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Eis und Schnee im Winter: Radio, Internet und WarnApp informieren über Schulausfälle
Bisher konnten die Schülerinnen und Schüler im Cuxland trotz frostiger Temperaturen gut in die Schule gelangen, doch der Winter fängt gerade erst an und Eis und Schnee können den Schulweg in den kommenden Monaten durchaus erschweren. Längst nicht immer fällt aber aufgrund solcher Witterungsverhältnisse der Präsenzunterricht aus. Eltern sollten also einerseits darauf vorbereitet sein, mehr Zeit für den Schulweg einzuplanen und andererseits die Mitteilungen des Landkreises im Auge - und im Ohr - behalten.
Ein kreisweiter Schulausfall kommt selten vor. In der Regel kann die Schülerbeförderung mit Bussen und Bahnen auch bei winterlichem Wetter stattfinden. Die Winterdienste im Landkreis Cuxhaven halten die Straßen und Wege in der Regel befahrbar und auch die Verkehrsunternehmen bereiten sich rechtzeitig vor.
Das Schulamt des Landkreises behält dennoch die Ankündigungen der Wetterdienste bei ungünstigen Wetterlagen im Blick. Wenn der Schulweg durch Glatteis, Schneefall oder Sturm unzumutbar ist, wird der allgemeine Ausfall des Unterrichts angeordnet. Die konkrete Gefahrensituation ist dabei entscheidend – nicht die Wettervorhersage. Aus diesem Grund kann die Entscheidung darüber durchaus erst in den frühen Morgenstunden fallen.
Sollte ein allgemeiner Unterrichtsausfall erforderlich sein, informiert der Landkreis auf verschiedenen Kanälen:
- Rundfunk (in der Regel in den Verkehrsnachrichten),
- Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen: www.vmz-niedersachsen.de,
- Internetseite des Landkreises Cuxhaven: www.landkreis-cuxhaven.de (gleich auf der Startseite),
- BIWAPP - WarnApp (abrufbar im App Store und Google Play Store).
Für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die nicht zu Hause bleiben können und deswegen zur Schule kommen, stellen die Schulen eine Betreuung sicher.
In einem so großen Flächenlandkreis wie dem Landkreis Cuxhaven können durchaus ganz unterschiedliche Witterungsverhältnisse vorherrschen. Auch wenn eine allgemeine Gefahrenlage nicht gegeben ist, kann die Situation also örtlich ganz anders aussehen. Die Erziehungsberechtigten können daher im Einzelfall selbst entscheiden, ob sie ihre Kinder zu Hause behalten, wenn sie auf dem Schulweg eine unzumutbare Gefährdung durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten. Für alle anderen gilt: Wer mehr Zeit einplant, kommt auch in der kalten Jahreszeit sicher ans Ziel.