Seiteninhalt
Pressearchiv
15.10.2007
Einsatz von Familienhebammen
Zu den allgemeinen Leistungen einer Hebamme im Rahmen des SGB V gehören Vorsorge, Schwangerschafts- und Geburtsbegleitung, Wochenbettbetreuung, Nachsorge und Stillberatung sowie die Stützung der Mutter bei der Betreuung des Säuglings während des gesamten ersten Lebensjahres.
Hebammen sind zu besonderen Schutzmaßnahmen gegenüber der Schwangeren bzw. gegenüber dem Neugeborenen verpflichtet (Garantenstellung). Werden ihnen gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Kindeswohls bekannt, so haben sie dies auch ohne Einverständnis der Eltern dem Jugendamt mitzuteilen. Zwar unterliegen sie der Verschwiegenheitsverpflichtung, jedoch ist die Offenbarung gegenüber dem Jugendamt nicht strafbar, wenn sie erforderlich und angemessen ist (rechtfertigender Notstand; Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung). Mit Einverständnis der Betroffenen sind Informationen an das Jugendamt jederzeit möglich.
Familienhebammen sind staatlich examinierte Hebammen mit einer Zusatzqualifikation des Projekts der Stiftung „Eine Chance für das Kind“. Sie können gleichzeitig im Bereich des Gesundheitsschutzes (medizinische Beratung) sowie im Bereich des Kindesschutzes (psychosoziale Beratung) tätig werden. In der Vergangenheit wurden Familienhebammen in der Regel von kommunalen Gesundheitsämtern beschäftigt.
Das Projekt der Stiftung „Eine Chance für das Kind“ (Vorsitzender des Kuratoriums Hermann Schnipkoweit, Minister a.D.) hat die Zusatzqualifikation mit Kursen im Umfang von 170 Stunden und einer Abschlussprüfung gemeinsam mit dem Niedersächsischen Hebammenverband und mit Förderung der Niedersächsischen Landesregierung konzipiert. Die Ausbildung wird seit Frühjahr 2006 durchgeführt. Das Projekt „Eine Chance für das Kind“ hat gezeigt, dass die qualifiziert fortgebildeten freiberuflichen Familienhebammen mit Honorarverträgen bei Jugendhilfeträgern überforderten oder unerfahrenen Müttern sachgerechte Unterstützung bieten können. Durch aufsuchende zusätzliche Betreuung ist eine frühe Prävention eher zu verwirklichen.
Das Projekt „Eine Chance für das Kind“ legt den Schwerpunkt auf die medizinische und psychosoziale Beratung von Schwangeren, jungen Müttern und ihren Säuglingen, bei denen die Gefahr einer Kindesvernachlässigung besteht und bei denen durch aufsuchende Betreuung und Stärkung der Elternkompetenz diese Gefahr behoben oder zumindest vermindert werden kann. Familienhebammen können bei deutlichen Anzeichen für drohende Gefährdung des Kindeswohls intervenieren oder bei Vorliegen sozialer Risikofaktoren tätig werden.
Bei der Frage nach der Gefährdung des Kindeswohls bietet sich die Vernetzung mit der Kinder- und Jugendhilfe an. Zusätzlich zu den Leistungen, die Hebammen im Rahmen der Leistungspflicht der Krankenkassen erbringen, kann Unterstützung und sachgerechte Hilfe insbesondere für unerfahrene oder überforderte Mütter als Hilfe zur Erziehung gewährt werden und dadurch die Gefahr von Kindesvernachlässigung und drohender Kindesmisshandlung verhindert oder zumindest gemildert werden. Die Einbindung der Familienhebammen in Hilfen zur Erziehung soll über die sieben Jugendhilfestationen im Landkreis Cuxhaven gewährleistet werden.
