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Aktuelles

 

07.12.2022

Ehrenamt mit Verantwortung - Jugendschöffinnen und -schöffen werden 2023 neu gewählt

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Jugendschöffinnen und -schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 neu gewählt. Auch in unserem Landkreis werden Frauen und Männer gesucht, die dieses Ehrenamt an den Amtsgerichten Geestland, Otterndorf und Cuxhaven und am Landgericht Stade übernehmen möchten. Bewerbungen nimmt das Jugendamt des Landkreises entgegen.

Jugendschöffinnen und -schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen/Richter für die Rechtsprechung in Jugendstrafsachen. Sie bringen ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Entscheidungen ein und tragen damit - als Teil der vom Volk ausgehenden Staatsgewalt nach Art. 20 des Grundgesetzes - zu einer lebensnahen Wahrheits- und Rechtsfindung bei. Bei der Urteilsfindung haben sie das gleiche Stimmrecht wie Berufsrichterinnen und Berufsrichter. Das Jugendschöffenamt ist damit ein ungewöhnlich interessantes Ehrenamt mit besonderer Verantwortung.

Jugendhilfeausschuss stellt Vorschlagslisten auf

Gewählt werden die Jugendschöffinnen und –schöffen durch die Schöffenwahlausschüsse bei den Amtsgerichten für jeweils fünf Jahre. Es ist Aufgabe des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Cuxhaven, dafür Vorschlagslisten aufzustellen. Keine leichte Aufgabe, sollen diese Listen doch mindestens doppelt so viele Kandidaten enthalten, wie Schöffinnen und Schöffen benötigt werden, um dem Wahlausschuss überhaupt eine Wahl zu ermöglichen. Bewerbungen um die Aufnahme in die Vorschlagsliste sind daher schon aus diesem Grund sehr willkommen.

Lebenserfahrung, Menschenkenntnis und Erfahrung mit Jugendlichen

Gesucht werden Menschen, die im Landkreis Cuxhaven wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind und über Lebenserfahrung, Menschenkenntnis und besondere Erfahrung im Umgang mit Jugendlichen verfügen. Die deutsche Staatsangehörigkeit und gute Kenntnisse der deutschen Sprache werden vorausgesetzt.

Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art werden dagegen nicht erwartet. Im Gegenteil: Wer hauptberuflich in oder für die Justiz tätig ist – neben Richterinnen und Richtern z.B. Rechtsanwältinnen und -anwälte, Bewährungshelferinnen und -helfer, oder Bedienstete im Polizei- oder Strafvollzugsdienst - darf dieses Ehrenamt nicht ausüben. Religionsdienerinnen und -diener sollen ebenfalls nicht zu Jugendschöffinnen und -schöffen gewählt werden.

Wer zum Schöffen oder zur Schöffin gewählt wird, ist grundsätzlich auch verpflichtet, an den für ihn oder sie vorgesehenen Hauptverhandlungen teilzunehmen. Neben den Jugendhauptschöffinnen und -schöffen wählen die Schöffenwahlausschüsse aus den Vorschlagslisten jedoch auch die Jugendersatzschöffinnen und –schöffen. Sie treten dann an die Stelle der Jugendhauptschöffinnen und -schöffen, wenn diese aus nachvollziehbaren Gründen nicht zur Verfügung stehen.

Bewerbung beim Jugendamt

Bewerbungen um die Aufnahme in die Vorschlagslisten für die drei Amtsgerichte im Kreisgebiet nimmt das Jugendamt des Landkreises gerne entgegen.

Ein Bewerbungsformular, Ansprechpartner/-innen sowie weiterführende Links finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Cuxhaven: (www.landkreis-cuxhaven.de) unter dem Themenbereich »Kinder, Jugendliche und Familien« oder hier.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven