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07.06.2006

Genehmigungsverfahren kurz vor dem
Abschluss

Für die Erweiterungsfläche des Windparkes Wittstedt westlich der ehemaligen Bundesstraße 6 steht das Genehmigungsverfahren kurz vor dem Abschluss.
Beantragt sind hier sechs Windenergieanlagen vom Typ Repower MM82 mit einer Nabenhöhe von 59 Metern und einem Rotordurchmesser von 82 Metern. Die installierte Leistung des Windparkes wird sich auf insgesamt 12 MW belaufen.
Die Beteiligung der öffentlichen Stellen im Genehmigungsverfahren hat keine grundlegenden Bedenken gegen das Vorhaben ergeben. Allerdings hatte die Gemeinde Wittstedt das zwingend erforderliche Einvernehmen nach dem Baugesetzbuch nicht erteilt. Begründet hat die Gemeinde dieses u.a. mit der Immissionsbelastung durch die Windkraftanlagen.
Im Verfahren sind von der Antragstellerin umfangreiche Gutachten zu Lärm- und Schattenwurfimmissionen vorgelegt worden. Erstellt wurden diese Gutachten durch eine öffentlich bekannt gegebene Meßstelle nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Die Auswertung der Gutachten hat ergeben, dass die nächstgelegenen Anwohner keine unzumutbaren Beeinträchtigungen zu erwarten haben. Sämtliche Grenzwerte für Lärmimmissionen und auch Schattenwurf werden eingehalten.
Auch vor diesem Hintergrund hat sich der Landkreis nunmehr entschieden, das gemeindliche Einvernehmen zu ersetzen, um das weitere Verfahren nicht zu verzögern. Nicht unbeachtet bleiben darf in diesem Zusammenhang, dass nach Auffassung des Landkreises die Antragstellerin einen Anspruch auf die Genehmigung hat, da sämtliche Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Sobald letzte formalrechtliche Aspekte geklärt sind, wird in Kürze mit der Genehmigungserteilung zu rechnen sein.
Autor/in: PresseInformationsDienst des Landkreises Cuxhaven
Quelle: Foto:pixelquelle