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Glück zum Herbstanfang - Bezirksschornsteinfeger für weitere sieben Jahre
Marko Bolowski ist Bezirksschornsteinfeger - und das für weitere sieben Jahre. Dafür erhielt er am Montag (22.9.) im Kreishaus in Cuxhaven von Dezernent Michael Take seine Bestellungsurkunde für den Kehrbezirk Hemmoor, für welchen er seit 2011 zuständig ist. „Das war damals ein Wechsel aus geografischen Gründen“, erklärt der Schornsteinfegermeister die seinerzeitige Bewerbung um den Kehrbezirk XVI - Hemmoor. „Dort fahre ich 7 bis 15 Kilometer zu den Kundinnen und Kunden. Früher bin ich noch bei Wind und Wetter mit dem Fahrrad nach Neuenkirchen gefahren, da war es gut, dass die großen Öfen noch richtig schön Wärme abstrahlten“, ergänzt er augenzwinkernd. „Sie sind nun bis 2032 bestellt. Schön, dass sie weitermachen!“ freut sich Dezernent Take bei der Urkundenübergabe und versichert: „Sie haben durch Ihre Leistung überzeugt.“
Berufsalltag als Schornsteinfegerin oder Schornsteinfeger
Im gemeinsamen Gespräch erklärt Bolowski, dass sich das Berufsbild des Schornsteinfegers seit seinem Berufsbeginn vor 40 Jahren deutlich verändert hat. So setzt er zum Beispiel heutzutage auch eine Drohne ein, um sich einen Überblick über eine Feuerstätte zu verschaffen und den Kundinnen und Kunden besser erklären zu können. Grundsätzlich sei es ein Beruf, in dem man sich viel bewegen, viele Treppen steigen und schwindelfrei sein muss. „Man muss strukturiert sein, aber man muss keine schweren Gewichte stemmen. Deshalb ist der Beruf für Frauen und Männer gleichermaßen geeignet“, gibt Bolowski einen Einblick in den Berufsalltag.
Zusätzlich zu den Aufgaben des Bezirksschornsteinfegers übernimmt Bolowski seit diesem Jahr die Gasdruckprüfung an Wohnwagen und Wohnmobilen; dies ist vor allem für Dauercampingstellplätze wichtig.
Bezirksschornsteinfeger im Landkreis Cuxhaven
Im Zuständigkeitsbereich Cuxhaven (Stadt und Landkreis) gibt es 26 Bezirksschornsteinfeger. Die Kreisgruppe ist die größte im Bereich der Schornsteinfeger-Innung Stade, dem Interessenverband der Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger. Eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (bBSF) wird von der zuständigen Behörde, hier der Kreisverwaltung, für einen Kehrbezirk bestellt. Nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) werden freigewordene oder freiwerdende Kehrbezirke im Wege eines Ausschreibungsverfahrens besetzt. Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern, die die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks erfüllen müssen, erfolgt nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Die Bestellung ist auf sieben Jahre befristet. Mit Ablauf bzw. nach den sieben Jahren ist es notwendig, sich auf einen Kehrbezirk neu bzw. wieder zu bewerben. Nur mit der Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger oder -fegerin dürfen die daran geknüpften hoheitlichen Tätigkeiten wie die Feuerstättenschau, die zweimal innerhalb der sieben Jahre durchzuführen ist, und die Abnahme von z.B. neuen Öfen oder Kaminen ausgeübt werden.
Foto: Mit Marko Bolowski (2. v. r.) freuen sich seine Ehefrau Katja Bolowski, Dezernent Michael Take (r.) und Paul Brockmann (l.), beim Landkreis zuständig für die Bezirksschornsteinfeger, über die erneute Bestellung zum Bezirksschornsteinfeger