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Pressearchiv
08.02.2007
Rauchverbot in allen Gebäuden des Landkreises Cuxhaven
Was vor wenigen Jahrzehnten noch allgemein akzeptiert wurde, ist längst als gesundheitsschädlich eingestuft und beschäftigt landesweit nicht nur Politiker und andere Entscheidungsträger: der von Rauchern produzierte Tabakqualm.
Um die mit Tabakqualm nachgewiesenermaßen für Raucher und Nichtraucher verbundenen Gesundheitsgefährdungen zu minimieren, gilt deshalb seit 01. Februar 2007 in allen Gebäuden des Landkreises Cuxhaven ein uneingeschränktes Rauchverbot! Entsprechende Piktogramme an den Eingangstüren weisen jedermann auf diese neue Regelung hin, mit deren Hilfe der Landkreis schon heute konsequent die weithin öffentlich erhobene Forderung nach rauchfreien öffentlichen Gebäuden realisiert. Das Rauchverbot gilt sowohl für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Verwaltung wie auch für alle Besucher und Teilnehmer an Veranstaltungen und Sitzungen.
Um den Raucherinnen und Rauchern beim Landkreis Cuxhaven den Umgang mit den betrieblichen Rauchbeschränkungen zu erleichtern, sollen begleitende Maßnahmen, wie z. B. Raucherentwöhnungskurse angeboten werden. Immerhin will – statistisch gesehen – rund ein Drittel aller regelmäßigen und starken Raucher eigentlich mit dem Rauchen aufhören. So geben viele rauchende Beschäftigte des Landkreises an, dass das Rauchverbot für sie ein willkommener Anlass sei, das Rauchen zu reduzieren oder sogar ganz damit aufzuhören.
Um den Raucherinnen und Rauchern beim Landkreis Cuxhaven den Umgang mit den betrieblichen Rauchbeschränkungen zu erleichtern, sollen begleitende Maßnahmen, wie z. B. Raucherentwöhnungskurse angeboten werden. Immerhin will – statistisch gesehen – rund ein Drittel aller regelmäßigen und starken Raucher eigentlich mit dem Rauchen aufhören. So geben viele rauchende Beschäftigte des Landkreises an, dass das Rauchverbot für sie ein willkommener Anlass sei, das Rauchen zu reduzieren oder sogar ganz damit aufzuhören.
Quelle: Foto: www.pixelquelle.de