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29.04.2020

Aktuelle Informationen des Landkreises Cuxhaven zum Thema "Corona-Virus"

Stand: 29.04.2020, 15:30 Uhr

Aktuelle Zahl der Infektionen:

Anzahl der bestätigten Fälle:

105 Personen
(+4 im Vergleich zum Vortag)

Anzahl der wieder Gesunden:

70 Personen
(keine Veränderung zum Vortag)

Anzahl der Todesfälle

6 Personen
(keine Veränderung zum Vortag)

Anzahl der noch Erkrankten:

29 Personen
(+4 im Vergleich zum Vortag)

 

 

Anzahl der stationär Behandelten:

8 Personen
(keine Veränderung zum Vortag)

Davon intensiv-medizinisch Behandelte:

1 Person
(keine Veränderung zum Vortag)

Auflistung nach Gemeinden

 

Summe

Gesund

Erkrankt

Verstorben

Gem. Beverstedt

5

1

3

1

SG Börde Lamstedt

7

6

0

1

Gem. Hagen i. Br.

1

1

0

 

SG Hemmoor

5

5

0

 

SG Land Hadeln

17

16

1

 

Gem. Loxstedt

4

3

0

1

Gem. Schiffdorf

10

7

3

 

Stadt Cuxhaven

38 (+3)

20

16 (+3)

2

Stadt Geestland

12 (+1)

7

4 (+1)

 1

Gem. Wurster Nordseeküste

6

4

2

 

 Gesamt

105 (+4)

70

29 (+4)

6

Infektionsort

Außerhalb Europa

3

 

Bremen / Bremerhaven

15

 

Frankreich

4

 

Innerhalb LK Cuxhaven

53 (+4)

 

Italien

6

 

Österreich

10

 

Restliches Deutschland

9

 

Spanien

1

 

Unbekannt

4

 

 Gesamt

105 (+4)

 

Freizeit-Segeln wieder zulässig:

„Nicht alle Fragen im Zusammenhang mit Corona werden überall gleich interpretiert“, stellt Landrat Kai-Uwe Bielefeld fest und beendet damit, nach Klärung der offenen Fragen durch das Niedersächsische Sozialministerium, die im Landkreis geführten Diskussionen zur Möglichkeit, in diesen Tagen auch Seglerhäfen benutzen zu dürfen. „Diese Anlagen können wieder genutzt werden“, so lautet die klare Aussage aus dem Kreishaus.

Nach einer entsprechenden Überprüfung sieht das Niedersächsische Sozialministerium Seglerhäfen nicht als Bereiche an, deren Betreten nach der Landesverordnung als private Sportanlage untersagt ist. „Die entsprechende Rückmeldung aus Hannover erreichte uns heute Vormittag“, berichtet der Landrat.

„Nach Vorliegen der von uns erbetenen Klarstellung des Niedersächsischen Sozialministeriums zum Segelsport lässt sich die bisherige Auffassung relativieren. Ab sofort werden Segelhäfen im Sinne der Verordnung nicht mehr als zu schließende Sportstätten angesehen, wenn es lediglich darum geht, das Boot von dort aus ins Wasser zu lassen. Die allgemeinen Kontaktbeschränkungen im Sinne des § 2 der Verordnung, wie Personenzahl und Abstandsregelung, sind gleichwohl einzuhalten. Das gilt auch beim An- und Ablegen. Seitens des Landkreises werden unter diesen Voraussetzungen auch alle Handlungen, die zur Herstellung bzw. Erprobung der Seetüchtigkeit des Bootes dienen, als zulässig angesehen. Alle darüber hinausgehenden Vereinsaktivitäten bleiben jedoch weiterhin nicht erlaubt“, so jetzt die klare Aussage des Landrats.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven