Seiteninhalt

Pressearchiv

27.01.2006

Unterweser soll als FFH-Gebiet nachgemeldet werden

Das Niedersächsische Landeskabinett hat am Dienstag beschlossen, weitere FFH-Gebiete an die EU zu melden.

Mit einer Größe von ca. 4.180 ha soll auch der mit der Kennziffer 203 „Unterweser“ benannte Unterlauf der Weser und die Außenweser nachgemeldet werden.
Die Europäische Kommission hat mit einem an die Bundesrepublik Deutschland gerichteten Schreiben vom 19.12.2005 erklärt, dass die bisherigen FFH-Meldungen Deutschlands weiterhin als unvollständig ansehe. Sie fordert die Bundesrepublik deshalb auf, die von der Kommission benannten Mängel binnen zwei Monaten zu beheben, anderenfalls werde sie den Europäischen Gerichtshof anrufen, um finanzielle Sanktionen gegen die Bundesrepublik zu erwirken.
Der enge Zeitplan erlaubt es nicht, wie in der Vergangenheit, ein Anhörungs- und Beteiligungsverfahren mit den Betroffenen durchzuführen. Die Meldung der tidebeeinflussten Brackwasserbereiche von Außen- und Unterweser sollen trotz anderer naturschutzfachlicher Auffassung des Landes Niedersachsen gemeldet werden, da die EU dies gefordert hat. Bei der Erarbeitung der Nachmeldvorschläge wurden die bereits stark von Menschenhand veränderten Hafenanlagen ausgenommen.
Die Weser soll beginnend ab Brake mit dem nicht prioritären Lebensraumtyp Ästuar, der in Niedersachsen liegt, gemeldet werden. Dort lebende Fische, wie Finte, Meer- und Flussneunauge sollen dadurch ebenso geschützt werden wie die Nahrungsgrundlagen der Teichfledermaus.

Die Karte finden Sie hier:

Autor/in: PresseInformationsDienst des Landkreises Cuxhaven