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Aktuelles

 

12.01.2017

Genehmigung nach dem Bunde-Immissionsschutzgesetz Errichtung und Betrieb von drei Windenergieanlagen im Windpark Odisheim, Samtgemeinde Land Hadeln, Landkreis Cuxhaven

Den Firmen Windpark Energiekontor AG Mary-Somerville-Str. 5, 28359 Bremen und der PNE WIND AG, Peter-Henlein-Str. 2-4, 27472 Cuxhaven, wurde am 30.12.2016 der immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbescheid gemäß §§ 4 und 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen im Windpark Odisheim erteilt. Die Errichtung und Betrieb der Windenergieanlagen wurde in der Gemarkung Odisheim, Flur 8, Flurstücke 41/2 und 44/2 (WEA 1), Gemarkung Odisheim, Flur 9, Flurstücke 128 und 134 (WEA 2) und Gemarkung Odisheim, Flur 12, Flurstücke 172 und 177 (WEA 3) zugelassen.

Die Genehmigung erfolgte unter Aufnahme von Nebenbestimmungen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Landkreis Cuxhaven, 27474 Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Straße 2, Widerspruch eingelegt werden.

Eine Ausfertigung des gesamten Bescheides ist vom 13.01.2017 bis einschließlich zum 26.01.2017 zur Einsicht ausgelegt. Der Bescheid (inklusive der Begründung) kann im genannten Zeitraum bei den folgenden Stellen zu den angegebenen Zeiten eingesehen werden:

Landkreis Cuxhaven, Amt Bauaufsicht und Regionalplanung, Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven, Raum 322 (montags bis donnerstags von 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr)

Bürgerbüro der Samtgemeinde Land Hadeln, Hadler Platz 1, 21762 Otterndorf, zu den Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch 08.30 – 14.00 Uhr, Dienstag, Donnerstag und Freitag 08.30 bis 12.30 Uhr, Dienstag und Donnerstag 14.00 – 17.30 Uhr

Fachbereich Planen – Bauen – Umwelt der Samtgemeinde Land Hadeln, Hauptstraße 40, 21775 Ihlienworth, zu den Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08.30 – 12.30 Uhr, Dienstag und Donnerstag 14.00 – 17.30 Uhr

Samtgemeinde Börde Lamstedt, Bauamt – Zimmer 7, Schützenstraße 20, 21769 Lamstedt, zu den Öffnungszeiten: montags bis freitags 08.00 – 12.00 Uhr sowie donnerstags von 14.00 – 18.00 Uhr.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Nach der öffentlichen Bekanntmachung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist (27.02.2017 um 24.00 Uhr) können der Bescheid und seine Begründung von denen, die Einwendungen erhoben haben, beim Landkreis Cuxhaven, Az.: 63 ImG 16/2015, 27470 Cuxhaven, schriftlich angefordert werden.

Cuxhaven, 03.01.2017 LANDKREIS CUXHAVEN
  Der Landrat
In Vertretung
Jochimsen
Erster Kreisrat