Seiteninhalt

Pressearchiv

08.11.2006

Bootsanleger sind aus dem Wasser zu nehmen

Die Herbstdeichschauen an der Oste sind beendet.
Der Ostedeich ist ganz überwiegend in einem guten Zustand. Sorge bereitet den Deichschützern aber die Nutzung des Deichvorlandes der Oste und damit ist diesmal nicht die Extensivierung von Weiden und das damit verbundene vermehrte Treibselaufkommen gemeint. Nein, es geht um nicht landwirtschaftlich genutzte Vorlandflächen.
Alle möglichen Gegenstände wie z. B. Boote oder Bootsanleger wurden im Rahmen der Herbstdeichschauen – schwerpunktmäßig in den Siedlungsgebieten – im Deichvorland vorgefunden. Besonders problematisch sind große schwimmfähige Teile von Bootsanlegern. Sollten die teilweise recht sperrigen Pontons bei Extremwasserständen der Oste an den Deich treiben, sind größere Schäden nicht auszuschließen.
Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Teilversagen des Ostesperrwerkes mit einer Sturmflut zusammentrifft, und damit kritische Wasserstände in der Oste eintreten können, ist gering. Aber wer kann diese Situation mit Sicherheit ausschließen? Und dann?
Nach den erteilten Genehmigungen für die Anleger sind diese spätestens Anfang Oktober aus dem Wasser zu nehmen und binnendeichs zu lagern. Die Untere Deichbehörde wird daher die Eigentümer der im Wasser bzw. im Deichvorland verbliebenen Anleger und Boote anschreiben um deren kurzfristige Entfernung zu veranlassen.
Der Landkreis Cuxhaven geht davon aus, dass alle Betreiber von Bootsanlegern, die als Wassersportler mit dem nassen Element ja besonders vertraut sind, Verständnis für die Belange des Deichschutzes aufbringen und entsprechend handeln.
Küstenschutz duldet keine Nachlässigkeit!
Der Landkreis Cuxhaven hofft darauf, dass jeder Betreiber eines Bootsanlegers selbstverantwortlich vor Eingreifen der Deichbehörde schnellstmöglich handeln wird.
Sollte dieses nicht geschehen, wird – falls es erforderlich sein sollte auch zwangsweise – die Entfernung der schwimmfähigen Bootsanlegerteile aus dem Deichvorland oder sogar vom Deichkörper durchgesetzt werden.