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Pressearchiv
24.08.2005
Plangenehmigung für wasserbauliche Maßnahmen im
Polder Glies in der Gemeinde Schiffdorf
Die Seestadt Bremerhaven beabsichtigt auf im Eigentum des Landes Bremen befindlichen Flächen südöstlich des Sellstedter Sees in der Gemeinde Schiffdorf die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen
Diese resultieren aus der Abarbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung aus der Erschließung des Bebauungsplanes Luneort. Die zur Zeit überwiegend als Intensiv Grünland genutzten Flächen sollen im Zuge der Umsetzung der Planung großflächig vernässt werden. Ziel ist es ein flaches Stillgewässer mit einer Größe von ca. 25 ha sowie unterschiedliche Nass- und Feuchtbiotoptypen zu schaffen. Dieses Ziel soll erreicht werden, indem das geplante Maßnahmengebiet mit einer Gesamtgröße von 85 ha durch Umlegung der Polder- Hauptentwässerung und Rückverlegung des Polderdeiches aus der Polderentwässerung genommen wird. Durch den Neubau des Deiches an den Grenzen der Maßnahmenfläche und die Anbindung der Fläche an den Sellstedter See soll die Möglichkeit der Wasserstandsanhebung und damit der Vernässung gegeben werden.
Dies kommt der Wasserwirtschaft in diesem Gebiet insofern zugute, da die Deichstrecken im Bereich des Sellstedter Sees in der Vergangenheit nur mit sehr großem Aufwand gehalten werden konnten. Zudem bietet die Maßnahme die beste Gewähr für eine aus Naturschutzgründen erforderliche sichere Wasserhaltung mit weitgehend konstanten Mindestwasserständen in der Fläche, da eine direkte Verbindung mit dem Sellstedter See bestehen wird.
Die Plangenehmigung konnte vom Landkreis Cuxhaven am 16.06.2005 erteilt werden, nachdem zwischen Gemeinde Schiffdorf und Seestadt Bremerhaven ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen wurde. Dieser grenzt mögliche, auch zukünftige Kompensationsflächen für Maßnahmen der Seestadt im Gemeindegebiet ab und regelt, dass die Seestadt Bremerhaven im Einvernehmen mit der Gemeinde Schiffdorf ein Kompensationskonzept entwickeln wird.
Der Umsetzung der Maßnahmen im Polder Glies stand damit nichts mehr im Wege. Mit den ersten Arbeiten soll bereits im Juli 2005 begonnen werden.
Dies kommt der Wasserwirtschaft in diesem Gebiet insofern zugute, da die Deichstrecken im Bereich des Sellstedter Sees in der Vergangenheit nur mit sehr großem Aufwand gehalten werden konnten. Zudem bietet die Maßnahme die beste Gewähr für eine aus Naturschutzgründen erforderliche sichere Wasserhaltung mit weitgehend konstanten Mindestwasserständen in der Fläche, da eine direkte Verbindung mit dem Sellstedter See bestehen wird.
Die Plangenehmigung konnte vom Landkreis Cuxhaven am 16.06.2005 erteilt werden, nachdem zwischen Gemeinde Schiffdorf und Seestadt Bremerhaven ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen wurde. Dieser grenzt mögliche, auch zukünftige Kompensationsflächen für Maßnahmen der Seestadt im Gemeindegebiet ab und regelt, dass die Seestadt Bremerhaven im Einvernehmen mit der Gemeinde Schiffdorf ein Kompensationskonzept entwickeln wird.
Der Umsetzung der Maßnahmen im Polder Glies stand damit nichts mehr im Wege. Mit den ersten Arbeiten soll bereits im Juli 2005 begonnen werden.
Autor/in: PresseInformationsDienst des Landkreises Cuxhaven