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26.04.2006

Großer Zulauf bei den Annahmestellen

Am 24. März 2006 ist die letzte Stufe des Elektro- und
Elektronikgerätegesetzes in Kraft getreten.

Mit dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz, kurz ElektroG, hat Deutschland die EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronikaltgeräte und die EU-Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten in nationales Recht umgesetzt.
Seit dem 24. März 2006 können Verbraucher ihre ausgedienten Geräte kostenlos bei der Sperrmüllsammlung oder bei den Annahmestellen abgeben. Auch nehmen manche Händler Elektroaltgeräte als Serviceleistung zurück. Die Möglichkeit, Elektroaltgeräte bei den vom Landkreis eingerichteten Annahmestellen bei der Abfallverwertungsstation Hemmoor-Heeßel, auf der Boden- und Bauschuttdeponie Langen-Neuenwalde sowie bei der Annahmestelle der Firma Nehlsen in Loxstedt kostenlos abzugeben, wird bislang von den Bürgerinnen und Bürgern sehr intensiv genutzt. Allein im ersten Monat seit Inbetriebnahme sind bereits 90 cbm Elektroschrott der Gruppe 3 (IT-Geräte, Unterhaltungselektronik) abgegeben worden.
In den Annahmestellen wird eine Sortierung in fünf verschiedene Sammelgruppen vorgenommen: (1) Haushaltsgeräte; (2) Kühlgeräte; (3) Informations- und Telekommunikationsgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik; (4) Gasentladungslampen; (5) Haushaltskleingeräte, Beleuchtungskörper, elektrische Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, Medizinprodukte, Überwachungs- und Kontrollinstrumente.
Im Auftrag der Hersteller holen Entsorgungsunternehmen die Altgeräte von der Sammelstelle ab. Die Hersteller führen die Geräte dann im Rahmen ihrer abfallrechtlichen Produktverantwortung einer Verwertung nach dem Stand der Technik zu.
Neue Elektroware für den Haushalt trägt jetzt ein deutliches Zeichen: die durchgestrichene Mülltonne auf Rädern. Das Symbol will sagen: „Werfen Sie Ihre ausgedienten Elektrogeräte und Leuchtstofflampen auf keinen Fall mehr in die Restmülltonne!“ Aber auch die Geräte ohne dieses Symbol, beispielsweise ein alter Plattenspieler, dürfen nicht mehr in den Hausmüll. Wer dennoch seinen Elektroschrott über die Tonne entsorgt, muss mit Bußgeldern rechnen.

Das Foto in Originalgröße finden Sie hier:

Autor/in: PresseInformationsDienst des Landkreises Cuxhaven