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23.05.2007
Verwaltungsgericht Stade bestätigt Baugenehmigung
Im Streit um das Jugendwohnhaus im Neubaugebiet
„Valger Viertel“ in Dorum hat das Verwaltungsgericht Stade mit Beschluss vom 14.05.2007 festgestellt, dass der Antrag der Nachbarn auf vorläufigen Rechtsschutz abgelehnt wird.
„Valger Viertel“ in Dorum hat das Verwaltungsgericht Stade mit Beschluss vom 14.05.2007 festgestellt, dass der Antrag der Nachbarn auf vorläufigen Rechtsschutz abgelehnt wird.
Bekanntlich geht es bei dem Streit um die Nutzung eines Wohnhauses in einem Allgemeinen Wohngebiet für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen in zwei Gruppen. Dafür hat der Landkreis Cuxhaven die Baugenehmigung erteilt und dagegen haben Anwohner vorläufigen Rechtsschutz beantragt. Das Verwaltungsgericht hat festgestellt, dass die genehmigte Nutzung mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes in der Gemeinde Dorum „ohne weiteres“ vereinbar ist, denn es handelt sich um eine soziale Einrichtung im Sinne der Baunutzungsverordnung. Es sei nach Auffassung des Verwaltungsgerichts auch nicht ersichtlich, dass durch die genehmigte Nutzung das Rücksichtnahmegebot verletzt sein könnte. Schon die Zahl der auf dem Grundstück maximal lebenden Personen würde nicht über das hinausgehen, was auch bei einer „normalen Wohnnutzung“ durch eine Familie mit ggf. mehreren Kindern von den Nachbarn ohne weiteres hinzunehmen wäre.
Für den Landkreis Cuxhaven ist diese Entscheidung keine Überraschung. Aus Sicht des Landkreises konnte kein Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung bestehen.
Für den Landkreis Cuxhaven ist diese Entscheidung keine Überraschung. Aus Sicht des Landkreises konnte kein Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung bestehen.