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20.06.2006
Sperrzeit nur noch 1 Stunde -
Flexiblere Öffnungszeiten möglich
Rechtzeitig zur Fußball-Weltmeisterschaft hat das Land Niedersachsen zum 01.06.2006 die allgemeine Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie öffentliche Vergnügungsstätten dauerhaft auf 1 Stunde verkürzt.
Die Sperrzeit beginnt damit in Zukunft täglich erst um 5.00 Uhr und endet um 6.00 Uhr.
Den Gaststättenbetreibern wird damit die Möglichkeit eröffnet, die Öffnungszeiten des Betriebes flexibler zu gestalten.
Die Verkürzung der Sperrzeit ist das Ergebnis des zweijährigen Pilotversuches „Verkürzung der allgemeinen Sperrzeit auf die so genannte Putzstunde“. Nach Abschluss dieses Pilotversuchs sprachen sich 20 von insgesamt 23 teilnehmenden Kommunen für eine Verkürzung oder sogar den Wegfall der Sperrzeit aus.
Für Außenbewirtungsflächen/Biergärten gilt die Verkürzung der Sperrzeit jedoch nicht. Auf den Außenflächen ist die Nutzung aus Gründen des Immissions- und Nachbarschutzes wie bisher nur bis 22.00 Uhr gestattet.
Auch bei den Sperrzeiten für Spielhallen und vergleichbaren Unternehmen bleibt es aufgrund des besonderen Schutzzweckes, z. B. der Verhinderung bzw. Verringerung der Spielsucht, bei der bisherigen Regelung. Hier beginnt die Sperrzeit nach wie vor bereits um 24.00 Uhr und endet um 6.00 Uhr.
Den Gaststättenbetreibern wird damit die Möglichkeit eröffnet, die Öffnungszeiten des Betriebes flexibler zu gestalten.
Die Verkürzung der Sperrzeit ist das Ergebnis des zweijährigen Pilotversuches „Verkürzung der allgemeinen Sperrzeit auf die so genannte Putzstunde“. Nach Abschluss dieses Pilotversuchs sprachen sich 20 von insgesamt 23 teilnehmenden Kommunen für eine Verkürzung oder sogar den Wegfall der Sperrzeit aus.
Für Außenbewirtungsflächen/Biergärten gilt die Verkürzung der Sperrzeit jedoch nicht. Auf den Außenflächen ist die Nutzung aus Gründen des Immissions- und Nachbarschutzes wie bisher nur bis 22.00 Uhr gestattet.
Auch bei den Sperrzeiten für Spielhallen und vergleichbaren Unternehmen bleibt es aufgrund des besonderen Schutzzweckes, z. B. der Verhinderung bzw. Verringerung der Spielsucht, bei der bisherigen Regelung. Hier beginnt die Sperrzeit nach wie vor bereits um 24.00 Uhr und endet um 6.00 Uhr.
Autor/in: Susanne Matz
Quelle: Foto:www.pixelquelle.de
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