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Pressearchiv

22.02.2021

Kostenübernahme für digitale Endgeräte

Homeschooling für alle Kinder ermöglichen

Bis zu 350 Euro für Laptop, Tablet und Zubehör pro Kind können Leistungsbezieher des Arbeitslosengeldes 2, der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII und des Asylbewerberleitungsgesetzes rückwirkend zum 1. Januar 2021 beantragen. Damit soll gewährleistet werden, dass alle Kind am Distanzunterricht uneingeschränkt teilnehmen können.

Das Bildungschancen nicht vom Geldbeutel abhängen dürfen, stellen Torsten Stolz, Geschäftsführer des Cuxhavener Jobcenters und Michael Kelle vom Amt Soziale Leistungen des Landkreises Cuxhaven übereinstimmend fest. Dieses gilt gerade in einer Zeit, in der Homeschooling zur Normalität gehört und der im Sommer 2020 um 500 Millionen Euro aufgestockte DigitalPakt Schule zur Unterstützung der Länder und somit der Schulen noch nicht flächendeckend umgesetzt ist.

Wenn die Schulen die erforderlichen Geräte nicht bereitstellen können, soll diese pragmatische Lösung für alle Familien greifen, die auf die genannten Unterstützungsleistungen angewiesen sind. Das gilt auch für Geringverdiener, die aufstockende Grundsicherungsleistungen erhalten.

Leistungsbezieher nach dem SGB II finden die Bedingungen zusammengefasst auf der Facebook-Seite des Jobcenters Cuxhaven und die erforderlichen Formulare für die Antragsstellung auf der Homepage des Jobcenters Cuxhaven unter www.jobcenter-cuxhaven.de .

Leistungsberechtigte nach dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz können die entsprechenden Informationen und das Antragsformular auf der Internetseite des Landkreises Cuxhaven www.landkreis-cuxhaven.de unter der RubrikSoziales / Digitale Endgeräte für den pandemiebedingten Distanzunterricht“  abrufen.


Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven