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Aktuelles

 

11.12.2023

Automatische Verlängerung der Ukrainischen Aufenthaltserlaubnis

Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung werden ab sofort Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz, die am 1. Februar 2024 noch gültig sind, automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert. 

Diese Aufenthaltserlaubnisse wurden und werden gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz für anlässlich des Krieges in der Ukraine nach Deutschland eingereiste Ausländer gewährt. Für eine Verlängerung müssen die Geflüchteten die zuständige Ausländerbehörde bei der Stadt Cuxhaven bzw. dem Landkreis Cuxhaven nicht aufsuchen. Es werden diesbezüglich keine neuen Aufenthaltserlaubnisse ausgegeben. Die Personen werden von der jeweiligen Ausländerbehörde schriftlich informiert und eine Bescheinigung der Verlängerung wird automatisch zugesandt.

Der Zoll und die Polizei sind in Kenntnis gesetzt, damit es bei Kontrollen des Aufenthaltstitels möglichst nicht zu Missverständnissen kommt. Das Bundesministerium des Inneren und für Heimat hat mitgeteilt, dass auch die Leistungsbehörden (Sozialamt, Jobcenter, Familien- und Krankenkassen etc.) von der grundsätzlichen Weitergeltung der Aufenthaltserlaubnis in Kenntnis gesetzt wurden, damit die Leistungen lückenlos weitergewährt werden können.

Mehr Informationen zu diesem Thema und viele Antworten auf häufig gestellte Fragen sind auf der Seite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge Startseite (germany4ukraine.de) zu finden. Dort gibt es die Möglichkeit bei Bedarf eine Aufenthaltserlaubnis elektronisch zu beantragen.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven