Nachdem gestern am späten Nachmittag noch neue bestätigte Fälle gemeldet wurden, hat sich die Zahl der Infektionen im Landkreis Cuxhaven heute nicht weiter erhöht. Eine weitere Person ist gesund und konnte wie die beiden anderen Gesundeten aus der häuslichen Isolation entlassen werden“ berichtet Landrat Kai- Uwe Bielefeld über die aktuelle Situation im Landkreis.
Detaillierte Angaben entnehmen Sie der folgenden Aufstellung:
Aktuelle Zahl der Infektionen:
Anzahl der bestätigten Fälle: | 38 Personen (keine Erhöhung im Vergleich zum Vortag |
Anzahl der noch Erkrankten: | 35 Personen (keine Erhöhung im Vergleich zum Vortag) |
Anzahl der Geheilten: | 3 Personen (plus 1 im Vergleich zum Vortag) |
Anzahl der stationären Behandelten: | Keine |
Anzahl der Todesfälle: | Keine |
Verteilung auf das Landkreisgebiet
Gemeinde Beverstedt | 1 |
Gemeinde Schiffdorf | 5 |
SG Börde Lamstedt | 4 |
SG Land Hadeln | 11 |
Stadt Cuxhaven | 11 |
Stadt Geestland | 6 |
Verteilung nach Ursprüngen:
Frankreich | 3 |
Italien | 5 |
Karlsruhe | 1 |
LK Cuxhaven | 18 |
München | 1 |
Österreich | 8 |
Unklar Ausland | 1 |
Unklar Deutschland | 1 |
Infektionsketten
Cluster Hadeln | 15 |
Haushaltskontakt | 1 |
Kontakt zu Fall im LK | 1 |
Reiserückkehrer | 18 |
unklare Infektionskette | 2 |
Veranstaltung in BW | 1 |
Neue Allgemeinverfügungen bekannt gemacht:
„Die Festlegungen des Landes Niedersachsen nach dem gestrigen Beschluss sowie die Schließung von Restaurants etc. sind nunmehr in Kraft und auf unserer Homepage veröffentlicht“ berichtet der Landrat und weist auf deren zwingend notwendige Einhaltung hin.
„Nach wie vor haben wir die Situation, dass wir gottlob keine infizierten Personen in Krankenhäusern behandeln müssen. Darüber bin ich sehr froh, und ich hoffe, dass wir die Lage hier weiter gut bewältigen können. Die Um- und Durchsetzung der Gebote und Verbote halten wir in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden/ Samtgemeinden und Städten sowie der Polizei stets im Auge.“
Umsetzung der bestehenden Regelungen:
- Tagesgäste im Cuxland:
„Das schöne Wetter lockt viele in die Natur. Aber auch für Tagesgäste und Auswärtige gilt: bleiben Sie zu Hause!“ appelliert Landrat Kai- Uwe Bielefeld und bittet die Betroffenen, nur zur Erledigung erlaubter wichtiger Dinge wie Arbeit, Einkaufen oder Arztbesuchen die häusliche Umgebung zu verlassen - Zweitwohnsitze dürfen touristisch nicht genutzt werden:
Personen, die ihren ersten Wohnsitz außerhalb des Landkreises Cuxhaven haben, dürfen seit dem 20.03.2020 eine Nebenwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes (sog. Zweitwohnsitz) nicht mehr nutzen. „Hier werden wir sehr genau auf die Umsetzung achten“ - Frühstücksräume in Hotels und Pensionen:
„Sofern sich Menschen im Cuxland aufhalten, die hier arbeiten und deswegen in Hotels und Pensionen untergebracht sind, dürfen diese natürlich mit entsprechendem Platz und Abstand auch frühstücken“ antwortet Landrat Kai- Uwe Bielefeld auf eine Anfrage, die die Verwaltung erreicht hat. Daneben berichtet er über weitere Aspekte und deren Umsetzung: - Angebote der Wochenmärkte und der „Tafeln“:
„Alle Angebote der Wochenmärkte wie auch die Dienste der „Tafeln“, die das Ziel haben, die Bevölkerung mit Lebensmitteln zu versorgen, werden auch weiterhin angeboten. Bitte bedenken Sie aber auch hier die bekannten Abstandsregelungen. Nicht erlaubt sind allerdings der Blumenhandel oder der Verkauf von Bekleidung“ stellt der Landrat klar.
Kontaktloses und bargeldloses Bezahlen:
„Ich empfehle zur Reduzierung des Kontaktes der Bürgerinnen und Bürger zum Kassenpersonal das kontaktlose Zahlen mit Karte oder Smartphone. Damit kann das Ansteckungsrisiko auch den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) deutlich minimiert werden“ weist Landrat Lai- Uwe Bielefeld auf diese Option hin. „Bitte nutzen Sie diese Variante beim Bezahlen. Ich kann mir vorstellen, dass viele Ladenbesitzer dieses als Unterstützung sehen, ihr Personal, das an der Kasse eingesetzt wird, wie auch Bürgerinnen und Bürgern vor zu engem Kontakt beim Bezahlen zu schützen. Erst ab 25 € Einkaufswert braucht man auch eine PIN- Nummer einzugeben.“