Aktuelles
Antragsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
Beantragt ist die Errichtung und Betrieb von 8 Windenergieanlagen (WEA) vom Typ Vestas V162 6,2 MW (Leistung 6.200 kW) mit einem Rotordurchmesser von 162,00 m und einer Gesamthöhe von 200,00 m
Die Firma Friesen Elektra VII GmbH & Co. KG aus 26452 Sande, Schloss Gödens 1, hat mit Datum vom 10.04.2025 beim Landkreis Cuxhaven die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von 8 Windenergieanlagen (WEA), vom Typ Vestas V162 mit je 6,2 MW (Leistung 6.200 kW), mit einem Rotordurchmesser von 162,00 m und einer Gesamthöhe von 200,00 m nach § 4 i. V. m. § 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beantragt.
Die 8 neuen WEA sollen auf dem Gebiet der Stadt Geestland auf folgenden Flurstücken errichtet werden:
WEA-Nr. Gemarkung Flur Flurstück
01 Drangstedt 5 38/5
02 Drangstedt 5 50
03 Drangstedt 5 60/1
04 Drangstedt 5 74/1
05 Drangstedt 5 80/1
06 Drangstedt 5 74/1
07 Drangstedt 5 119/66
08 Drangstedt 5 50
Die Antragstellerin hat eine Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt.
Die Vorprüfung wurde durch die Genehmigungsbehörde bereits durchgeführt. Sie hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.
Das Genehmigungsverfahren wird daher nach § 4 i. V. m. § 10 BImSchG mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung in einem Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Das geplante Vorhaben wird hiermit nach § 10 Abs. 3, Abs. 4 BImSchG sowie § 9 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) bekannt gemacht. Zusammen mit den Antragsunterlagen werden die für die Umweltverträglichkeitsprüfung notwendigen Unterlagen nach § 4e der 9. BImSchV öffentlich ausgelegt. Die datenschutzrelevanten Unterlagen / Betriebsgeheimnisse sind namentlich benannt, werden aber nicht öffentlich ausgelegt.
Antragsunterlagen gemäß Inhaltsverzeichnis des Antrags (inkl. Registerangabe):
Inhaltsverzeichnis des Antrags Windpark Heidhörn - Auslegung
00 ELiA Antragsformulare
01 Antrag nach BImSchG
02 Lagepläne
03 Abgaben zur Anlage und Betrieb
04 Emissionen
05 Messung von Emissionen
06 Anlagensicherheit
07 Arbeitsschutz
08 Betriebseinstellung
09 Abfälle
10 Abwasser - entfällt -
11 wassergefährdende Stoffe
12 Bauvorlagen Brandschutz
13 Natur, Landschaft und Bodenschutz
14 Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Bericht)
15 Chemikaliensicherheit - entfällt -
16 WEA spezifische Unterlagen
17 Sonstige Unterlagen - entfällt -
Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung und die Antragsunterlagen werden gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 BImSchG i. V. m. § 9 Abs. 2 der 9. BImSchV vom 24.11.2025 bis einschließlich 29.12.2025 auf den folgenden Internetseiten zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt:
Auf dem Umweltportal der Länder unter
https://uvp-verbund.de/
und auf der Homepage des Landkreises Cuxhaven unter
https://cloud.landkreis-cuxhaven.de/index.php/s/zJbfbj9SM9gxPCd
Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben sind während der Einwendungsfrist, diese endet gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 der 9. BImSchV mit Ablauf des 26.01.2026, schriftlich bei der Bauaufsichts- und Immissionsschutzbehörde des Landkreises Cuxhaven geltend zu machen.
Mit Ablauf dieser Frist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 10 Abs. 3 Satz 5 BImSchG). Gemäß § 12 Abs. 2 der 9. BImSchV sind die Einwendungen dem Antragsteller und - soweit sie deren Aufgabenbereich berühren, den nach § 11 der 9. BImSchV beteiligten Behörden - bekannt zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass auf Verlangen des Einwenders dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden sollen, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Genehmigungsbehörde gemäß § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 i. V. m. § 10 Abs. 6 BImSchG nach Ermessen, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird. Findet der Erörterungstermin statt, werden sämtliche form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen anlässlich dieses Termins am
18.02.2026, ab 10:00 Uhr
im Raum 402 (4. Stock) des Landkreises Cuxhaven,
Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven
erörtert. Sollte die Erörterung am 18.02.2026 nicht abgeschlossen werden können, wird sie am darauffolgenden Werktag ab 10:00 Uhr am selben Ort fortgesetzt.
Der Erörterungstermin ist öffentlich und dient dazu, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zu erörtern, sowie dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen nach dem BImSchG von Bedeutung sein kann. Er soll denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit geben, ihre Einwendungen zu erläutern. Die Einwendungen werden auch dann erörtert, wenn der Antragsteller oder die Personen, die Einwendungen erhoben haben, zu diesem Erörterungstermin nicht erscheinen. Einwendungen, die auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, werden im Erörterungstermin nicht behandelt.
Findet ein Erörterungstermin nicht statt, so wird dies gesondert öffentlich bekannt gemacht. Sofern die Notwendigkeit besteht, die Erörterung an einem anderen Ort oder zu einem anderen Zeitpunkt durchzuführen, erfolgt eine gesonderte öffentliche Bekanntmachung.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann. Ferner wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über den Antrag (z.B. Genehmigung oder Ablehnung) gemäß § 21a der 9. BImSchV öffentlich bekannt gemacht wird und diese öffentliche Bekanntmachung die Zustellung der Entscheidung ersetzen kann (vergl. § 10 Abs. 8 BImSchG).
| Cuxhaven, 13.11.2025 | LANDKREIS CUXHAVEN Der Landrat |
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In Vertretung Berghorn Kreisrat |