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15.12.2004

Landkreis fordert Abriss der Bauten der früheren Raketenstellung Schiffdorf-Bramel

In Schiffdorf-Bramel befindet sich eine Liegenschaft des Bundes, die bis zur Nutzungsaufgabe durch die Bundeswehr als Flugabwehrraketenstellung der Landesverteidigung diente.
Über Jahre hinweg führte die Gemeinde Schiffdorf mit dem Bundesvermögensamt Soltau Verhandlungen über den Erwerb dieser Liegenschaft, die leider zu keinem positiven Ergebnis führten. Die Gemeinde Schiffdorf hat schließlich im Jahre 2002 Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung eines Bebauungsplanes eingeleitet. Der Landkreis als Bauaufsichtsbehörde wurde gebeten, seinerseits ein bauordnungsrechtliches Verfahren zur Beseitigung der baulichen Anlagen einzuleiten, da mit endgültiger Aufgabe der militärischen Nutzung der Bestandsschutz für die dort vorhandenen baulichen Anlagen erloschen war.
Diese Rechtsauffassung stützt sich auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg vom 21.01.2000, das durch einen entsprechenden Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 21.11.2000 bestätigt worden ist.
Am 06.11.2002 hat der Landkreis gegenüber der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesvermögensamt Soltau, eine bauordnungsrechtliche Beseitigungsverfügung zu den baulichen Anlagen der ehemaligen Raketenstellung erlassen.
Der hiergegen eingelegte Widerspruch wurde von der Bezirksregierung Lüneburg mit Bescheid vom 28.09.2004 zurückgewiesen. Nunmehr hat die Bundesvermögensverwaltung Klage beim Verwaltungsgericht in Stade gegen die Beseitigungsverfügung erhoben.
Die von der Gemeinde Schiffdorf durchgeführten Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung eines Bebauungsplanes sind abgeschlossen und durch Veröffentlichung am 12.08.2004 in Kraft getreten. Ziel der Bauleitplanung der Gemeinde Schiffdorf ist die Renaturierung und landschaftliche Einbindung der ehemaligen Raketenstellung in den umgrenzenden Naturraum.