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Vorbereitungen des Kreiswahlleiters gehen
Landrat Kai-Uwe Bielefeld hat als Kreiswahlleiter den Kreiswahlausschuss zur Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses im Wahlkreis 31 zu der Kreiswahlausschusssitzung am 22. September 2005 eingeladen.
Die ca. 150.900 Wahlberechtigten aus dem Landkreis Stade und 38.500 Wahlberechtigte aus dem Landkreis Cuxhaven sind dazu aufgerufen, in den Wahllokalen im Wahlkreis 31 am 18. September 2005 ihre Stimme abzugeben. Darin eingeschlossen sind die wahlberechtigten Bundesbürger, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, sofern sie bis zum 28.08.2005 einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis gestellt hatten. Wegen der verkürzten Fristen ist es hier auch zu Ablehnungen gekommen; in zwei Fällen ist dagegen sogar die Beschwerdeentscheidung des Kreiswahlleiters herbeigeführt worden.
Bei einigen Wählerinnen und Wählern, die den Stimmzettel bereits mit ihren Briefwahlunterlagen erhalten haben, hat das Loch in der rechten oberen Ecke offensichtlich zu Irritationen geführt. Dieses Loch dient dazu, blinden und sehbehinderten Wählerinnen und Wählern das selbständige und passgenaue Einlegen des Stimmzettels in die vom Blindenverband zur Verfügung gestellten Wahlschablone zu ermöglichen. Da alle Stimmzettel diese Lochung vorweisen, ist das Wahlgeheimnis in keiner Weise beeinträchtigt.
Ein Musterstimmzettel kann auf der Homepage des Landkreises Cuxhaven (www.landkreis-cuxhaven.de/ Informationen zur Bundestagswahl) als PDF aufgerufen werden.
Das Gesamtergebnis der Stimmen aus den Urnen- und Briefwahlbezirken wird am Wahltag beim Landkreis Cuxhaven ermittelt.
Wahlscheinantrag für Briefwahl nur noch bis zum 16.09.2005
Ein Wahlschein für die Briefwahl kann bis einschließlich Freitag, den 16.09.2004, 18.00 Uhr, bei der zuständigen Meldebehörde der Gemeinden, Samtgemeinden oder Städte beantragt werden. In Ausnahmefällen, wie z. B. plötzlicher Erkrankung, kann ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt werden. Wer für eine andere wahlberechtigte Person einen Wahlschein beantragen will, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht die Berechtigung hierzu nachweisen.
Briefwähler sollten darauf achten, den Wahlbrief spätestens am zweiten Werktag vor der Wahl (16.09.2005) abzuschicken. Wird ein Wahlbrief später abgesandt, trägt der Wähler das Risiko, dass dieser den Kreiswahlleiter nicht rechtzeitig erreicht und nicht mehr berücksichtigt werden kann, da die Post die Briefkästen am Wahlwochenende nicht mehr leert. Eine persönliche Abgabe der Wahlbriefe für den Wahlkreis 31 beim Kreiswahlleiter, Vincent-Lübeck-Str. 2, 27474 Cuxhaven, ist jedoch auch am Wahlsonntag bis 18.00 Uhr noch möglich. Bei einer Briefwahl vom Ausland aus sollte der Wahlbrief deutlich vor dem Wahltag an die Kreiswahlleitung geschickt werden.
Spezielle Stimmzettel für Statistik in einigen Wahlbezirken
In einigen Wahlbezirken werden für wahlstatistische Auszählungen spezielle Stimmzettel verwendet, aus denen Geschlecht und Geburtsjahrgruppe der Wählerinnen und Wähler zu erkennen sind. Dabei werden die Geburtsjahrgänge zu fünf großen Gruppen zusammengefasst, so dass keine Rückschlüsse auf das Wahlverhalten möglich sind. Die Auswertung für statistische Zwecke erfolgt getrennt von der Stimmenauszählung nach Abschluss der Wahl in gesondert eingerichteten Statistikstellen des Niedersächsischen Landesamtes für Statistik unter dem Schutz des Statistikgeheimnisses. Dabei dürfen Wählerverzeichnisse und gekennzeichnete Stimmzettel nicht zusammengeführt werden. Das Verfahren ist nach dem Gesetz über die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Wahlstatistikgesetz) zulässig. Dabei ist jede Verletzung des Wahlgeheimnisses ausgeschlossen.
Betroffen von der Repräsentativerhebung sind die Wahlbezirke Hemmoor Stadt, und Düdenbüttel.
Am Wahlabend werden während der öffentlichen Auszählung im 1. Stock des Kreishaus für interessierte Bürgerinnen und Bürger die eingehenden Ergebnisse aus dem Wahlkreis präsentiert. Während des Wahlabends ist beim Landkreis Cuxhaven auch eine Wahlergebnisauskunft unter den Telefon-Nrn. 04721/66-2264 oder 2262 geschaltet, bei der die aktuellen Teilergebnisse der Bundestagswahl erfragt werden können. Selbstverständlich kann der Stand der vorliegenden Ergebnisse immer aktualisiert auch auf der Homepage des Landkreises Cuxhaven unter www.landkreis-cuxhaven.de eingesehen werden.