Seiteninhalt

Aktuelles

 

18.12.2024

Glück zum Jahresende und Bezirksschornsteinfeger für weitere sieben Jahre

Michael Plümer und Marco Diercks sind Bezirksschornsteinfeger - und das für mindestens sieben weitere Jahre. Dafür erhielten Sie gestern im Kreishaus in Cuxhaven von Dezernent Michael Take ihre Bestellungsurkunden für die Bezirke Dorum und Nordholz. 

„Herzlichen Glückwunsch. Wir sind froh, dass wir Sie hier haben“, gratulierte Take den beiden „Glücksbringern“ und sprach mit ihnen über die Herausforderungen des Berufes. Dazu gehöre die durch den Transformationsprozess erforderliche Weiterentwicklung: Wo früher gekehrt wurde, sind heute Energieberatung und Effizienzprüfung gefragt. So sind Lüftungstechnik, energetische Beratung und Berechnungen inzwischen Bestandteil der Ausbildungsverordnung. Nachwuchssorgen gebe es im Handwerk der Schornsteinfeger eher nicht und damit das so bleibt, werben die Schornsteinfeger für ihren Beruf. In Hannover wurde eine neue Landesschule gebaut, in der neben der Theorie alle praktischen Handgriffe gelernt und geübt werden können. Zur Schule gehört ein Internat mit 150 Betten. Diercks und Plümer leben und lieben ihren Beruf, „weil es Spaß macht, Glück zu bringen“, sind sie sich einig. Da der Schornsteinfeger-Beruf nicht so schwere körperliche Arbeit mit sich bringt wie einige andere Handwerksberufe, liegt der Frauenanteil bei immerhin 10 Prozent. „Wir müssen auch viel mit dem Kopf arbeiten“, erklärt Diercks, der selbst mehr Schornsteinfegerinnen als Schornsteinfeger ausgebildet hat. Wichtig sei eine gute Kondition, da die Berufsausübung viel Laufen mit sich bringe. 

Im Zuständigkeitsbereich Cuxhaven (Stadt und Landkreis) gibt es 26 Bezirksschornsteinfeger. Die Kreisgruppe ist die größte im Bereich der Schornsteinfeger-Innung Stade. Eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (bBSF) wird von der zuständigen Behörde, hier der Kreisverwaltung, für einen Kehrbezirk bestellt. Nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) werden freigewordene oder freiwerdende Kehrbezirke im Wege eines Ausschreibungsverfahrens besetzt. Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern, die die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks erfüllen müssen, erfolgt nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Die Bestellung ist auf sieben Jahre befristet. Mit Ablauf bzw. nach den sieben Jahren ist es notwendig, sich auf einen Kehrbezirk neu bzw. wieder zu bewerben. Nur mit der Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger oder -fegerin dürfen die daran geknüpften hoheitlichen Tätigkeiten wie die Feuerstättenschau, die zweimal innerhalb der sieben Jahre durchzuführen ist, und die Abnahme von z.B. neuen Öfen oder Kaminen ausgeübt werden.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven