Aktuelles
Antragsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
Beantragte Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Erweiterung des Windparks Flögeln:
Neubau von 7 Windenergieanlagen Typ SG 6.6-155 mit einer Nabenhöhe von 122,5 m und Gesamthöhe 200 m; Nennleistung 7 x 6,6 MW = 46,2 MW als Erweiterung des vorhandenen Windparks Flögeln; Wege, Kranstellflächen und Kompensation
Die Firma Energiekontor AG, Mary-Somerville-Str. 5, 28359 Bremen, hat mit Datum vom 06.11.2023 beim Landkreis Cuxhaven die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von 7 Windenergieanlagen Typ SG 6.6-155 mit einer Nabenhöhe von 122,5 m und Gesamthöhe 200 m; Nennleistung 7 x 6,6 MW = 46,2 MW, als Erweiterung des vorhandenen Windparks Flögeln nach § 4 i.V.m. §10 Bundes-Immissionsschutzgesetzt (BImSchG) beantragt.
Aufgrund fehlender Vollständigkeit und folglich aufgrund fehlender Prüffähigkeit der Antragsunterlagen und der Tatsache, dass dem Vorhaben sowohl ein Ziel der Raumordnung als auch weitere Belange, wie der fehlenden öffentlich-rechtlichen Erschließung des Bauvorhabens, dem Projekt entgegenstehen, hat der Landkreis Cuxhaven den Antrag mit Bescheid vom 20. März 2025 abgelehnt.
| Cuxhaven, 03.07.2025 | LANDKREIS CUXHAVEN Der Landrat |
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In Vertretung |