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Geflügelpest: weiterer Ausbruch in einem Putenbestand
In einem von der Geflügelpest betroffenen Putenmast und Aufzuchtbetrieb in der Gemeinde Wurster Nordseeküste wurde an einem weiteren Betriebsstandort der Ausbruch dieser Tierkrankheit durch das Veterinäramt des Landkreis Cuxhaven amtlich festgestellt.
Vom Veterinäramt genommene Proben wurden im zuständigen Landeslabor (Laves) in Oldenburg mit positiven Befund untersucht. Der Befund wurde vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) als nationales Referenzlabor bestätigt. Es handelt es sich damit um den zweiten Ausbruch der hochansteckenden Aviären Influenza in einem Putenbestand im Landkreis Cuxhaven.
Die tierseuchenrechtlichen Maßnahmen hat das Veterinäramt bereits auf Grundlage der Geflügelpest-Verordnung angeordnet. Die entsprechenden Restriktionsgebiete um die Ausbruchsorte (Sperrbezirk von 3 km Radius und Beobachtungsgebiet von 10 km Radius) wurden erweitert und angepasst. Sie werden an den Hauptverkehrsstraßen durch Schilder gekennzeichnet. Rund 300 Geflügelhaltungen unterliegen nun in den jeweiligen Restriktionsgebieten der amtlichen Beobachtung.
Eine aktuelle Allgemeinverfügung zu den Maßnahmen finden Sie auf der Homepage des Landkreises unter diesem Link. Auf der dort veröffentlichten Karte können Tierhalter erkennen, ob Ihre Geflügelhaltung im Sperrbezirk oder Beobachtungsgebiet liegt.
Bei der Geflügelpest oder Aviären Influenza handelt es sich um eine anzeigepflichtige und hochansteckende Viruserkrankung, die schnell epidemische Ausmaße annimmt. Die Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter im gesamten Kreisgebiet sind daher weiterhin aufgefordert, die Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten und so weitere Einträge dieser Tierseuche in Hausgeflügelbestände zu verhindern. Des Weiteren gilt (bereits seit November) für alle Geflügelhaltungen im gesamten Landkreis Cuxhaven ein striktes Aufstallungsgebot.