Aktuelles
Biosicherheitskonzept verbessert Schutz des Geflügels vor der Geflügelpest
Seit September nehmen die Ausbrüche von Geflügelpest (HPAIV H5N1) bei gehaltenem Geflügel und die Fälle bei Wildvögeln in Europa und Deutschland weiter zu. Dies nimmt der Bereich Veterinärwesen des Landkreises Cuxhaven zum Anlass, erneut auf das Biosicherheitskonzept zum Schutz der Tiere hinzuweisen. Durch das neue Biosicherheitskonzept sollen Tiere besser geschützt werden.
Im Oktober wurden in Deutschland zwei Ausbrüche von HPAIV H5N1 bei Geflügel, ein Ausbruch in einem Zoo und insgesamt 34 Fälle bei Wildvögeln festgestellt. Das Risiko des Eintrags, der Aus- und Weiterverbreitung von HPAI H5-Viren in Wasservogelpopulationen innerhalb Deutschlands sowie in Geflügelhaltungen wird vom Friedrich-Löffler-Institut weiterhin als hoch eingeschätzt.
Die fachlich als Aviäre lnfluenza bezeichnete Viruserkrankung ist für Haus- und Wildgeflügel hochansteckend. Die Aviäre Influenza gilt seit dem 21.4.2021 als gelistete Seuche nach dem EU-Tiergesundheitsrecht. Damit ist sie nach den rechtlichen Vorgaben der EU zu bekämpfen.
Im Wildvogelbestand wird das Virus regelmäßig bei verschiedenen Vogelarten nachgewiesen. Geflügelhalterinnen und -halter im gesamten Kreisgebiet sollten regelmäßig prüfen, ob sie die Biosicherheitsmaßnahmen einhalten, um so einen Eintrag der Tierseuche in private und gewerbliche Geflügelhaltungen zu verhindern.
Biosicherheitskonzept für einen besseren Schutz der Tiere
In Niedersachsen gibt es ein neues Biosicherheitskonzept zum Schutz vor biologischen Gefahren – dazu zählt vor allem die Geflügelpest durch hochpathogene aviäre Influenzaviren (HPAIV) bei Wildvögeln und gehaltenen Vögeln. Der Landkreis Cuxhaven, Bereich Veterinärwesen, hat das aktuelle Niedersächsische Biosicherheitskonzept für Geflügel haltende Betriebe entscheidend mitgestaltet (der Landkreis berichtete darüber in einer Pressemitteilung vom 8. April 2024). Im Gebiet des Landkreises Cuxhaven hatte es bereits in der Vergangenheit mehrere Fälle der hochpathogenen aviären Influenza gegeben. Das Biosicherheitskonzept soll eine Hilfestellung sein für tierhaltende Betriebe im Landkreis Cuxhaven. Es soll dazu beitragen, dass zukünftig weniger Tiere der Seuche zum Opfer fallen.
Die Biosicherheit hat einen präventiven Charakter durch Maßnahmen, die regeln, wie Tiere, Personen und Fahrzeuge in einen Betrieb gelangen, oder wie Ausrüstung genutzt wird. Sie gehören zu den wichtigsten Präventionsinstrumenten zur Verhinderung der Einschleppung, Entwicklung und Ausbreitung von Tierseuchen.
Hinweis zu Wildvögeln
Wichtig ist darüber hinaus der richtige Umgang mit Wildvögeln: Wer einen Wildvogel findet, der geschwächt, erkrankt oder vielleicht sogar verendet ist, sollte diesen keinesfalls berühren oder mitnehmen und versorgen. Auch wenn dies häufig schwerfällt: Der Vogel sollte unberührt in der Natur gelassen werden. Es gibt keine Möglichkeit, den infizierten Vögeln zu helfen oder sie zu retten. Vogelgrippeviren treten vermehrt in der Zeit des Vogelzugs im Wildvogelbestand auf. Die Gefahr, die Viren durch ein solches Verhalten auf den eigenen oder einen anderen Geflügelbestand zu übertragen, ist sehr groß.
Amtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen und Allgemeinverfügungen werden auf der Internetseite des Landkreises Cuxhaven veröffentlicht. Geflügelhalterinnen und -halter werden gebeten sich auf diesem Wege zu informieren.
Bei Verdacht auf einen Ausbruch der Geflügelpest im eigenen Geflügelbestand ist der Landkreis Cuxhaven, Bereich Veterinärwesen per E-Mail veterinaeramt@landkreis-cuxhaven.de oder telefonisch unter 04721 66-2132 erreichbar.