Zielgruppen bzw. typische Problemkonstellationen für die Einbindung Familienhebammen in Hilfen zur Erziehung:
• Schwangere und junge Mütter mit ausgeprägter Unsicherheit gegenüber dem Kind bzw. mit deutlicher Überforderung
• alkohol- und drogenabhängige Schwangere und Mütter
• Ausländerinnen ohne soziale Einbindung
• behinderte (geistig, körperlich) Schwangere und Mütter
• chronisch kranke Schwangere und Mütter
• minderjährige Mütter
• psychisch kranke Schwangere und Mütter
• Schwangere und junge Mütter aus Familien mit unzureichender Betreuung, Förderung und Versorgung in der Familie
• Mütter mit früh geborenen Kindern
• allein erziehende Väter
Familienhebammen sind staatlich examinierte Hebammen mit einer Zusatzqualifikation des Projekts der Stiftung „Eine Chance für das Kind“. Sie können gleichzeitig im Bereich des Gesundheitsschutzes (medizinische Beratung) sowie im Bereich des Kindesschutzes (psychosoziale Beratung) tätig werden. In der Vergangenheit wurden Familienhebammen in der Regel von kommunalen Gesundheitsämtern beschäftigt.
Das Projekt der Stiftung „Eine Chance für das Kind“ (Vorsitzender des Kuratoriums Hermann Schnipkoweit, Minister a.D.) hat die Zusatzqualifikation mit Kursen im Umfang von 170 Stunden und einer Abschlussprüfung gemeinsam mit dem Niedersächsischen Hebammenverband und mit Förderung der Niedersächsischen Landesregierung konzipiert. Die Ausbildung wird seit Frühjahr 2006 durchgeführt. Das Projekt „Eine Chance für das Kind“ hat gezeigt, dass die qualifiziert fortgebildeten freiberuflichen Familienhebammen mit Honorarverträgen bei Jugendhilfeträgern überforderten oder unerfahrenen Müttern sachgerechte Unterstützung bieten können. Durch aufsuchende zusätzliche Betreuung ist eine frühe Prävention eher zu verwirklichen.
Das Projekt „Eine Chance für das Kind“ legt den Schwerpunkt auf die medizinische und psychosoziale Beratung von Schwangeren, jungen Müttern und ihren Säuglingen, bei denen die Gefahr einer Kindesvernachlässigung besteht und bei denen durch aufsuchende Betreuung und Stärkung der Elternkompetenz diese Gefahr behoben oder zumindest vermindert werden kann. Familienhebammen können bei deutlichen Anzeichen für drohende Gefährdung des Kindeswohls intervenieren oder bei Vorliegen sozialer Risikofaktoren tätig werden.
Bei der Frage nach der Gefährdung des Kindeswohls bietet sich die Vernetzung mit der Kinder- und Jugendhilfe an. Zusätzlich zu den Leistungen, die Hebammen im Rahmen der Leistungspflicht der Krankenkassen erbringen, kann Unterstützung und sachgerechte Hilfe insbesondere für unerfahrene oder überforderte Mütter als Hilfe zur Erziehung gewährt werden und dadurch die Gefahr von Kindesvernachlässigung und drohender Kindesmisshandlung verhindert oder zumindest gemildert werden. Die Einbindung der Familienhebammen in Hilfen zur Erziehung soll über die sieben Jugendhilfestationen im Landkreis Cuxhaven gewährleistet werden.
Zielgruppen bzw. typische Problemkonstellationen für die Einbindung Familienhebammen in Hilfen zur Erziehung:
• Schwangere und junge Mütter mit ausgeprägter Unsicherheit gegenüber dem Kind bzw. mit deutlicher Überforderung
• alkohol- und drogenabhängige Schwangere und Mütter
• Ausländerinnen ohne soziale Einbindung
• behinderte (geistig, körperlich) Schwangere und Mütter
• chronisch kranke Schwangere und Mütter
• minderjährige Mütter
• psychisch kranke Schwangere und Mütter
• Schwangere und junge Mütter aus Familien mit unzureichender Betreuung, Förderung und Versorgung in der Familie
• Mütter mit früh geborenen Kindern
• allein erziehende Väter
Quelle: Foto: www.pixelio.de