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Geflügelpest: Beobachtungsgebiet wird aufgehoben, Stallpflicht bleibt
Der nördliche Bereich der Samtgemeinde Land Hadeln ist ab dem kommenden Sonntag kein Beobachtungsgebiet mehr im Zusammenhang mit dem Ausbruch der Geflügelpest in Schleswig-Holstein. Die damit verbundenen weitergehenden Einschränkungen werden mit Wirkung zum 10.01.2021 aufgehoben.
Die Aufstallungspflicht für das Freilandgeflügel besteht jedoch weiterhin für den gesamten Landkreis Cuxhaven. Die Einhaltung aller bekannten Biosicherheitsmaßnahmen hat nach wie vor höchste Priorität.
Aufgrund eines Ausbruches der Geflügelpest in einem Gänsebestand in Schleswig-Holstein musste Ende November ein Teil des Beobachtungsgebietes auch im Landkreis Cuxhaven im nördlichen Bereich der Samtgemeinde Land Hadeln eingerichtet werden. Dieses Beobachtungsgebiet kann nun wieder aufgehoben werden, weil ein weiterer Ausbruch nicht festgestellt wurde.
Allerdings gibt es immer noch zahlreiche Nachweise von Geflügelpest bei Wildvögeln entlang der Küstengebiete Schleswig-Holsteins und Niedersachsens, aber auch weiter im Binnenland. Auch Ausbrüche der Geflügelpest in Geflügelbeständen mehrerer Bundesländer weisen auf die weiterhin hohe Eintragsgefahr der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände hin. Die Aufstallungspflicht für das Freilandgeflügel bleibt daher für den gesamten Landkreis Cuxhaven bestehen. Die bekannten Biosicherheitsmaßnahmen, sowohl in Wirtschaftsgeflügelbeständen als auch in Hobbygeflügelhaltungen, müssen weiterhin streng eingehalten werden, um Ausbrüche der Geflügelpest mit allen daraus resultierenden Konsequenzen im Landkreis Cuxhaven zu verhindern.