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Aktuelles

 

13.12.2024

Drei Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln nachgewiesen - Biosicherheitskonzept vergrößert Schutz

Im Gebiet des Landkreises Cuxhaven wurde bei drei Weißwangengänsen (auch Nonnengans genannt) die Geflügelpest nachgewiesen. 

Die drei Gänse wurden in der Stadt Cuxhaven in Ritzebüttel und in Duhnen sowie in Spieka-Neufeld gefunden. Bei 21 toten Vögeln verschiedener Spezies wie Stockente, Graugans, Kormoran, Graureiher und Möwe wurden Proben genommen (passives und aktives Wildvogelmonitoring), die alle negativ waren. Nach umfangreicher Risikoabschätzung sieht der Bereich Veterinärwesen der Kreisverwaltung zurzeit davon ab, weitere Maßnahmen wie eine Aufstallungspflicht oder die Einrichtung von Sperrzonen umzusetzen. Alle geflügelhaltenden Betriebe und Privatpersonen werden gebeten, die Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten.

Biosicherheitskonzept soll besser vor Infektionen schützen

Durch das neue Biosicherheitskonzept der Tierseuchenkasse sollen Tiere besser geschützt werden. Die Biosicherheit hat einen präventiven Charakter durch Maßnahmen, die regeln, wie Tiere, Personen und Fahrzeuge in einen Betrieb gelangen, oder wie Ausrüstung genutzt wird. Sie gehören zu den wichtigsten Präventionsinstrumenten zur Verhinderung der Einschleppung, Entwicklung und Ausbreitung von Tierseuchen. Die Kreisverwaltung berichtete darüber bereits im April und im November 2024. Geflügelhalterinnen und -halter im gesamten Kreisgebiet sollten regelmäßig prüfen, ob sie die Biosicherheitsmaßnahmen einhalten, um so einen Eintrag der Tierseuche in private und gewerbliche Geflügelhaltungen zu verhindern.

Richtiges Verhalten beim Auffinden verhaltensauffälliger Wildvögel

Darüber hinaus werden Jägerinnen und Jäger sowie die Bevölkerung für das Thema sensibilisiert. In der Natur verhaltensauffällig erscheinende Wildvögel (Kopfkreisen, einseitiger Flügelschlag, Fluchtunfähigkeit) sollen auf keinen Fall berührt oder gar eingefangen und mitgenommen werden. Das Virus ist in der Natur verbreitet und ansteckend. Es gibt keine Möglichkeit, infizierten Vögeln zu helfen oder sie zu retten. Da es für infizierte Vögel nachweislich keine Heilungschancen gibt, werden sie in der Natur gelassen. So wird zusätzlicher Stress durch das Einfangen und den Transport vermieden. Haustiere, insbesondere Katzen und Hunde, sollen von Wildvögeln ferngehalten werden. Auch wenn eine Ansteckung des Menschen oder von Säugetieren mit der zurzeit in Europa beobachteten Vogelgrippe als unwahrscheinlich gilt, ist eine Übertragung nicht auszuschließen.

Die Aviäre Influenza oder Geflügelpest

Die fachlich als Aviäre lnfluenza bezeichnete Viruserkrankung ist für Haus- und Wildgeflügel hochansteckend. Sie gilt seit dem 21.4.2021 als gelistete Seuche nach dem EU-Tiergesundheitsrecht. Damit ist sie nach den rechtlichen Vorgaben der EU zu bekämpfen. Im Wildvogelbestand wird das Virus regelmäßig bei verschiedenen Vogelarten nachgewiesen.
Weitere Informationen zur Aviären Influenza bietet die Internetseite des Friedlich-Löffler-Instituts: Klassische Geflügelpest | Friedrich-Loeffler-Institut

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen und Allgemeinverfügungen werden auf der Internetseite des Landkreises Cuxhaven veröffentlicht. Geflügelhalterinnen und -halter werden gebeten sich auf diesem Wege zu informieren. Bei Verdacht auf einen Ausbruch der Geflügelpest im eigenen Geflügelbestand sowie bei fachlichen Fragen zu diesem Thema ist der Landkreis Cuxhaven, Bereich Veterinärwesen, per E-Mail veterinaeramt@landkreis-cuxhaven.de oder telefonisch unter 04721 66-2132 erreichbar.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven