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Pressearchiv
24.04.2006
Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet zum Schutz
gegen die Geflügelpest wieder aufgehoben
„Die Tierseuchenbehördliche Verordnung des Landkreises Cuxhaven zum Schutz gegen die Verbreitung der Geflügelpest durch Wildvögel im Gebiet des Landkreises Cuxhaven ist nach Ablauf der vorgesehenen 30 Tage wieder aufgehoben worden“, teilte Kreisrat Redeker mit.
„Die mit dieser Verordnung festgelegten Schutzmaßnahmen im Sperrbezirk und im Beobachtungsgebiet, die sich auf das Gebiet der Stadt Cuxhaven sowie auf Teile der Samtgemeinden Hadeln und Sietland und der Gemeinde Nordholz erstreckten, sind damit wieder außer Kraft.“
Geflügel ist jedoch auch weiterhin aufzustallen, um das Risiko einer Einschleppung des hoch pathogenen Influenzavirus vom Typ H5N1 in Hausgefügelbestände zu minimieren. Die bis zum 30. April 2006 laufende Aufstallungspflicht soll nach Mitteilung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unbefristet verlängert werden.
Katzen und Hunde dürfen nach der Aufhebung des Sperrbezirkes und des Beobachtungsgebietes wieder frei umherlaufen, wobei weiterhin zu beachten ist, dass Hunde in der freien Landschaft während der Brut- und Setzzeit vom 01. April bis zum 15. Juli konsequent an der Leine zu führen sind.
Untersuchungen am Friedrich-Löffler-Institut auf der Insel Riems hatten am 24. März 2006 den Verdacht auf das Influenzavirus vom Typ H5N1 bei einer in der Ditmar-Koel-Straße in Cuxhaven aufgefundenen Sturmmöwe ergeben. Daraufhin waren unverzüglich, um eine weitere Verbreitung des Geflügelpesterregers zu verhindern, mit Tierseuchenbehördlicher Verordnung vom selben Tage ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet eingerichtet und entsprechende Schutzmaßnahmen angeordnet worden. Der Verdacht wurde am 03. April 2006 bestätigt.
Nachdem nunmehr keine weiteren infizierten Vögel aufgefunden wurden und die Schutzfrist von 30 Tagen abgelaufen ist, konnten die Restriktionszonen und die Schutzmaßnahmen wieder aufgehoben werden.
Bislang wurden im Bereich der Stadt Cuxhaven ca. 450 und im übrigen Bereich des Landkreises Cuxhaven ca. 250 verendete Vögel aufgefunden und eingesammelt. Von diesen ca. 700 Vögeln sind 194 auf den Geflügelpesterreger untersucht worden, wobei lediglich ein positiver Befund dabei war.
Auch weiterhin werden im gesamten Gebiet des Landkreises verendete Enten, Gänse, Schwäne, Möwen, Reiher, Greifvögel und Rabenvögel eingesammelt und im Veterinärinstitut Oldenburg auf das Geflügel-Influenzavirus des Subtyps H5N1 untersucht.
„Noch einmal ist zu unterstreichen“, so Kreisrat Redeker, „dass Geflügel, gerade aus heimischer Produktion, gebraten, gekocht oder anders gegart gefahrlos verzehrt werden kann. Auch sonst besteht hinsichtlich der Geflügelpest kein Grund zur Panik. Es handelt sich um eine Tierkrankheit, die Geflügel, aber unter unseren Haltungsbedingungen nicht den Menschen betrifft.“
Geflügel ist jedoch auch weiterhin aufzustallen, um das Risiko einer Einschleppung des hoch pathogenen Influenzavirus vom Typ H5N1 in Hausgefügelbestände zu minimieren. Die bis zum 30. April 2006 laufende Aufstallungspflicht soll nach Mitteilung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unbefristet verlängert werden.
Katzen und Hunde dürfen nach der Aufhebung des Sperrbezirkes und des Beobachtungsgebietes wieder frei umherlaufen, wobei weiterhin zu beachten ist, dass Hunde in der freien Landschaft während der Brut- und Setzzeit vom 01. April bis zum 15. Juli konsequent an der Leine zu führen sind.
Untersuchungen am Friedrich-Löffler-Institut auf der Insel Riems hatten am 24. März 2006 den Verdacht auf das Influenzavirus vom Typ H5N1 bei einer in der Ditmar-Koel-Straße in Cuxhaven aufgefundenen Sturmmöwe ergeben. Daraufhin waren unverzüglich, um eine weitere Verbreitung des Geflügelpesterregers zu verhindern, mit Tierseuchenbehördlicher Verordnung vom selben Tage ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet eingerichtet und entsprechende Schutzmaßnahmen angeordnet worden. Der Verdacht wurde am 03. April 2006 bestätigt.
Nachdem nunmehr keine weiteren infizierten Vögel aufgefunden wurden und die Schutzfrist von 30 Tagen abgelaufen ist, konnten die Restriktionszonen und die Schutzmaßnahmen wieder aufgehoben werden.
Bislang wurden im Bereich der Stadt Cuxhaven ca. 450 und im übrigen Bereich des Landkreises Cuxhaven ca. 250 verendete Vögel aufgefunden und eingesammelt. Von diesen ca. 700 Vögeln sind 194 auf den Geflügelpesterreger untersucht worden, wobei lediglich ein positiver Befund dabei war.
Auch weiterhin werden im gesamten Gebiet des Landkreises verendete Enten, Gänse, Schwäne, Möwen, Reiher, Greifvögel und Rabenvögel eingesammelt und im Veterinärinstitut Oldenburg auf das Geflügel-Influenzavirus des Subtyps H5N1 untersucht.
„Noch einmal ist zu unterstreichen“, so Kreisrat Redeker, „dass Geflügel, gerade aus heimischer Produktion, gebraten, gekocht oder anders gegart gefahrlos verzehrt werden kann. Auch sonst besteht hinsichtlich der Geflügelpest kein Grund zur Panik. Es handelt sich um eine Tierkrankheit, die Geflügel, aber unter unseren Haltungsbedingungen nicht den Menschen betrifft.“
Autor/in: PresseInformationsDienst des Landkreises Cuxhaven