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Pressearchiv
16.05.2007
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport genehmigt Kreishaushalt 2007 ohne Einschränkungen
- Nachtragshaushalt folgt
Die Haushaltssatzung des Landkreises Cuxhaven für das laufende Haushaltsjahr ist kürzlich vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport als Kommunalaufsichtsbehörde ohne Einschränkungen genehmigt worden. Sie wird nach Bekanntmachung und Auslegung am 31. Mai 2007 in Kraft treten.
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport stellt in der Genehmigung u. a. fest, dass die strukturellen Fehlbedarfe des Landkreis Cuxhaven gegenüber der bisherigen Finanzplanung zwar erheblich sinken, den Gesamtfehlbedarf bis zum Jahr 2010 jedoch weiter stark ansteigen lassen würden. Diese Entwicklung sei nach wie vor besorgniserregend. Von einer Überwindung der Finanzkrise könne noch lange nicht gesprochen werden. Dies gelte umso mehr, als der Rückgang der strukturellen Fehlbedarfe überwiegend auf Einnahmeverbesserungen - vor allem bei der Kreisumlage und den Zuweisungen nach dem Niedersächsischen Finanzausgleichsgesetz - und weniger auf gesunkene Ausgaben zurückzuführen sei. Der MI halte daher an seiner 2006 getroffenen Aussage fest, dass die dauernde Leistungsfähigkeit des Landkreises nicht mehr gegeben sei. Der Landkreis werde seine dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit erst dann wiedererlangen, wenn der Verwaltungshaushalt strukturell ausgeglichen und die aufgelaufenen Fehlbeträge abgebaut seien.
Bezüglich des Haushaltssicherungskonzeptes werde erwartet, dass der Landkreis immer wieder sämtliche Ausgabe- und Einnahmeansätze auf den Prüfstand stellt und so kurzfristig neue Konsolidierungspotentiale erschließt.
Ausdrücklich anerkennt die Kommunalaufsicht die fortwährenden und auch wirksamen Spar- und Konsolidierungsanstrengungen des Landkreises.
„Wir freuen uns sehr über die Haushaltsgenehmigung und die lobenden Worte aus Hannover“, so Landrat Kai – Uwe Bielefeld, „ und auch die Arbeit am Nachtragshaushalt für 2007 ist bereits fortgeschritten.“ Erforderlich sei der Nachtrag vor allem, weil sich durch die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und die besseren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen die Einnahmen des Landkreises in 2007 gesteigert hätten. Am 18. Juli solle der Kreistag hierzu beschließen.
Bezüglich des Haushaltssicherungskonzeptes werde erwartet, dass der Landkreis immer wieder sämtliche Ausgabe- und Einnahmeansätze auf den Prüfstand stellt und so kurzfristig neue Konsolidierungspotentiale erschließt.
Ausdrücklich anerkennt die Kommunalaufsicht die fortwährenden und auch wirksamen Spar- und Konsolidierungsanstrengungen des Landkreises.
„Wir freuen uns sehr über die Haushaltsgenehmigung und die lobenden Worte aus Hannover“, so Landrat Kai – Uwe Bielefeld, „ und auch die Arbeit am Nachtragshaushalt für 2007 ist bereits fortgeschritten.“ Erforderlich sei der Nachtrag vor allem, weil sich durch die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und die besseren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen die Einnahmen des Landkreises in 2007 gesteigert hätten. Am 18. Juli solle der Kreistag hierzu beschließen.