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Aktuelles

 

05.02.2026

Antragsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
Beantragt ist ein Vorbescheid nach § 9 (1) BImSchG, hier Klärung der planungsrechtlichen Zulässigkeit, über die Errichtung und Betrieb von 4 Windenergieanlagen (WEA) vom Typ Nordex N175-6.8 MW (Nennleistung je 6.800 kW) mit einem Rotordurchmesser von 175,00 m und einer Gesamthöhe von 200,00 m 

Die Firma UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG aus 01662 Meißen, Dr.-Eberle-Platz 1, hat mit Datum vom 04.07.2025, Eingang 14.07.2025, beim Landkreis Cuxhaven einen immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid für die Errichtung und den Betrieb von 4 Windenergieanlagen (WEA), vom Typ Nordex N175 mit Nennleistung je 6.800 kW, mit einem Rotordurchmesser von 175,00 m und einer Gesamthöhe von 200 m nach § 9 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetzt (BImSchG) beantragt.

Die Fragestellung der Antragstellerin lautet: „Ist das Vorhaben gem. § 35 (1) Nr. 5 BauGB im Außenbereich privilegiert zulässig? Stehen dem Vorhaben Ziele der Raumordnung gem. § 35 Abs.3 Satz 2 oder Satz 3 BauGB entgegen?“ Im Rahmen des Verfahrens ist zudem die positive ausreichende Gesamtbeurteilung der Auswirkungen der geplanten Anlage zu prüfen.

Die 4 neuen WEA sollen auf dem Gebiet der Stadt Geestland auf folgenden Flurstücken errichtet werden:

WEA-Nr.

Gemarkung

Flur

Flurstück

01

Lintig

1

220/3

02

Lintig

1

105/2

03

Lintig

1

123/4 und 126/3

04

Lintig

9

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Die UVP-Vorprüfung wurde durch die Genehmigungsbehörde bereits durchgeführt. Sie hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Es wurde ein UVP-Bericht vorgelegt.

Das Antragsverfahren wird daher nach § 9 i. V. m. § 10 BImSchG mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung in einem Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Das geplante Vorhaben wird hiermit nach § 10 Abs. 3, Abs. 4 BImSchG sowie § 9 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) bekannt gemacht. Zusammen mit den Antragsunterlagen werden die für die Umweltverträglichkeitsprüfung notwendigen Unterlagen nach § 4e der 9. BImSchV öffentlich ausgelegt. Die datenschutzrelevanten Unterlagen / Betriebsgeheimnisse sind namentlich benannt, werden aber nicht öffentlich ausgelegt.

Antragsunterlagen gemäß Inhaltsverzeichnis des Antrags (inkl. Registerangabe):

Inhaltsverzeichnis des Antrags Windpark Falkenburg-Auslegung:
1.1 Antrag nach § 9 (1) BImSchG
1.3 Kurzbeschreibung
1.5 Flurstücksliste
1.6 sonstiges
2.1 Bauvoranfrage (Formulare)
2.2 Nachweis der Bauvorlageberechtigung
3.1 Allgemeine Baubeschreibung
4.1 Übersichtskarte M 1:25.000 mit Standorten und Koordinaten
4.2 Übersichtskarte M 1:5.000 mit Vermaßungen
4.4 Darstellungen des Flächennutzungsplans/des geltenden RROPs
6.1 Eigentümernachweise
8.1 Baulasterklärungen
9.1 Ansichten Turm und Gondel
9.2 Gondelabmessungen
10.1 Flügel- und Turmfarbe
10.2 Tages- und Nachtkennzeichnung der WEA
11.1 Beschreibung der Transformatorstationen
11.2 Zeichnungen der Trafostation
12.1 Verpflichtungserklärung über den Abbau
13.1 Herstell- und Rohbaukosten, Rückbaukosten
14.1 Beschreibung der wegebaulichen Maßnahmen
14.2 Wegebauplan
14.4 Spezifikation Zuwegung, Logistik- und Kranstellfläche
14.5 Darstellung temporärer Flächennutzungen
16.1 Abfall und Entsorgungsnachweis während der Errichtung
16.2 Abfallmenge nach Inbetriebnahme
16.3 Sicherheitsdatenblätter
17.1 Arbeitsschutz beim Aufbau und Betrieb
17.2 Einrichtungen zum Arbeits- Personen- und Brandschutz
17.3 Brandschutzkonzept
17.4 Erdungs- und Blitzschutzsystem
17.5 Bericht über die Plausibilitätsprüfung zur Eiserkennung
17.6 Technische Beschreibung Eiserkennung
17.7 Beschreibung der Funktionsweise der Sicherheitstechnik
17.8 Technische Beschreibung der Aufstiegshilfen
17.9 Technische Beschreibung des Eigenbedarfs
17.10 Turmbeschreibung
18.1 Erklärung zur Arbeitsstättenverordnung
19.1 Schalltechnisches Gutachten
19.2 Schalldrosselungskonzept
20.1 Schattenwurfgutachten
20.2 Verminderung von Emissionen/Schattenwurfkonzept/Abschalt-konzept differenziert nach WEA
21 Baugrundgutachten
22 Wasserrecht
23.1 Aussagen zur Notwendigkeit einer UVP
23.2 UVP-Bericht
24 Naturschutz/Landschaftsschutz/Artenschutz
27 Antragsformulare zur Errichtung von Luftfahrthindernissen

