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Landkreis warnt vor "Holzklau"
In der Fachsprache heißt es: Das so genannte Lichtraumprofil freihalten. Das Lichtraumprofil setzt sich aus dem seitlichen Bereich neben der Fahrbahn und dem oberen Bereich also über der Fahrbahn zusammen.
Die neben der Fahrbahn stehenden Bäume und Büsche nennt man auch Straßenbegleitgrün. Das Straßenbegleitgrün hat eine Reihe von positiven Eigenschaften nicht nur für den Verkehrsteilnehmer, sondern auch für unmittelbar dahinter angrenzende Bebauung und nicht zuletzt für die heimische Tierwelt. Der Verkehrsteilnehmer kann durch die Bepflanzung den Verlauf der Straße optisch besser verfolgen. Die Bepflanzung bietet den Verkehrsteilnehmern Windschutz und im Winter zusätzlich besseren Schutz vor Schneeverwehungen. Bei Sonnenschein dient sie als Blendschutz. Die angrenzende Bebauung genießt durch das Straßenbegleitgrün einen guten Sichtschutz. Des Weiteren übernimmt die Bepflanzung die Aufgaben einer Lärmschutzmauer. Sie filtert und bindet auf natürliche Weise die Abgase und den Staub die durch den Straßenverkehr entstehen. Für viele heimische Tiere ist das Straßenbegleitgrün oft der einzige noch vorhandene Lebensraum. Hier haben sie die Möglichkeit Schutz und Nahrung zu suchen. Das sind nur einige Beispiele, die für ein gut angelegtes Straßenbegleitgrün sprechen.
Natürlich muss so ein Straßenbegleitgrün auch fachmännisch gepflegt werden, um allen Anforderungen im wahrsten Sinne des Wortes „gewachsen“ zu sein. Gefährlicher kann es für alle Verkehrsteilnehmer werden, wenn Äste und Buschwerk in den Verkehrsraum hineinragen und Fahrzeuge oder Ladung beschädigen. Auch das sich in Straßenbegleitgrün aufhaltende Wild kann nur durch zurück geschnittenes Buschwerk von der gefährlichen Fahrbahn ferngehalten werden und der Verkehrsteilnehmer kann bei drohendem Wildwechsel wesentlich schneller reagieren.
Diese Pflegearbeiten übernehmen wie schon anfangs gesagt die Straßenwärter. Da es personell und organisatorisch nicht möglich ist jeden Streckenabschnitt jährlich zurück zu schneiden, werden die Kreisstraßen je nach Bewuchs alle 2 bis 3 Jahre ausgeästet. Folglich muss der Rückschnitt so erfolgen, dass auch noch nach 2 Jahren das dringend notwendige Lichtraumprofil vorhanden ist. Ein Rückschnitt über das jährliche Muss hinaus ist deshalb unumgänglich und keine willkürliche unüberlegte Handlung der Straßenmeistereien. Das Gleiche gilt für die Bäume, die Jahr für Jahr gefällt werden müssen. Es werden nur Bäume gefällt, von denen eine Gefahr für den Verkehrsteilnehmer ausgehen kann. Die in der Bevölkerung weit verbreitete Meinung, dass das Fällen der Bäume den Zweck hat genügend Feuerholz zur Verfügung zu haben, trifft nicht zu. Genauso ist es unzutreffend, dass der Landkreis Cuxhaven mit dem Holzverkauf seine finanzielle Lage verbessern möchte. Selbstverständlich wird das Holz allerdings zu Marktpreisen veräußert.
In der letzten Zeit nimmt der „Holzklau“ zu.
Ausdrücklich wird davor gewarnt Holz, das im Straßenseitenraum liegt, mitzunehmen. Das Holz ist Eigentum des Landkreises Cuxhaven. Das Mitnehmen des Holzes ist kein Kavaliersdelikt, sondern Diebstahl, der grundsätzlich bei der Polizei angezeigt wird.
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