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Ministerium für Inneres und Sport genehmigt
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport stellt in der Genehmigung fest, dass sich an der Haushalts- und Finanzlage des Landkreises nichts Wesentliches geändert habe. Ein Haushaltsausgleich oder zumindest eine Trendwende im Hinblick auf die Entwicklung der strukturellen Defizite sei nach wie vor nicht absehbar. Die Auflagen aus der Haushaltsgenehmigung vom 07. April 2005 gelten unverändert fort – dies bezieht sich insbesondere auch auf die von Landrat Kai-Uwe Bielefeld verfügte haushaltswirtschaftliche Sperre.
Weiter wird ausgeführt:
Die Genehmigung der Kredite für das Haushaltsjahr 2006 und für die folgenden Jahre werde sich bei unausgeglichener Finanzplanung grundsätzlich an dem Maßstab „Netto-Neuverschuldung gleich Null“ orientieren müssen. Vor diesem Hintergrund werde die Höhe der beabsichtigten Kreditaufnahmen in den nächsten Jahren kritisch zu hinterfragen sein. Für das Haushaltsjahr 2006 könne eine Kreditgenehmigung in dem Umfang wie nach der Finanzplanung vorgesehen jedenfalls derzeit nicht in Aussicht gestellt werden.
Die Genehmigung des Höchstbetrages, bis zu dem Kassenkredite aufgenommen werden dürfen, wurde mit den Auflagen verbunden:
- dass Kassenkredite im Falle eines unabweisbaren Bedarfs zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben zunächst bis zu einer Höhe von 120 Mio. € aufgenommen werden dürfen, soweit der Kreiskasse keine anderen Mittel zur Verfügung stehen und
- dass vor einer beabsichtigten Inanspruchnahme von Kassenkrediten oberhalb dieser Grenze bis zum satzungsmäßig festgelegten Höchstbetrag von 145 Mio. € die schriftliche Einwilligung des Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport einzuholen ist .
Der Landkreis Cuxhaven besitzt derzeit auch im Haushaltsjahr 2005 nur einen außerordentlich engen finanziellen Handlungsrahmen, der sich in 2006 kaum besser darstellen wird.