Die Antragstellerin hat einer Auslegung der Unterlagen im Internet widersprochen.

Der Antrag auf Erteilung des Vorbescheids und die Antragsunterlagen werden gemäß § 9 Absatz 1 und 10 Absatz 3 Satz 2 BImSchG i. V. m. § 9 Absatz 2 der 9. BImSchV vom 16.02.2026 bis einschließlich 16.03.2026 an den folgenden Orten während der Dienstzeiten zur Verfügung gestellt:

Beim Landkreis Cuxhaven, Registratur Bauaufsicht, 3. OG, R. 322, Vincent-Lübeck-Str. 2, 27474 Cuxhaven,
sowie
im Rathaus 2 der Stadt Geestland, Bad Bederkesa, 2. OG (Bereich Bauverwaltung), Am Markt 8, 27624 Geestland.
Dienstzeiten an beiden Auslegungsorten sind Mo, Di, Mi und Do 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Fr 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr.

Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben sind während der Einwendungsfrist, diese endet gem. § 12 Abs. 1 Satz 2 der 9. BImSchV mit Ablauf des 16.04.2026, schriftlich bei der Bauaufsichts- und Immissionsschutzbehörde des Landkreises Cuxhaven geltend zu machen.

Mit Ablauf dieser Frist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 10 Abs. 3 Satz 5 BImSchG). Gemäß § 12 Abs. 2 der 9. BImSchV sind die Einwendungen dem Antragsteller und - soweit sie deren Aufgabenbereich berühren, den nach § 11 der 9. BImSchV beteiligten Behörden - bekannt zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass auf Verlangen des Einwenders dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden sollen, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Genehmigungs-behörde gemäß § 10 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 i. V. m. § 10 Abs. 6 BImSchG nach Ermessen, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird. Findet der Erörterungstermin statt, werden sämtliche form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen anlässlich dieses Termins am

12.05.2026, ab 10:00 Uhr im Raum 402 (4. Stock) des Landkreises Cuxhaven,Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven

erörtert. Sollte die Erörterung am 12.05.2026 nicht abgeschlossen werden können, wird sie am darauffolgenden Werktag ab 10:00 Uhr am selben Ort fortgesetzt.

Der Erörterungstermin ist öffentlich und dient dazu, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zu erörtern, sowie dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen nach dem BImSchG von Bedeutung sein kann. Er soll denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit geben, ihre Einwendungen zu erläutern. Die Einwendungen werden auch dann erörtert, wenn der Antragsteller oder die Personen, die Einwendungen erhoben haben, zu diesem Erörterungstermin nicht erscheinen. Einwendungen, die auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, werden im Erörterungstermin nicht behandelt.

Findet ein Erörterungstermin nicht statt, so wird dies gesondert öffentlich bekannt gemacht. Sofern die Notwendigkeit besteht, die Erörterung an einem anderen Ort oder zu einem anderen Zeitpunkt durchzuführen, erfolgt eine gesonderte öffentliche Bekanntmachung.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann. Ferner wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über den Antrag (z.B. Genehmigung oder Ablehnung) gemäß § 21a der 9. BImSchV öffentlich bekannt gemacht wird und diese öffentliche Bekanntmachung die Zustellung der Entscheidung ersetzen kann (vergl. § 10 Abs. 8 BImSchG).

Cuxhaven, 27.01.2026 LANDKREIS CUXHAVEN
Der Landrat
In Vertretung
  Berghorn
Kreisrat
Autor/in: Drutjons-Ebs