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Bis zu 10 Stimmen:
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Wahlberechtigt ist nicht nur, wer Deutscher ist, sondern auch, wer die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt (Unionsbürger), am Wahltage das 16. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet seinen Wohnsitz hat.
Drei Stimmen für die Vertretung, eine für den Bürgermeister
Für die Wahlen der Vertretung können bis zu drei Stimmen je Wahl vergeben werden. Die Stimmen können beliebig auf die Wahlvorschläge verteilt werden. Die Wahlberechtigten können einem Wahlvorschlag in seiner Gesamtheit (Gesamtliste) oder einem einzigen Bewerber mehrere Stimmen geben. Sie können ihre Stimmen auch auf verschiedene Gesamtlisten und/oder mehrere Personen desselben Wahlvorschlags oder verschiedener Wahlvorschläge verteilen. Werden jedoch mehr als drei Kreuze auf einem Stimmzettel gemacht, ist dieser grundsätzlich ungültig. Für die Direktwahl des Bürgermeisters bzw. Samtgemeindebürgermeisters kann dagegen nur eine Stimme abgegeben werden. In einigen Samtgemeinde/Gemeinden werden die Wählerinnen und Wähler somit bis zu vier Stimmzettel ausfüllen und dabei im Höchstfall zehn Kreuze machen können.
Briefwahl
Ist ein Wahlberechtigter am Wahltag aus einem wichtigen Grund (z. B. wegen Krankheit, hohen Alters oder Urlaubsabwesenheit) verhindert, in seinem Wahllokal zu wählen, so kann er einen Wahlschein beantragen, um an der Wahl durch Briefwahl teilnehmen zu können. Für die Anforderung eines Wahlscheines sind die Hinweise auf der Rückseite der inzwischen zugesandten Wahlbenachrichtigungskarten zu beachten. In vielen Gemeinden/Samtgemeinden besteht bereits die Möglichkeit, im Internet online einen Wahlschein zu beantragen.
Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag um 18.00 Uhr beim zuständigen Gemeinde- bzw. Samtgemeindewahlleiter eingegangen sein. Für den rechtzeitigen Eingang trägt der Wähler das Risiko; es empfiehlt sich deshalb, den Wahlbrief rechtzeitig abzuschicken.
Kreiswahl
Für die kommende Wahlperiode werden 62 Abgeordnete in den Kreistag gewählt. Zusammen mit dem Landrat, der kraft Amtes Mitglied des Kreistages ist, setzt sich der Kreistag ab dem 1. November 2006 somit aus 63 Mitgliedern zusammen.
Für die Kreiswahl ist das Gebiet des Landkreises Cuxhaven in acht Wahlbereiche eingeteilt worden, insgesamt wurden 48 Wahlvorschläge eingereicht. In jedem Wahlbereich wurden Wahlvorschläge derselben sechs Parteien bzw. Wählergruppen (CDU, SPD, GRÜNE, FDP, Bürgerfraktion, LINKE ALTERNATIVE CUX) eingereicht. In keinem der acht Wahlbereiche wurde ein Einzelwahlvorschlag eingereicht.
Der Vergleich zu den im Jahr 2001 eingereichten Wahlvorschlägen zur Kreiswahl 2006 stellt sich wie folgt dar:
|
|
2006 |
2001 |
|
Wahlvorschläge |
48 |
49 |
|
Bewerber/innen |
253 |
283 |
|
.davon Frauen |
54 |
68 |
|
.davon EU-Bürger |
1 |
4 |
Musterstimmzettel aller acht Wahlbereiche für die Kreiswahl können auf der Homepage des Landkreises Cuxhaven (www.landkreis-cuxhaven.de/ Informationen des Kreiswahlleiters zur Kreiswahl 2006) als PDF aufgerufen werden.
Im Landkreis Cuxhaven sind zur Kreiswahl Unionsbürger folgender Mitgliedstaaten wahlberechtigt:
|
EU-Mitgliedstaat |
Anzahl |
|
Belgien |
17 |
|
Dänemark |
48 |
|
Estland |
1 |
|
Finnland |
28 |
|
Frankreich |
40 |
|
Griechenland |
95 |
|
Irland |
2 |
|
Italien |
233 |
|
Lettland |
7 |
|
Litauen |
33 |
|
Luxemburg |
1 |
|
Malta |
0 |
|
Niederlande |
278 |
|
Polen |
479 |
|
Österreich |
140 |
|
Portugal |
1.550 |
|
Schweden |
22 |
|
Slowakische Republik |
25 |
|
Slowenien |
9 |
|
Spanien |
567 |
|
Tschechische Republik |
16 |
|
Ungarn |
19 |
|
Vereinigtes Königreich Großbritannien |
118 |
|
Zypern |
1 |
|
Summe |
3.729 |
Die Anzahl der für die Gemeindewahlen wahlberechtigten Unionsbürger beläuft sich in etwa auf die gleiche Summe. Infolge von Umzügen kurz der Wahl kann es hier zu leichten Differenzen kommen.
Gemeindewahl
Für die insgesamt 1.092 zu vergebenden Ehrenämter in den Orts,- Gemeinde-, Samtgemeinde- und Stadträten werden sich 2.211 Personen zur Wahl stellen, darunter 456 Frauen und 9 EU-Bürger. Hierbei muss berücksichtigt werden, dass sich einige Personen für mehrere Wahlen als Bewerber haben aufstellen lassen.
Direktwahl der Bürgermeister
Erhält am Wahlabend in einer Gemeinde/Samtgemeinde keiner der Bürgermeisterkandidat/innen mehr als 50 % der Stimmen bzw. wenn nur ein Kandidat antritt, die Stimmen von mindestens 25 % der Wahlberechtigten und gleichzeitig die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, so wird am 24. September 2006 in dieser Gemeinde/Samtgemeinde eine Stichwahl stattfinden.
Auskunft am Wahlabend
Die Feststellung des vorläufigen Ergebnisses für die Kreiswahl und der Namen der gewählten Bewerber wird am Wahlabend aufgrund des komplizierten Wahlsystems nach den bisherigen Erfahrungen des Kreiswahlleiters bis weit nach Mitternacht dauern. Noch vor der Ermittlung des Kreiswahlergebnisses sind nämlich die Stimmen für die Bürgermeisterkandidaten auszuzählen. Während des Wahlabends ist beim Landkreis Cuxhaven jedoch eine Wahlergebnisauskunft unter den Telefon-Nrn. 04721/66-2257 oder 2262 geschaltet, bei der die aktuellen Teilergebnisse der Kreiswahl erfragt werden können. Selbstverständlich kann der Stand des Kreiswahlergebnisses immer aktualisiert auch auf der Homepage des Landkreises Cuxhaven (www.landkreis-cuxhaven.de) unter Ergebnisse Kreiswahl 2006 eingesehen werden.
Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses
Um das endgültige Wahlergebnis der Kreiswahl im Landkreis Cuxhaven festzustellen, hat Landrat Kai-Uwe Bielefeld als Kreiswahlleiter den Kreiswahlausschuss zu der öffentlichen Sitzung des Kreiswahlausschusses am 15. September 2006 ( 9:00 Uhr, Raum 3 im Kreishaus) eingeladen.